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   BGH, 10.07.2012 - XI ZR 295/11   

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https://dejure.org/2012,20829
BGH, 10.07.2012 - XI ZR 295/11 (https://dejure.org/2012,20829)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2012 - XI ZR 295/11 (https://dejure.org/2012,20829)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - XI ZR 295/11 (https://dejure.org/2012,20829)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung als Zug um Zug zu gewährenden Leistungen bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus einer Kapitalanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 559
    Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung als Zug um Zug zu gewährenden Leistungen bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus einer Kapitalanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kapitalanlage - Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - XI ZR 295/11
    Allerdings bedürfe die rechtliche Problematik im Hinblick auf die Senatsentscheidung vom 6. Juli 2010 (XI ZB 40/09, Rn. 14) keiner abschließenden Entscheidung, weil etwaige Differenzen im Wege der Auslegung zu bereinigen seien.

    Besteht die Kapitalanlage - wie hier - in der Rechtsposition als Treuhandkommanditist, genügt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung bzw. dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, WM 2010, 262 Rn. 29; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14 und vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).

    Denn das Gegenrecht des Schädigers kann sich nur auf die Rechtsposition beziehen, die der geschädigte Kapitalanleger aufgrund der Zeichnung der - mittelbaren oder unmittelbaren - Fondsbeteiligung erworben hat (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14).

    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung gilt dies auch dann, wenn die Übertragung der Fondsanteile von der Zustimmung Dritter abhängig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2007 - III ZR 214/06, juris Rn. 3, vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14 und vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1 mwN).

    Anders als in der dem Senatsbeschluss vom 6. Juli 2010 (XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14) zugrunde liegenden instanzgerichtlichen Entscheidung kann vorliegend die vom Berufungsgericht erkannte Zug-um-Zug-Verurteilung auch nicht dahin ausgelegt werden, dass sich die "Übertragung der von dem Kläger ... gezeichneten Beteiligung" nur auf die Rechtsposition bezieht, die der Kläger aufgrund der Zeichnung erworben hat.

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - XI ZR 295/11
    Besteht die Kapitalanlage - wie hier - in der Rechtsposition als Treuhandkommanditist, genügt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung bzw. dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, WM 2010, 262 Rn. 29; Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14 und vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).
  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - XI ZR 295/11
    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung gilt dies auch dann, wenn die Übertragung der Fondsanteile von der Zustimmung Dritter abhängig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2007 - III ZR 214/06, juris Rn. 3, vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 14 und vom 20. Dezember 2011 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 28.09.1989 - IX ZR 180/88

    Zulässigkeit von Alternativanträgen

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - XI ZR 295/11
    Von diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshof Ausnahmen zugelassen, wie z. B. für Fälle, in denen die Änderung nur eine Beschränkung oder Modifikation des früheren Antrags darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1989 - IX ZR 180/88, WM 1989, 1873, 1875 mwN).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 286/11

    Wert des Beschwerdegegenstandes: Abänderungsbegehren hinsichtlich einer

    Auszug aus BGH, 10.07.2012 - XI ZR 295/11
    Diese Schwierigkeiten fallen in den Risikobereich der schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen des geschädigten Klägers (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - XI ZR 286/11, juris Rn. 3 mwN).
  • OLG München, 13.09.2018 - 8 U 1117/15

    Grob fahrlässige Unkenntnis bei "blindem" Unterzeichnen einer Urkunde

    Denn nach der Rspr. des BGH stehen etwaige gesellschaftsrechtliche Schwierigkeiten - wie z.B. eine erforderliche Zustimmung Dritter bei der Übertragung der Fondsbeteiligung - der Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung aller Ansprüche aus der Fondsbeteiligung nicht entgegen, weil diese Schwierigkeiten in den Risikobereich des schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen des geschädigten Klägers fallen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2007 - III ZR 214/06, juris Rn. 3; Urteil vom 10. Juli 2012 - XI ZR 295/11, juris Rn. 1).
  • LG Hamburg, 19.02.2021 - 325 O 100/19

