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BGH, 11.06.2014 - IV ZR 393/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerruf eines die Vereinbarung unterjähriger Prämienzahlungen mit Ratenzahlungszuschlag enthaltenden Versicherungsvertrags bei unterbliebener Belehrung über ein Widerrufsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 23.09.2011 - 42 C 399/10
- LG Saarbrücken, 13.11.2012 - 14 S 18/11
- BGH, 11.06.2014 - IV ZR 393/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit …
Auszug aus BGH, 11.06.2014 - IV ZR 393/12
Soweit das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, liegen die Voraussetzungen für die Zulassung i. S. von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO wegen der Senatsentscheidung vom 6. Februar 2013 (IV ZR 230/12, BGHZ 196, 150) nicht mehr vor. - BGH, 17.09.2008 - IV ZR 191/05
Rechtmäßigkeit der jährlichen Anpassung der Zusatzversorgung des öffentlichen …
Auszug aus BGH, 11.06.2014 - IV ZR 393/12
Dafür reicht es aus, dass der von der Zulassungsbeschränkung betroffene Teil des Streits in tatsächlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden kann und nach einer Zurückverweisung eine Änderung des von der beschränkten Zulassung erfassten Teils nicht in die Gefahr eines Widerspruchs zu dem nicht anfechtbaren Teil gerät (BGH…, Beschluss vom 15. April 2014 - XI ZR 356/12, juris Rn. 4 m. w. N.; vgl. auch Senatsurteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05, VersR 2008, 1524 Rn. 7 m. w. N.). - BGH, 15.04.2014 - XI ZR 356/12
Beschränkung der Revisionszulassung auf eine von mehreren zur Begründung eines …
Auszug aus BGH, 11.06.2014 - IV ZR 393/12
Dafür reicht es aus, dass der von der Zulassungsbeschränkung betroffene Teil des Streits in tatsächlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden kann und nach einer Zurückverweisung eine Änderung des von der beschränkten Zulassung erfassten Teils nicht in die Gefahr eines Widerspruchs zu dem nicht anfechtbaren Teil gerät (BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - XI ZR 356/12, juris Rn. 4 m. w. N.;… vgl. auch Senatsurteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05, VersR 2008, 1524 Rn. 7 m. w. N.).