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   BGH, 10.07.1964 - IV ZR 164/63   

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https://dejure.org/1964,1057
BGH, 10.07.1964 - IV ZR 164/63 (https://dejure.org/1964,1057)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1964 - IV ZR 164/63 (https://dejure.org/1964,1057)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1964 - IV ZR 164/63 (https://dejure.org/1964,1057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 42, 84
  • BGHZ 42, 85
  • NJW 1964, 2105
  • MDR 1964, 911
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 13.03.1939 - IV 241/38

    1. Ist gegenüber einer auf Verschulden gestützten Scheidungsklage die Erhebung

    Auszug aus BGH, 10.07.1964 - IV ZR 164/63
    Das Reichsgericht hat in der in RGZ 160, 31, 35, 36 abgedruckten Entscheidung darauf hingewiesen, daß, wenn sich die Klage wegen Verschuldens und die Widerklage wegen dreijähriger Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft gegenüber stehen, es zunächst offen ist, ob die auf Verschulden gestützte Scheidungsklage zum Erfolg führt, und daß das Gericht sie möglicherweise für unbegründet erachtet und deshalb abweist, oder daß der Kläger seine auf Verschulden gestützte Scheidungsklage zurücknehmen oder auf seinen Scheidungsanspruch verzichten kann, und daß der Scheidungsbeklagte in diesen Fällen, um sein eigenes Scheidungsbegehren durchzusetzen, dann von sich aus eine neue Scheidungsklage erheben müßte, an der er unter Umständen durch die Vorschrift des § 616 Satz 2 ZPO gehindert wäre.

    In einem solchen Fall kommt eine sachliche Prüfung des Widerspruchs nicht in Betracht, da er keinesfalls durchgreifen kann (RGZ 160, 31, 36).

  • BGH, 30.01.1970 - V ZR 41/67

    Schenkung über ein Hausanwesen - Anforderungen an das Vorliegen einer gemischten

    Daß von der Revision angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Juni 1964, IV ZR 287/63 (LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 6 = MDR 1964, 911) behandelt die Strafanzeige eines Ehegatten gegen den anderen und stellt auf die Besonderheiten der Schuldabwägung nach § 48 Abs. 2 Satz 1 EheG ab.
  • BGH, 14.07.1967 - IV ZR 45/66

    Rechtsmittel

    Dies hat der Senat im Urteil BGHZ 42, 85, 88 [BGH 10.07.1964 - IV ZR 164/63] ausgesprochen.
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