Rechtsprechung
BGH, 11.11.1966 - 4 StR 380/66 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von Verfahrensrügen im Strafprozess
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 11.11.1966 - 4 StR 380/66
Die Neigung des Angeklagten zu den kleinen Mädchen und seine allgemeine Absicht, sich ihnen unsittlich zu nähern, wenn sich die Gelegenheit dazu ergeben würde, erfüllt nicht die Voraussetzungen, die nach der ständigen Rechtsprechung die Annahme eines Gesamtvorsatzes rechtfertigen (BGHSt 1, 313; 2, 164) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]. - BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …
Auszug aus BGH, 11.11.1966 - 4 StR 380/66
Auf BGHSt 7, 238 und 8, 113 sei jedoch hingewiesen. - BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55
Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen - …
Auszug aus BGH, 11.11.1966 - 4 StR 380/66
Auf BGHSt 7, 238 und 8, 113 sei jedoch hingewiesen.
- BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59
Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung
Auszug aus BGH, 11.11.1966 - 4 StR 380/66
Da das Urteil somit nur deswegen aufgehoben werden muß, weil die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten unzureichend geprüft worden ist, können die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen bestehen bleiben (BGHSt 14, 30, 34) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59]. - BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52
Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit …
Auszug aus BGH, 11.11.1966 - 4 StR 380/66
Nur wenn ein jugendlicher Zeuge aus dem gewöhnlichen Erscheinungsbild des Jugendalters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine besondere Sachkunde voraussetzt, die ein Richter normalerweise nicht besitzt, gebietet die Aufklärungspflicht die Zusiehung eines Psychiaters oder Psychologen (BGHSt 3, 27, 52; NJW 1961, 1636). - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 11.11.1966 - 4 StR 380/66
Die Neigung des Angeklagten zu den kleinen Mädchen und seine allgemeine Absicht, sich ihnen unsittlich zu nähern, wenn sich die Gelegenheit dazu ergeben würde, erfüllt nicht die Voraussetzungen, die nach der ständigen Rechtsprechung die Annahme eines Gesamtvorsatzes rechtfertigen (BGHSt 1, 313; 2, 164) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]. - BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61
Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen …
Auszug aus BGH, 11.11.1966 - 4 StR 380/66
Nur wenn ein jugendlicher Zeuge aus dem gewöhnlichen Erscheinungsbild des Jugendalters hervorstechende Züge oder Eigentümlichkeiten aufweist, deren Beurteilung eine besondere Sachkunde voraussetzt, die ein Richter normalerweise nicht besitzt, gebietet die Aufklärungspflicht die Zusiehung eines Psychiaters oder Psychologen (BGHSt 3, 27, 52; NJW 1961, 1636). - BGH, 11.03.1960 - 4 StR 393/59
Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung - Meineid in Tateinheit mit Betrug
Auszug aus BGH, 11.11.1966 - 4 StR 380/66
Da das Urteil somit nur deswegen aufgehoben werden muß, weil die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten unzureichend geprüft worden ist, können die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen bestehen bleiben (BGHSt 14, 30, 34) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59]. - BGH, 09.08.1960 - 1 StR 325/60
Auszug aus BGH, 11.11.1966 - 4 StR 380/66
Die Strafzumessungsgründe lassen nicht zweifelsfrei erkennen, ob die bei der Strafbemessung zugunsten des Angeklagten verwerteten Gesichtspunkte schon bei der Entscheidung darüber, ob mildernde Umstände vorliegen, berücksichtigt worden sind (s. RGSt 48, 308, 310; BGH, NJW 1960, 1869). - RG, 25.11.1913 - V 282/13
Kann in der Jugend des Täters auch dann ein "mildernder Umstand" gefunden werden, …
Auszug aus BGH, 11.11.1966 - 4 StR 380/66
Die Strafzumessungsgründe lassen nicht zweifelsfrei erkennen, ob die bei der Strafbemessung zugunsten des Angeklagten verwerteten Gesichtspunkte schon bei der Entscheidung darüber, ob mildernde Umstände vorliegen, berücksichtigt worden sind (s. RGSt 48, 308, 310; BGH, NJW 1960, 1869).