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   BGH, 10.05.1994 - VI ZB 13/94   

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https://dejure.org/1994,16309
BGH, 10.05.1994 - VI ZB 13/94 (https://dejure.org/1994,16309)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1994 - VI ZB 13/94 (https://dejure.org/1994,16309)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1994 - VI ZB 13/94 (https://dejure.org/1994,16309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist durch den Vorsitzenden - Fehlerhafte Mitteilung über den Ablauf der Frist an den Prozessbevollmächtigten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1993 - XII ZB 157/93

    Umfang der Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist bei Abweichen des

    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - VI ZB 13/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung und - soweit ersichtlich - einhelliger Meinung im Schrifttum ist im Falle einer Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist durch den Vorsitzenden dann, wenn die dem Anwalt des Rechtsmittelführers mitgeteilte Frist länger ist als die tatsächlich verfügte, für den Lauf der Frist der Wortlaut der mitgeteilten Verfügung maßgebend; der Anwalt darf sich auf den objektiven Inhalt der ihm zugehenden Erklärung verlassen (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 1963 - VIII ZR 186/61 - MDR 1963, 588; Beschluß vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 157/93 - NJW-RR 1994, 444, 445; Baumbach/Albers, ZPO, 52. Aufl., § 519 RdNr. 14; MünchKommZPO-Rimmelspacher, § 519 RdNr. 20; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 519 RdNr. C III c; Zöller/Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 519 RdNr. 18).
  • BGH, 27.03.1963 - VIII ZR 186/61

    Aufklärungspflicht des Vertreters, Schriftform, Aufklärungspflicht des HV

    Auszug aus BGH, 10.05.1994 - VI ZB 13/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung und - soweit ersichtlich - einhelliger Meinung im Schrifttum ist im Falle einer Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist durch den Vorsitzenden dann, wenn die dem Anwalt des Rechtsmittelführers mitgeteilte Frist länger ist als die tatsächlich verfügte, für den Lauf der Frist der Wortlaut der mitgeteilten Verfügung maßgebend; der Anwalt darf sich auf den objektiven Inhalt der ihm zugehenden Erklärung verlassen (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 1963 - VIII ZR 186/61 - MDR 1963, 588; Beschluß vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 157/93 - NJW-RR 1994, 444, 445; Baumbach/Albers, ZPO, 52. Aufl., § 519 RdNr. 14; MünchKommZPO-Rimmelspacher, § 519 RdNr. 20; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 519 RdNr. C III c; Zöller/Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 519 RdNr. 18).
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