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   BGH, 11.01.2018 - V ZB 178/16   

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https://dejure.org/2018,9515
BGH, 11.01.2018 - V ZB 178/16 (https://dejure.org/2018,9515)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2018 - V ZB 178/16 (https://dejure.org/2018,9515)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - V ZB 178/16 (https://dejure.org/2018,9515)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erwarten der Abreise innerhalb der Anordnungsdauer hinsichtlich Zulässigkeit der richterlichen Anordnung des Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens (hier: Zurückweisungshaft)

  • rewis.io

    Ausländeraufenthalt: Richterliche Anordnung des Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwarten der Abreise innerhalb der Anordnungsdauer hinsichtlich Zulässigkeit der richterlichen Anordnung des Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens (hier: Zurückweisungshaft)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Richterliche Anordnung des Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 542
  • FGPrax 2018, 134
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 274/10

    Ausländerrecht: Richterliche Anordnung des Transitaufenthalts eines Asylsuchenden

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 178/16
    Die Rechtsbeschwerde ist analog § 62 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, FGPrax 2011, 315 Rn. 7 ff.).

    Die Notwendigkeit einer Prognose im dargestellten Sinn und der auch für den Transitaufenthalt geltende Grundsatz, dass die Haft auf die kürzest mögliche Zeit zu beschränken ist (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, InfAuslR 2011, 450 Rn. 23; Beschluss vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, Asylmagazin 2014, 57 Rn. 6), werden vielmehr in § 15 Abs. 6 Satz 4 AufenthG zusammengefasst.

  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 90/13

    Ausländerrecht: Anordnung des Transitaufenthalts einer asylsuchenden Familie mit

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 178/16
    Der richterlich angeordnete Aufenthalt eines Ausländers steht nach § 15 Abs. 6 Satz 1 AufenthG einer Freiheitsentziehung im Sinne von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG jedenfalls dann gleich, wenn die richterliche Anordnung - wie hier - über den in § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG genannten Zeitraum von 30 Tagen hinausreicht (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 275/10, FGPrax 2011 Rn. 5; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, Asylmagazin 2014, 57 Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 170/16, FGPrax 2017, 136 Rn. 6 mwN).

    Die Notwendigkeit einer Prognose im dargestellten Sinn und der auch für den Transitaufenthalt geltende Grundsatz, dass die Haft auf die kürzest mögliche Zeit zu beschränken ist (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, InfAuslR 2011, 450 Rn. 23; Beschluss vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, Asylmagazin 2014, 57 Rn. 6), werden vielmehr in § 15 Abs. 6 Satz 4 AufenthG zusammengefasst.

  • BGH, 11.05.2011 - V ZB 265/10

    Ausländerrecht: Prognose über mögliche Abschiebung innerhalb der angeordneten

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 178/16
    § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, wonach die Abschiebungshaft unzulässig ist, wenn feststeht, dass die Abschiebung aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann, regelt nur die sog. Prognose, also die Prüfung, ob die Abschiebung innerhalb des Haftzeitraums möglich sein wird (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 11. Mai 2011 - V ZB 265/10, FGPrax 2011, 201 Rn. 9 [zu § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG aF]).
  • BGH, 07.07.2011 - V ZB 116/11

    Beurteilung einer Anordnung des Aufenthalts im Transitbereich eines Flughafens

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 178/16
    Die Notwendigkeit einer Prognose im dargestellten Sinn und der auch für den Transitaufenthalt geltende Grundsatz, dass die Haft auf die kürzest mögliche Zeit zu beschränken ist (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 274/10, InfAuslR 2011, 450 Rn. 23; Beschluss vom 7. Juli 2011 - V ZB 116/11, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, Asylmagazin 2014, 57 Rn. 6), werden vielmehr in § 15 Abs. 6 Satz 4 AufenthG zusammengefasst.
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 275/10

    Ausländerrecht: Unterrichtung der konsularischen Vertretung bei Anordnung des

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 178/16
    Der richterlich angeordnete Aufenthalt eines Ausländers steht nach § 15 Abs. 6 Satz 1 AufenthG einer Freiheitsentziehung im Sinne von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG jedenfalls dann gleich, wenn die richterliche Anordnung - wie hier - über den in § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG genannten Zeitraum von 30 Tagen hinausreicht (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 275/10, FGPrax 2011 Rn. 5; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, Asylmagazin 2014, 57 Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 170/16, FGPrax 2017, 136 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 178/16
    Daneben muss der Haftrichter aber berücksichtigen, dass die Haft zur Sicherung der Abschiebung nach § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist; vor diesem Hintergrund hat er auch zu prüfen, wie schnell die Abschiebung bei Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes erfolgen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 18).
  • BGH, 30.06.2016 - V ZB 143/14

    Transitaufenthaltssache: Verlängerung wegen Beschaffung der erforderlichen

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 178/16
    Die Recherche in Portalen und die Angabe von Referenzfällen sind nämlich nur ein Hilfsmittel, auf das die an dem Freiheitsentziehungsverfahren beteiligte Behörde zurückgreifen kann, um die erforderliche Dauer der Freiheitsentziehung und die Durchführbarkeit der Abschiebung, der Rücküberstellung oder der Rückreise einzuschätzen und darzulegen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2016 - V ZB 143/14, FGPrax 2016, 277 Rn. 7).
  • BGH, 16.03.2017 - V ZB 170/16

    Ausländerrecht: Vorliegen einer Freiheitsentziehungssache bei Aufenthalt des

    Auszug aus BGH, 11.01.2018 - V ZB 178/16
    Der richterlich angeordnete Aufenthalt eines Ausländers steht nach § 15 Abs. 6 Satz 1 AufenthG einer Freiheitsentziehung im Sinne von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG jedenfalls dann gleich, wenn die richterliche Anordnung - wie hier - über den in § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG genannten Zeitraum von 30 Tagen hinausreicht (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 275/10, FGPrax 2011 Rn. 5; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, Asylmagazin 2014, 57 Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 170/16, FGPrax 2017, 136 Rn. 6 mwN).
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