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   BGH, 11.04.2018 - 5 StR 90/18   

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https://dejure.org/2018,11799
BGH, 11.04.2018 - 5 StR 90/18 (https://dejure.org/2018,11799)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2018 - 5 StR 90/18 (https://dejure.org/2018,11799)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2018 - 5 StR 90/18 (https://dejure.org/2018,11799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Beweiswürdigung eines Bildes aus der Videosequenz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 5 StR 90/18
    Einer von der - möglichen, wenn nicht gar naheliegenden - Bewertung dieses Bildes durch das Landgericht abweichenden Würdigung stünde im Revisionsverfahren der Bewertungsvorrang des Tatgerichts entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 21 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 337 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 5 StR 90/18
    In Übereinstimmung mit der Auffassung des Generalbundesanwalts richtete sich die von der Revision erhobene Verfahrensbeanstandung auch unter Berücksichtigung des in § 352 Abs. 2, § 300 StPO enthaltenen Rechtsgedankens nur gegen die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages; die Angriffsrichtung bestimmt aber den Prüfungsumfang des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671 mwN).
  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98

    Verdeutlichung der Angriffsrichtung der Rüge innerhalb der

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 5 StR 90/18
    Soweit der Beschwerdeführer die Verfahrensbeschwerde nunmehr auch als Inbegriffsrüge (§ 261 StPO) verstanden wissen will, ist der diesbezügliche Vortrag deshalb verspätet (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 253/98, NStZ 1998, 636).
  • OLG Hamm, 24.09.2019 - 4 RVs 93/19

    Missbrauch eines Behandlungsverhältnisses; Einverständnis

    Die Angriffsrichtung bestimmt aber den Prüfungsumfang des Revisionsgerichts (BGH, Beschluss vom 11. April 2018 - 5 StR 90/18 - juris m.w.N.).
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