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BGH, 10.07.2003 - 2 StR 180/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 397a Abs. 2 Satz 1 StPO
Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger (Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für die Revisionsinstanz
- Judicialis
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.04.2016 - 2 StR 49/16
Zulassung als Nebenkläger
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts ist abzulehnen, weil es an der erforderlichen Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe fehlt (§ 397a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 117 Abs. 2 ZPO; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 2003 - 2 StR 180/03, NStZ-RR 2003, 369 f.). - BGH, 17.12.2008 - 2 StR 563/08
Fortwirkende Bestellung eines Rechtsanwaltes als Beistand der Nebenklage
- BGH, 25.10.2006 - 2 StR 418/06
Prozesskostenhilfe für die Nebenklage (unbegründete Revision; wirtschaftliche …
Im Übrigen fehlt es auch an der erforderlichen Darlegung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine solche Bewilligung (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2003 - 2 StR 180/03).