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   BGH, 10.11.2009 - XI ZB 29/09   

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https://dejure.org/2009,12995
BGH, 10.11.2009 - XI ZB 29/09 (https://dejure.org/2009,12995)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2009 - XI ZB 29/09 (https://dejure.org/2009,12995)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2009 - XI ZB 29/09 (https://dejure.org/2009,12995)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelfähigkeit eines Aussetzungsbeschlusses bei einem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

  • Judicialis

    KapMuG § 1; ; KapMuG § 7 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KapMuG § 1; KapMuG § 7 Abs. 1
    Rechtsmittelfähigkeit eines Aussetzungsbeschlusses bei einem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZB 33/08

    Ein Rechtsstreit wegen fehlerhafter Beratung beim Vertrieb eines Filmfonds kann

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - XI ZB 29/09
    Der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde steht - wie der erkennende Senat bereits mit Beschluss vom 16. Juni 2009 entschieden hat (XI ZB 33/08, WM 2009, 1359, Tz. 7 ff.) - § 7 Abs. 1 Satz 4 KapMuG nicht entgegen, da Rechtsstreitigkeiten aus einem Beratungsvertrag, in denen kein Musterfeststellungsantrag nach § 1 KapMuG gestellt werden kann, von § 7 Abs. 1 KapMuG von vornherein nicht erfasst werden.

    Die Entscheidung des Landgerichts ist daher entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts rechtsmittelfähig (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2009 a.a.O., Tz. 16).

    Soweit das Landgericht die Aussetzung auf § 7 Abs. 1 KapMuG gestützt hat, ist die Aussetzung rechtsfehlerhaft, weil das Streitverhältnis der Parteien nicht Gegenstand eines Musterklageverfahrens sein kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2009 a.a.O., Tz. 17).

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2009 a.a.O., Tz. 19 m.w.N.).

  • OLG München, 20.03.2008 - Kap 2/07

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Auswahl eines Musterklägers

    Auszug aus BGH, 10.11.2009 - XI ZB 29/09
    Unter dem Aktenzeichen KAP 2/07 ist beim Oberlandesgericht München ein Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anhängig, das einzelne Fragen zur Richtigkeit und Vollständigkeit des für den Fonds herausgegebenen Prospektes zum Gegenstand hat.
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