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   BGH, 11.07.2017 - X ZR 17/17   

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https://dejure.org/2017,26827
BGH, 11.07.2017 - X ZR 17/17 (https://dejure.org/2017,26827)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2017 - X ZR 17/17 (https://dejure.org/2017,26827)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - X ZR 17/17 (https://dejure.org/2017,26827)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 99 Abs. 3 Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG

  • Wolters Kluwer

    Einsichtsgewährung in die gesamte Nichtigkeitsakte des Patentverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsichtsgewährung in die gesamte Nichtigkeitsakte des Patentverfahrens

  • rechtsportal.de

    PatG § 31 Abs. 1 S. 2; PatG § 99 Abs. 3 S. 1
    Einsichtsgewährung in die gesamte Nichtigkeitsakte des Patentverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.2008 - X ZR 1/07

    Voraussetzungen und Umfang der Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - X ZR 17/17
    Allerdings können die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens ein berechtigtes Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsrechtsstreit angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie damit untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents einem Mitbewerber nicht offenbart werden (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/05, GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII, Beschluss vom 30. Januar 2008 - X ZR 1/07, GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX).

    Ein solches Interesse kann etwa bestehen, wenn Dritte durch die Einsichtnahme Kenntnisse erlangen können, die ihnen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen können (BGH GRUR 2008, 633 Rn. 3 - Akteneinsicht XIX).

  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 56/05

    Akteneinsicht XVIII

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - X ZR 17/17
    Allerdings können die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens ein berechtigtes Interesse daran haben, dass eine im Verletzungsrechtsstreit angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie damit untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents einem Mitbewerber nicht offenbart werden (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZR 56/05, GRUR 2007, 815 - Akteneinsicht XVIII, Beschluss vom 30. Januar 2008 - X ZR 1/07, GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX).
  • BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69

    Entscheidung über den Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Akten eines

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - X ZR 17/17
    Der Darlegung eines eigenen berechtigten Interesses durch den Antragsteller bedarf es nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX).
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