Rechtsprechung
   BGH, 11.06.2014 - IV ZR 393/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,21833
BGH, 11.06.2014 - IV ZR 393/12 (https://dejure.org/2014,21833)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2014 - IV ZR 393/12 (https://dejure.org/2014,21833)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - IV ZR 393/12 (https://dejure.org/2014,21833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,21833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit

    Auszug aus BGH, 11.06.2014 - IV ZR 393/12
    Soweit das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, liegen die Voraussetzungen für die Zulassung i. S. von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO wegen der Senatsentscheidung vom 6. Februar 2013 (IV ZR 230/12, BGHZ 196, 150) nicht mehr vor.
  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 191/05

    Rechtmäßigkeit der jährlichen Anpassung der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 11.06.2014 - IV ZR 393/12
    Dafür reicht es aus, dass der von der Zulassungsbeschränkung betroffene Teil des Streits in tatsächlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden kann und nach einer Zurückverweisung eine Änderung des von der beschränkten Zulassung erfassten Teils nicht in die Gefahr eines Widerspruchs zu dem nicht anfechtbaren Teil gerät (BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - XI ZR 356/12, juris Rn. 4 m. w. N.; vgl. auch Senatsurteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05, VersR 2008, 1524 Rn. 7 m. w. N.).
  • BGH, 15.04.2014 - XI ZR 356/12

    Beschränkung der Revisionszulassung auf eine von mehreren zur Begründung eines

    Auszug aus BGH, 11.06.2014 - IV ZR 393/12
    Dafür reicht es aus, dass der von der Zulassungsbeschränkung betroffene Teil des Streits in tatsächlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden kann und nach einer Zurückverweisung eine Änderung des von der beschränkten Zulassung erfassten Teils nicht in die Gefahr eines Widerspruchs zu dem nicht anfechtbaren Teil gerät (BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - XI ZR 356/12, juris Rn. 4 m. w. N.; vgl. auch Senatsurteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05, VersR 2008, 1524 Rn. 7 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht