Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 235/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3169
BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 235/80 (https://dejure.org/1981,3169)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1981 - IVa ZR 235/80 (https://dejure.org/1981,3169)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1981 - IVa ZR 235/80 (https://dejure.org/1981,3169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,3169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Pflichtteilsergänzung - Unbegründetheit einer Scheidungsklage im Todesfall - Abgrenzung von Schenkung und Pflichtschenkung zur Berechnung des Nachlasses - Anforderungen an Einschränkung des Anwendungsbereichs von § 2330 Bürgerliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 388
  • FamRZ 1982, 165
  • WM 1982, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1960 - VI ZR 51/59

    Umfang des Anspruchs der Witwe eines verunglückten Arbeitnehmers auf entgangenen

    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 235/80
    Der Bundesgerichtshof hat es sogar als eine Rechtspflicht des erwerbstätigen Ehegatten angesehen, entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen für die dauernde, über seinen eigenen Tod hinausgehende Sicherung des zukünftigen Unterhalts des anderen Ehegatten zu sorgen (BGHZ 74, 38, 46; 32, 246, 248 f; Senatsurteil vom 21. Oktober 1981 - IVa ZR 228/80 -).
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 235/80
    Der Bundesgerichtshof hat es sogar als eine Rechtspflicht des erwerbstätigen Ehegatten angesehen, entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen für die dauernde, über seinen eigenen Tod hinausgehende Sicherung des zukünftigen Unterhalts des anderen Ehegatten zu sorgen (BGHZ 74, 38, 46; 32, 246, 248 f; Senatsurteil vom 21. Oktober 1981 - IVa ZR 228/80 -).
  • BGH, 21.10.1981 - IVa ZR 228/80

    Pflichtteilsanspruch eines Sohnes aus erster Ehe gegen die Ehefrau des Erblassers

    Auszug aus BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 235/80
    Der Bundesgerichtshof hat es sogar als eine Rechtspflicht des erwerbstätigen Ehegatten angesehen, entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen für die dauernde, über seinen eigenen Tod hinausgehende Sicherung des zukünftigen Unterhalts des anderen Ehegatten zu sorgen (BGHZ 74, 38, 46; 32, 246, 248 f; Senatsurteil vom 21. Oktober 1981 - IVa ZR 228/80 -).
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

    Nichts anderes aber ist ein unentgeltliches schuldrechtliches Wohnrecht, von dem das Berufungsgericht ausgeht (vgl. MünchKomm/Haase, § 598 Rdn. 20; vgl. auch BGHZ 12, 380, 399; zur Rechtslage bei Gewährung von Wohnrecht und Rente, vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1981, - IVa ZR 235/80 -, WM 1982, 100), genauso wie ein entgeltliches schuldrechtliches Wohnrecht keinen Vertrag eigener Art sondern einen Mietvertrag darstellt (BGH, Urteil vom 4. Mai 1970, - VIII ZR 179/68 -, LM BGB § 535 Nr. 45).
  • BGH, 07.03.1984 - IVa ZR 152/82

    Schenkung aufgrund einer sittlichen Pflicht

    Demgemäß ist der Ansatzpunkt des Berufungsgerichts gerechtfertigt, die Motivation der zusätzlichen Alterssicherung unter den Gesichtspunkt der sittlichen Pflicht zu fassen(Senatsurteil vom 11.11.1981 - IVa ZR 235/80 - LM BGB § 2330 Nr. 4 = WM 1982, 100).

    In dem bereits zitierten Senatsurteil vom 11. November 1981 ist die Anwendbarkeit des § 2330 BGB mit der Erwägung verneint worden, der Erblasser würde "seine sittlichen Pflichten nicht verletzt" haben, wenn er Wohnrecht und Rente, um die es in jenem Fall ging, nicht geschenkt haben würde (WM 1982, 100, 101).

  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01

    Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung von Nießbrauch und Pflegeberechtigung

    Auch wenn diese Leistung der Beklagten nicht unmittelbar aus dem Vermögen des Erblassers zugeflossen ist, sondern von ihrer Tochter versprochen wurde, handelt es sich dennoch um eine Schenkung im Sinne des § 2325 BGB, weil der Erblasser sie durch Übertragung der Eigentumswohnung "erkauft" hat (vgl. die Entscheidung des BGH FamRZ 1982, 165, in welcher eine entsprechende Einordnung der Übernahme von Rentenzahlungen an den überlebenden Ehegatten durch einen Dritten seitens des Berufungsgerichts gebilligt wurde).
  • BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96

    Übertragung von Grundbesitz durch einen Betreuer in vorweggenommener Erbfolge

    Es genügt nicht, daß der Schenker aus Nächstenliebe hilft (Staudinger/Cremer § 534 Rn. 5) oder daß die Schenkung im Rahmen des sittlich noch zu Rechtfertigenden bleibt oder objektive Umstände den Betreuten zu einer solchen Schenkung veranlassen konnten (vgl. BGH WM 1982, 100).
  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 26/86

    Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung

    Das Berufungsgericht hat nicht geprüft, ob der ursprüngliche Rechtsgrund für die (mittelbare) Zuwendung der widerruflichen Bezugsberechtigung durch den Versicherten an die Beklagte als (zu Lebzeiten des Erblassers noch formnichtige) Schenkung, als Pflichtschenkung (vgl. BGH Urteil vom 11.11.1981 - IVa ZR 235/80 = WM 1982, 100), als Unterhalt (BGHZ 74, 38, 46) oder als sogenannte "unbenannte Zuwendung" (vgl. z.B. BGHZ 84, 361, 364) einzuordnen ist.
  • OLG Karlsruhe, 14.02.1990 - 6 U 169/89

    Anspruch von Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft über den Wert eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Aachen, 30.12.1982 - 5 S 447/82
    Die vom Gesetz vorgegebene, für die Bemessung des üblichen Mietzinses maßgeblichen Kriterien sind rein sachlicher Art und lassen eine Anknüpfung an die Person des Mieters nicht zu (OLG Stuttgart, WM 1982, 100).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht