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   BGH, 11.03.1971 - X ZB 26/70   

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https://dejure.org/1971,1267
BGH, 11.03.1971 - X ZB 26/70 (https://dejure.org/1971,1267)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1971 - X ZB 26/70 (https://dejure.org/1971,1267)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1971 - X ZB 26/70 (https://dejure.org/1971,1267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rücknahme der Patentanmeldung wegen Verfristung der jährlichen Gebühr - Wirksamkeit der Benachrichtigung einer im Druckverfahren hergestellten Wiedergabe eines Dienstsiegels des Deutschen Patentamts ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 56, 7
  • NJW 1971, 1360
  • MDR 1971, 1005
  • GRUR 1971, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.12.1960 - 7 RKg 3/58
    Auszug aus BGH, 11.03.1971 - X ZB 26/70
    Auch für Beitragsbescheide der Familienausgleichskasse ist es als ausreichend angesehen worden, wenn sie einwandfrei erkennen lassen, daß sie von der Familienausgleichskasse erlassen sind und ihnen eine ordnungsmäßig zustande gekommene Beitragsfestsetzung zugrunde liegt (BSGE 13, 269).
  • BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 11.03.1971 - X ZB 26/70
    Soweit der Wiedereinsetzungsantrag des Anmelders eine Frist zur Vornahme einer Verfahrenshandlung in dem anhängigen Patenterteilungsverfahren betrifft, entspricht es gesicherter Rechtsauffassung, daß neben dem Anmelder als Antragsteller auch der Einsprechende als dessen Verfahrensgegner an dem Wiedereinsetzungsverfahren zu beteiligen und in diesem Verfahren zu hören ist (vgl. dazu BVerfGE 8, 253, 255 [BVerfG 28.10.1958 - 1 BvR 5/58] ; Reimer, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz 3. Aufl. Rdn. 14 zu § 43 PatG; Krausse/Kathlun/Lindenmaier, Patentgesetz 5. Aufl. Rdn. 3 zu § 36 m PatG).
  • BGH, 07.07.2015 - X ZB 4/14

    Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist im Validierungsverfahren für ein

    Ebenso wenig könne dem von der Antragstellerin zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. März 1971 (X ZB 26/70, GRUR 1971, 246 - Hopfenextrakt), der im Übrigen zum Einspruchsverfahren nach altem Recht ergangen sei, ein allgemeiner Grundsatz entnommen werden, wonach jedwede Dritte, die durch eine dem Patentinhaber gewährte Wiedereinsetzung in ihren Rechten berührt würden, an dem entsprechenden Wiedereinsetzungsverfahren zu beteiligen seien.

    bb) Entgegen der Auffassung der Antragstellerin kann auch dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. März 1971 (X ZB 26/70, GRUR 1971, 246 - Hopfenextrakt) nicht entnommen werden, dass derjenige, auf dessen Rechtsposition sich der Ausgang eines Verfahrens unmittelbar oder mittelbar auswirkt, stets an dem Verfahren zu beteiligen ist.

  • BPatG, 12.12.2013 - 7 W (pat) 1/14

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Hopfenextrakt" (GRUR 1971, 246), wonach an dem Wiedereinsetzungsverfahren wegen Versäumung der Nachfrist zur Zahlung einer Patentjahresgebühr neben dem Anmelder als Antragsteller auch der Einsprechende als dessen Verfahrensgegner zu beteiligen sei, weil der Einsprechende durch die Wiedereinsetzung in einem solchen Fall in seiner Rechtsstellung in gleicher Weise betroffen sei wie durch Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Frist zur Vornahme einer Verfahrenshandlung, gälten für den vorliegenden Fall entsprechend.

    b) Ebenso wenig kann der von der Antragstellerin genannten BGH-Entscheidung "Hopfenextrakt" (BlPMZ 1971, 196 = GRUR 1971, 246) der allgemeine Grundsatz entnommen werden, dass (jedwede) Dritte am Wiedereinsetzungsverfahren des Patentinhabers zu beteiligen sind, die durch die Gewährung der Wiedereinsetzung in ihren Rechte berührt werden.

  • BGH, 24.11.1971 - X ZB 27/70

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der fristgemäßen Zahlung von

    Hinsichtlich der Gründe hierfür wird im einzelnen auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 11. März 1971 (BGHZ 56, 7 = GRUR 1971, 246 - Hopfenextrakt) in der insoweit gleichgelagerten Rechtsbeschwerdesache X ZB 26/70 verwiesen.
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