Rechtsprechung
BGH, 11.02.2014 - 4 StR 73/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 51 RVG
Unbegründeter Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung für die Revisionshauptverhandlung (Ausnahmestellung; Dauer der Hauptverhandlung) - lexetius.com
- Burhoff online
Pauschgebühr, Revisionsverfahren, Voraussetzungen
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 Abs 1 S 1 RVG, § 51 Abs 1 S 3 RVG, Nr 4134 RVG-VV
Vergütung des Pflichtverteidigers: Bewilligung einer Pauschgebühr bei der Wahrnehmung eines Hauptverhandlungstermins in der Revisionsinstanz - Wolters Kluwer
Bewilligung einer Pauschvergütung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Wahlverteidiger
- rewis.io
Vergütung des Pflichtverteidigers: Bewilligung einer Pauschgebühr bei der Wahrnehmung eines Hauptverhandlungstermins in der Revisionsinstanz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 51 Abs. 1 S. 1 und S. 3; RVG § 51 Abs. 3
Bewilligung einer Pauschvergütung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Wahlverteidiger - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Burhoff online Blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Offener Brief an den 4. Strafsenat des BGH, oder: Bitte spannt mich nicht vor "euren Karren”…
Verfahrensgang
- LG Rostock, 22.06.2009 - 18 KLs 1/09
- BGH, 10.06.2010 - 4 StR 73/10
- BGH, 11.02.2014 - 4 StR 73/10
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09
Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig
Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 4 StR 73/10
Der Senat hatte aus Anlass dieses Falles - wie auch im Parallelverfahren 4 StR 474/09 - insbesondere nicht über die zivilrechtliche Wirksamkeit und eine etwaige strafrechtliche Relevanz des Verkaufs entwendeter Kontodaten an staatliche Stellen zu entscheiden. - BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68
Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Vergütung eines nur für das …
Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 4 StR 73/10
Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1, 3 RVG für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof - nur insoweit ist der Bundesgerichtshof zuständig (BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68, BGHSt 23, 324) - liegen nicht vor.
- OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14
Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für …
Die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1 und 3 RVG setzt wegen ihres Ausnahmecharakters voraus, dass sich die anwaltliche Mühewaltung von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abhebt (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17.09.2013 - 3 StR 117/12, StRR 2013, 39, und vom 11.02.2014 - 4 StR 73/10, StRR 2014, 198).Die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abheben (…BGH StRR 2013, 39 Rdn. 5 nach juris; BGH StRR 2014, 198 Rdn. 5 nach juris).
Die Tätigkeit des Verteidigers muss insgesamt das Durchschnittsmaß erheblich überschritten haben (…Mayer/Kroiß, aaO. § 51 Rdn. 14) und sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch von überdurchschnittlichen Verfahren in exorbitanter Weise abheben (…BGH StRR 2013, 39 Rdn. 5 nach juris; StRR 2014, 198 Rdn. 5 nach juris).
Die Dauer der Hauptverhandlungstermine kann wegen der Einführung der Längenzuschläge - hier nach Nr. 4117, 4118 VV RVG - bei der Frage des besonderen Umfangs des Verfahrens im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG nicht mehr berücksichtigt werden (…vgl. BGH StRR 2013, 39 Rdn. 6 nach juris; BGH StRR 2014, 198 Rdn. 6 nach juris;… OLG Karlsruhe Rpfleger 2005, 694 Rdn. 5 nach juris;… Thüringer OLG NJW 2006, 933 Rdn. 16 nach juris [zu § 42 RVG];… Mayer/Kroiß, aaO. § 51 Rdn. 2;… s. auch Burhoff, RVG aaO. § 51 Rdn. 15;… wohl auch OLG Hamm NJW 2007, 311 Rdn. 15 nach juris).
Auch der Bundesgerichtshof sieht in seiner jüngsten Rechtsprechung die Vor- und Nachbesprechungen des Verteidigers mit seinem Mandanten als durch die gesetzlichen Terminsgebühren abgegolten an (…BGH StRR 2014, 39 Rdn. 6 nach juris; StRR 2014, 198 Rdn. 6 nach juris).
- BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11
Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit …
Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abheben (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 73/10, Rn. 5;… Beschluss vom 17. September 2013 - 3 StR 117/12, Rn. 5). - OLG Nürnberg, 15.11.2017 - 2 AR 40/17
Gebühren eines Pflichtverteidigers für ein überdurchschnittlich umfangreiches …
Wie die Bezirksrevisorin zutreffend ausgeführt hat, kann die Länge der Hauptverhandlungstermine wegen der Längenzuschläge - hier nach Nr. 4117, 4118 VV RVG - bei der Frage des besonderen Umfangs des Verfahrens im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG nicht mehr berücksichtigt werden (…vgl. nur BGH StRR 2013, 39 Rdn. 6 nach juris; BGH StRR 2014, 198 Rdn. 6 nach juris).Grundsätzlich sind auch die erforderliche Vor- und Nachbereitung der einzelnen Hauptverhandlungstermine sowie die Vor- und Nachbesprechungen des Verteidigers mit seinem Mandanten mit der jeweiligen Terminsgebühr abgegolten (…vgl. BGH StRR 2014, 39 Rdn. 6 nach juris; StRR 2014, 198 Rdn. 6 nach juris;… OLG Hamm AGS 2006, 408 Rdn. 16 nach juris;… StRR 2009, 438 Rdn. 15 nach juris;… OLG Karlsruhe StraFo 2008, 439 Rdn. 7 nach juris;… Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG aaO., W 4118 - 4123 Rdn. 5 m.w.N.;… Burhoff, RVG, aaO. Vorbemerkung 4 Rdn. 62 mit zahlreichen Nachweisen zur oberlandesgerichtlichen Rspr.;… anders nur OLG Bremen StraFo 2012, 39, Rdn. T1 nach juris).
- OLG Celle, 10.12.2021 - 5 AR (P) 7/20
Verzicht auf Mehrkosten bei Verteidigerwechsel; Bewilligung einer Pauschgebühr; …
(1) Die Länge der Hauptverhandlungstermine kann wegen der Längenzuschläge - hier nach Nr. 4122, 4123 VV RVG - bei der Frage des besonderen Umfangs des Verfahrens im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 73/10, juris). - OLG Stuttgart, 18.03.2016 - 4 ARs 91/15
Vergütung des Pflichtverteidigers: Bewilligung einer über die Gebühren nach dem …
Die Dauer eines Hauptverhandlungstermins kann wegen der Einführung des Längenzuschlags nach Nr. 4116/14, 4116/15, 4117/14 und 4117/15 VV RVG bei der Frage des Umfangs im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. BGH 3 StR 117/12 und 4 StR 73/10); inwieweit hiervon in besonders extremen Fällen eine Ausnahme zu machen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (vgl. hierzu auch den Beschluss des OLG Stuttgart vom 6. Oktober 2008 - 2 ARs 54/08). - OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18
Bewilligung einer Pauschgebühr für die Verteidigung in Staatsschutzsachen
Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abheben (BGH 4 StR 73/10 Beschluss vom 11.02.2014 Rdn. 5 zit. nach juris). - OLG München, 02.06.2017 - 8 St (K) 1/17
Keine Bewilligung einer Pauschalgebühr
Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abheben (BGH 4 StR 73/10 Beschluss vom 11.02.2014 Rdn. 5 zit. nach juris). - OLG Stuttgart, 04.07.2016 - 4 ARs 91/15
Vergütung des Pflichtverteidigers: Bewilligung und Bemessung einer Pauschgebühr
Die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abheben (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 73/10, BeckRS 2014, 05300 Rn. 5;… Beschluss vom 17. September 2013 - 3 StR 117/12, BeckRS 2013, 17198 Rn. 5). - OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14
Bemessung der Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger in einer Umfangsache: …
Die bloße Dauer einer Hauptverhandlung kann wegen der Einführung des Längenzuschlages nach Nr. 4134 VV RVG bei der Frage des Umfangs im Sinne von § 51 Abs. 1 RVG nicht mehr berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - 3 StR 117/12 - und Beschluss vom 11.02.2014 - 4 StR 73/10, jeweils bei juris); ob hiervon in besonders extremen Fällen eine Ausnahme zu machen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung. - OLG München, 02.01.2023 - 1 AR 280/22
Voraussetzung einer Pauschvergütung nach § 51 Abs. 1 RVG
Die Bewilligung einer Pauschgebühr stellt dabei die Ausnahme dar; die anwaltliche Mühewaltung muss sich von sonstigen - auch überdurchschnittlichen Sachen - in exorbitanter Weise abheben (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 73/10, Rn. 5;… Beschluss vom 17. September 2013 - 3 StR 117/12, Rn. 5). - OLG München, 29.06.2017 - 8 St (K) 2/17
Bewilligung, Pauschgebühr, Pflichtverteidiger, Unzumutbarkeit, Akteneinsicht, …
- OLG München, 30.07.2014 - 34 Wx 203/13
Rechtsanwaltsgebühr: Festsetzung einer Pauschgebühr für die Tätigkeit in einem …
- OLG München, 13.09.2017 - 8 St (K) 1/17
- OLG Koblenz, 29.06.2016 - 1 AR 99/15
Zur Gewährung einer Pauschgebühr für den Beistand im Auslieferungsverfahren
- OLG Köln, 18.10.2019 - 1 RVGs 39/19
Pauschgebühr, Wirtschaftsstrafverfahren, zwei Pflichtverteidiger
- OLG Köln, 06.03.2015 - 1 RVGs 9/15
Pauschgebühr, Bemessung, Kompensation