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BGH, 11.04.2018 - 5 StR 90/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Beweiswürdigung eines Bildes aus der Videosequenz
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …
Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 5 StR 90/18
Einer von der - möglichen, wenn nicht gar naheliegenden - Bewertung dieses Bildes durch das Landgericht abweichenden Würdigung stünde im Revisionsverfahren der Bewertungsvorrang des Tatgerichts entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 21 f.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 337 Rn. 15 mwN). - BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13
Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in …
Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 5 StR 90/18
In Übereinstimmung mit der Auffassung des Generalbundesanwalts richtete sich die von der Revision erhobene Verfahrensbeanstandung auch unter Berücksichtigung des in § 352 Abs. 2, § 300 StPO enthaltenen Rechtsgedankens nur gegen die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages; die Angriffsrichtung bestimmt aber den Prüfungsumfang des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671 mwN). - BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98
Verdeutlichung der Angriffsrichtung der Rüge innerhalb der …
Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 5 StR 90/18
Soweit der Beschwerdeführer die Verfahrensbeschwerde nunmehr auch als Inbegriffsrüge (§ 261 StPO) verstanden wissen will, ist der diesbezügliche Vortrag deshalb verspätet (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98, NStZ 1998, 636).
- OLG Hamm, 24.09.2019 - 4 RVs 93/19
Missbrauch eines Behandlungsverhältnisses; Einverständnis
Die Angriffsrichtung bestimmt aber den Prüfungsumfang des Revisionsgerichts (BGH, Beschluss vom 11. April 2018 - 5 StR 90/18 - juris m.w.N.).