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   BGH, 11.11.1992 - XII ZB 101/92   

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https://dejure.org/1992,2548
BGH, 11.11.1992 - XII ZB 101/92 (https://dejure.org/1992,2548)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1992 - XII ZB 101/92 (https://dejure.org/1992,2548)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1992 - XII ZB 101/92 (https://dejure.org/1992,2548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsfrist - Formmangel - Beitritt - Verschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 687
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus BGH, 11.11.1992 - XII ZB 101/92
    Hier geht es aber nicht um außerordentliche Maßnahmen, sondern um den normalen Geschäftsgang eines Gerichts, dessen Einhaltung grundsätzlich erwartet werden kann (vgl. BGH Beschluß vom 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86 = BGHR ZPO § 233 Verschulden 1 = VersR 1987, 357, 358).
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 96/87

    Beschwerdefrist - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Weiterleitung -

    Auszug aus BGH, 11.11.1992 - XII ZB 101/92
    Zu diesem Zweck muß die Partei sich ggf. bei einer geeigneten Stelle erkundigen, in welcher Form und Frist und bei welcher Stelle das Rechtsmittel einzulegen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. März 1980 - IVb ZB 583/80 = FamRZ 1980, 555 und vom 23. März 1988 - IVb ZB 96/87 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 1 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1980 - IVb ZB 583/80

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 11.11.1992 - XII ZB 101/92
    Zu diesem Zweck muß die Partei sich ggf. bei einer geeigneten Stelle erkundigen, in welcher Form und Frist und bei welcher Stelle das Rechtsmittel einzulegen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. März 1980 - IVb ZB 583/80 = FamRZ 1980, 555 und vom 23. März 1988 - IVb ZB 96/87 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 1 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1993 - VII ZR 8/93

    Schuldhafter Irrtum über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer wirksamen

    Eine Partei, die eine Gerichtsentscheidung anfechten will, muß sich, wenn sie nicht selbst über die hinreichenden Kenntnisse verfügt, an geeigneter Stelle informieren (BGH, Beschluß vom 14. Dezember 1988 - IVb ZB 170/88 = VersR 1989, 277; BGH, Beschluß vom 14. November 1990 - XII ZB 131/90 = BGHR ZPO § 233 Verschulden 7; Beschluß vom 11. November 1992 - XII ZB 101/92 = DtZ 1993, 53 f = BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 6; jeweils m.w.N.).

    a) Die Fristversäumung war schon deshalb verschuldet, weil von einer Rechtsanwältin im Beitrittsgebiet, die als Diplom-Juristin ausgebildet worden ist, zwei Jahre nach der Wiedervereinigung und nach Inkrafttreten der ZPO erwartet werden muß, daß sie entweder die Voraussetzungen für eine zulässige Revision zum Bundesgerichtshof kennt oder in der Lage ist, diese Voraussetzungen anhand der Gesetzestexte und eines der üblichen Kommentare zur ZPO verläßlich zu ermitteln (zur Versäumung einer Berufungsfrist durch eine Partei aus der ehemaligen DDR vgl. BGH, Beschluß vom 11. November 1992 - XII ZB 101/92, aaO).

  • BGH, 17.07.1997 - LwZB 2/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Rechtsmittelbelehrung

    Zu diesem Zweck muß die Partei sich ggf. bei einer geeigneten Stelle erkundigen, in welcher Form und Frist und bei welcher Stelle das Rechtsmittel einzulegen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 11. November 1992, XII ZB 101/92, BGHR ZPO § 233 - Rechtsmitteleinlegung 6).

    Ein von der Rechtsprechung für die Situation in den neuen Bundesländern gebilligter Ausnahmetatbestand (vgl. BGH, Beschl. v. 11. November 1992, XII ZB 101/92, aaO) liegt nicht vor.

  • BGH, 18.10.1994 - X ZB 13/94

    "Prüfungsantrag"; Lauf der Frist für den Prüfungsantrag bei fingierter

    In einem solchen Fall gelten vielmehr die gleichen Anforderungen wie bei einer Säumnis aus anderen Gründen mit der Folge, daß Wiedereinsetzung zu gewähren ist, wenn der Irrtum auch bei der gebotenen Anspannung nicht zu vermeiden war (BGH, Beschl. v. 11.11.1992 - XII ZB 101/92, DTZ 1993, 50 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 20.04.1994 - 4 U 107/93

    Anspruch auf Zahlung eines Rest-Kaufpreises aus dem Verkauf eines Imbisswagens

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  • BGH, 16.09.1993 - V ZB 13/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einlegung einer weiteren sofortigen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß sich sogar eine Partei, die eine Gerichtsentscheidung anfechten will, an geeigneter Stelle informieren, wenn sie selbst nicht über hinreichende Rechtskenntnisse verfügt (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 11. November 1992, XII ZB 101/92, BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 6 m.N.).
  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 17/93

    Fristgerechte Einlegung eines Rechtmittels bei der richtigen Stelle durch

    Nach feststehender Rechtsprechung hat die Partei, die eine Gerichtsentscheidung anfechten will, dafür zu sorgen, daß das Rechtsmittel innerhalb der Rechtsmittelfrist an die richtige Stelle gelangt (BGH, Beschluß vom 23. März 1988 - IVb ZB 96/87 = FamRZ 1988, 829, 830; BGH, Beschluß vom 8. Februar 1989 - IVb ZB 185/88 = VersR 1989, 603, 604; BGH, Beschluß vom 11. November 1992 - XII ZB 101/92 = DtZ 1993, 53, 54 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 6).
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