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   BGH, 11.01.1999 - II ZR 247/97   

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https://dejure.org/1999,1954
BGH, 11.01.1999 - II ZR 247/97 (https://dejure.org/1999,1954)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1999 - II ZR 247/97 (https://dejure.org/1999,1954)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1999 - II ZR 247/97 (https://dejure.org/1999,1954)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Treuhandanstaltforderungen aus Ausgleichsverbindlichkeiten; Rückgriffsansprüche wegen verauslagter Zinsen; Sozialplanansprüche; Rangklassenprivileg

  • Judicialis

    GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 32 a und b; ; DMBilG § 25 Abs. 1; ; DMBilG § 56 e; ; EinigVtr Art. 25 Abs. 7; ; GesO § 17 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c; ; GesO § 17 Abs. 3 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umqualifizierung von Forderungen der Treuhandanstalt aus Ausgleichsverbindlichkeiten in Eigenkapitalersatz; Einstufung von Ansprüchen aus Sozialplänen und außerhalb eines Sozialplans zu gewährenden Leistungen in der Gesamtvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 408
  • NZI 1999, 147
  • NJ 1999, 310
  • WM 1999, 512
  • BB 1999, 634
  • DB 1999, 630
  • NZG 1999, 550
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BGH, 11.01.1999 - II ZR 247/97
    Eine Rechtsfortbildung durch Ausdehnung des fest umschriebenen Anwendungsbereichs des § 17 Abs. 3 Nr. 1 c GesO im Vorgriff auf § 124 InsO - der überdies u.a. dem Insolvenzverwalter ein Widerrufsrecht einräumt - kommt nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 65, 182 zu § 61 KO vor Schaffung des SozPlanG).
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 184/93

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung

    Auszug aus BGH, 11.01.1999 - II ZR 247/97
    Sofern man - was naheliegt - die tarifvertraglichen Abfindungsansprüche nach § 8 GPH-TV als "sozialplanähnlich" den Forderungen aus "echten" Sozialplänen gleichstellt (vgl. hierzu BAG, Urteile v. 10. November 1993 - IV AZR 184/93, NZA 1994, 892, 895: ... Tarifvertrag, der ähnlich einem Sozialplan Regelungen trifft ...; IV AZR 198/93, aaO, S. 896, 897), sind sie bereits deshalb nicht bevorrechtigt, sondern der Rangklasse 4 zuzuordnen, weil sie ersichtlich nicht auf einer durch den Beklagten als Verwalter begründeten Verpflichtung beruhen.
  • BGH, 02.12.1997 - XI ZR 64/97

    Anspruch der Treuhandanstalt auf Erstattung gezahlter Zinsen

    Auszug aus BGH, 11.01.1999 - II ZR 247/97
    Nichts anderes gilt für den Rückgriffsanspruch der Treuhandanstalt gegen das Treuhandunternehmen, der - wie vorliegend - daraus resultiert, daß sie infolge der kraft Gesetzes ausgesetzten Zins- und Tilgungsleistungen bei den Altkrediten der D. AG die anfallenden Zinszahlungen gemäß Art. 25 Abs. 7 Satz 2 EV erstattet hat (vgl. zum Rückgriffsanspruch allgemein: BGH, Beschluß v. 2. Dezember 1997 - XI ZR 64/97, ZIP 1998, 528 f.).
  • OLG Brandenburg, 02.11.1995 - 8 U 27/95

    Keine Anwendbarkeit der Eigenkapitalersatzregeln auf Ausgleichsverbindlichkeiten

    Auszug aus BGH, 11.01.1999 - II ZR 247/97
    Ob das Eigenkapitalersatzrecht auf Ausgleichsverbindlichkeiten des Treuhandunternehmens gemäß § 25 Abs. 1 DMBilG bereits grundsätzlich keine Anwendung finden kann, weil der Gesellschaft im Zeitpunkt ihrer Entstehung keine Fremdmittel zugeführt werden, sondern im Gegenteil eine pauschalierte Abschöpfung kraft Gesetzes vorgenommen wird (vgl. hierzu OLG Brandenburg, VIZ 1996, 603, 604), kann der Senat offenlassen.
  • OLG Rostock, 28.04.2006 - 3 U 134/05

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung - Feststellung des

    Zwar sprechen ernsthafte Sanierungsbemühungen gegen einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz (BGH ZIP 1993, 276, 279; ZIP 1996, 1475; ZIP 1999, 408; NJW 1999, 646).
  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 27 U 57/99

    Anspruch eines Verwalters nach Eröffnung eines Konkursverfahrens unter dem

    Nicht ausreichend ist jedenfalls die bloße Sanierungshoffnung, die nicht die Erwartung rechtfertigen kann, infolge der Anlage und Einleitung des Sanierungsversuchs könnten in absehbarer Zeit alle Gläubiger befriedigt werden (BGH in ZIP 1999, 408).
  • FG Brandenburg, 22.10.2003 - 2 K 1393/00

    Passivierung des Rückerstattungsanspruchs der Treuhandanstalt für von ihr

    Die Verpflichtung der Treuhandanstalt zur Übernahme der Altkreditzinsen bis zur Feststellung der DM-Eröffnungsbilanz in § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschuldungsVO befreite die Treuhandunternehmen nicht als Schuldner der Kreditzinsen (BGH, aaO); vielmehr ergab sich bei Zahlung durch die Treuhandanstalt für diese ein Rückgriffsanspruch gegen das Treuhandunternehmen, mithin aus Sicht des Treuhandunternehmens eine - ebenfalls zu passivierende - Rückgriffsverpflichtung (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1999 II ZR 247/99, DStR 1999, 465 ).
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