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   BGH, 10.12.1992 - IX ZR 35/92   

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BGH, 10.12.1992 - IX ZR 35/92 (https://dejure.org/1992,13099)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1992 - IX ZR 35/92 (https://dejure.org/1992,13099)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - IX ZR 35/92 (https://dejure.org/1992,13099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen eines vertraglichen Ausschlusses des bei der Verwertung einer fälligen Sparbriefforderung entstehenden Rückgriffsrechts des Vollstreckungsschuldners

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.1990 - IX ZR 58/89

    Rechtsfolgen des Forderungsübergangs auf den Bürgen

    Auszug aus BGH, 10.12.1992 - IX ZR 35/92
    Es kann dahinstehen, ob schon die Vereinbarung gemäß Nr. 4 der Verpfändungsurkunde - mit Rücksicht auf den Vorrang des nur zum Teil befriedigten Gläubigers gegenüber dem Sicherungsgeber (§ 1225 Satz 2 mit § 774 Abs. 1 Satz 2 BGB) - dem Klageanspruch entgegensteht (vgl. BGHZ 92, 374, 377 f [BGH 30.10.1984 - IX ZR 92/83]; 110, 41, 44 f).
  • BGH, 30.10.1984 - IX ZR 92/83

    Zahlungen des Bürgen als Sicherheitsleistung

    Auszug aus BGH, 10.12.1992 - IX ZR 35/92
    Es kann dahinstehen, ob schon die Vereinbarung gemäß Nr. 4 der Verpfändungsurkunde - mit Rücksicht auf den Vorrang des nur zum Teil befriedigten Gläubigers gegenüber dem Sicherungsgeber (§ 1225 Satz 2 mit § 774 Abs. 1 Satz 2 BGB) - dem Klageanspruch entgegensteht (vgl. BGHZ 92, 374, 377 f [BGH 30.10.1984 - IX ZR 92/83]; 110, 41, 44 f).
  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 68/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1992 - IX ZR 35/92
    Jedenfalls hat das Berufungsgericht - in der Hauptbegründung seines Urteils - die rechtsfehlerfrei festgestellten Absprachen der Beteiligten bei der Schuldübernahme durch die Beklagte mit Rücksicht auf die Gesamtumstände ohne Rechtsverstoß dahin ausgelegt, daß ein - künftiges, bei der Verwertung der fälligen Sparbriefforderung entstehendes - Rückgriffsrecht des Vollstreckungsschuldners aus § 1225 BGB abbedungen worden sei, so daß ein solcher Anspruch nicht entstanden ist (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 1956 - II ZR 68/55, BB 1956, 1086).
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