    Verletzung der Aufklärungspflicht aus einem Anlagevermittlungsvertrag

    Besteht die Kapitalanlage wie hier in einer Rechtsposition als Gesellschafter, genügt es nach der Rechtsprechung des BGH, wenn der Geschädigte im Gegenzug die Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung als Zug um Zug zu gewährende Leistung anbietet (BGH Urt. v. 10.7.2012 - XI ZR 295/11, BeckRS 2012, 16983).
  • LG Frankfurt/Main, 17.10.2014 - 21 O 339/13

    Fehlerhafte Anlageberatung bei nicht rechtzeitiger Unterrichtung über Risiken

    Diese Schwierigkeiten fallen in den Risikobereich der schadensersatzpflichtigen Beklagten und nicht in denjenigen des Klägers (BGH, Urteil vom 10.07.2012, XI ZR 295/11).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2020 - 17 U 9/19

    Anforderungen an Anlageberatung bei nachgesandtem Prospekt (Schiffsfonds)

    Der Antrag ist begründet, nachdem der Kläger sämtlichen Beklagten mit Antragsschreiben vom 21.08.2017 die Abtretung der Beteiligung ausdrücklich und in hinreichender Weise Zug-um-Zug angeboten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16.06.2016, I ZB 66/15, Rn. 17, beck-online; BGH, Urteil vom 10.07.2012, XI ZR 295/11, Rn. 10ff., beck-online).
  • OLG Dresden, 23.10.2014 - 8 U 450/14
    Auch steht entgegen der Ansicht der Beklagten das Erfordernis der Zustimmung des Geschäftsführers dem Annahmeverzug nicht entgegen: Besteht die Kapitalanlage - wie hier - in der Rechtsposition als Treuhandkommanditist, genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet; dies gilt auch dann, wenn die Übertragung der Fondsanteile von der Zustimmung Dritter abhängig ist (BGH, Beschl. v. 06.07.2010, XI ZB 40/09, Rn. 14; Urt. v. 10.07.2012, XI ZR 295/11, Rn. 11).
  • LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 381/13

    Kapitalanlage: Haftung von Prospektverantwortlichen infolge fehlerhafter

    Insoweit schuldet der Kläger auch wie mit dem Hauptantrag verfolgt, die Abtretung seiner Ansprüche aus der Beteiligung (BGH vom 10.07.2012, XI ZR 295/11).
  • LG Hamburg, 30.10.2014 - 334 O 214/13

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht seitens der

    Insoweit schuldet die Klägerin, wie mit dem Hauptantrag verfolgt, die Abtretung ihrer Ansprüche aus der Beteiligung (BGH v. 10.07.2012, XI ZR 295/11).
  • LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13

    Beteiligung an einem Schiffsfonds: Schadenersatzanspruch gegen

    Insoweit schuldet der Kläger auch wie mit dem Hauptantrag verfolgt, die Abtretung seiner Ansprüche aus der Beteiligung (BGH vom 10.07.2012, XI ZR 295/11).
  • LG Hamburg, 12.09.2014 - 334 O 201/13

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Schadenersatzanspruch aufgrund von

    Besteht die Kapitalanlage in der Rechtsposition als Treuhandkommanditist, genügt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung bzw. dem Treuhandvertrag anbietet (BGH vom 10.07.2012, XI ZR 295/11, Randnr. 10).
  • LG Hamburg, 11.09.2014 - 334 O 200/13

    Prospekthaftung im weiteren Sinn: Schadenersatzanspruch aufgrund eines

    Besteht die Kapitalanlage in der Rechtsposition als Treuhandkommanditist, genügt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus der Beteiligung bzw. dem Treuhandvertrag anbietet (BGH vom 10.07.2012, XI ZR 295/11, Randnr. 10).
  • LG Hamburg, 28.07.2023 - 310 O 225/22

    Ansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung: unzureichende Aufklärung über

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