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   BGH, 11.12.1970 - I ZR 27/69, I ZR 40/69   

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https://dejure.org/1970,8531
BGH, 11.12.1970 - I ZR 27/69, I ZR 40/69 (https://dejure.org/1970,8531)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1970 - I ZR 27/69, I ZR 40/69 (https://dejure.org/1970,8531)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1970 - I ZR 27/69, I ZR 40/69 (https://dejure.org/1970,8531)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung des Vertriebs von Maschinen zum Markieren von Wäschestücken - Nachahmung fremder Erzeugnisse und Leistungen als unlautere Wettbewerbshandlung - Unbegrenzter Sonderschutz für technische Eigenschaften von Kennzeichnungsbändern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66

    Pulverbehälter

    Auszug aus BGH, 11.12.1970 - I ZR 27/69
    Wie im Pulverbehälter-Urteil (BGHZ 50, 125, 130) näher ausgeführt, dient das Erfordernis der Eigenart und Überdurchschnittlichkeit der Ware, gegen deren Nachahmung Schutz begehrt wird, lediglich der negativen Abgrenzung gegenüber solchen Waren, die für einen derartigen Schutz von vornherein nicht in Betracht kommen, weil auf deren betriebliche Herkunft vom Verkehr kein Wert gelegt wird.
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.12.1970 - I ZR 27/69
    Auf die Grundsätze der Bärenfang-Entscheidung (BGH GRUR 1963, 270) beruft sich die Revision dazu vergeblich.
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 11.12.1970 - I ZR 27/69
    Eine ganz besonders starke Durchsetzung der Farben und Muster, wie die Revision meint, war für die Annahme betrieblicher Hinweiswirkung nicht zu verlangen, da das Berufungsgericht der Klage nicht unter dem Gesichtspunkt des Ausstattungsschutzes an einem Merkmal stattgegeben hat, an dem ein starkes Freihaltebedürfnis besteht (vgl. BGHZ 30, 357 - Nährbier).
  • BGH, 28.01.1988 - I ZR 34/86

    "Wäsche-Kennzeichnungsbänder"; Irreführung über die Herkunft einer Ware bei

    Dies jedenfalls dann nicht, wenn, anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 11. Dezember 1970 - I ZR 27/69 und I ZR 40/69 - zugrundeliegenden Sachverhalt, die angebotene Ware mit auffallenden Markierungen der betreffenden Herkunft versehen ist und wenn die Vertreter auf die Konkurrenzsituation und auf den Preisunterschied hinweisen.
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