Rechtsprechung
BGH, 11.10.2009 - X ZB 8/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,94519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- VK Südbayern, 27.03.2014 - Z3-3-3194-1-01-01/14
Bayerisches Rotes Kreuz ist öffentlicher Auftraggeber!
Der Bundesgerichtshofes habe in seinem Beschluss vom 11.10.2009, Az.: X ZB 8/09 erklärt, dass sich ein Bieter, der sich durch die Abgabe eines Angebotes an einem Vergabeverfahren beteilige, wirksam auf die Durchführung des einschlägigen Verfahrens berufen dürfe und einen Schaden im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB geltend machen könne, wenn zu Unrecht eine falsche Verfahrensart gewählt worden sei.