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   BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75   

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https://dejure.org/1976,7196
BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75 (https://dejure.org/1976,7196)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1976 - I ZR 15/75 (https://dejure.org/1976,7196)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1976 - I ZR 15/75 (https://dejure.org/1976,7196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutz von Volkswagen-Originalersatzteilen gegen Konkurrenzprodukte mit Verwechslungsgefahr, Branchennähe und Warengleichartigkeit - Übereinstimmung der Bezieherkreise und die Zuordnung der beiderseitigen Waren zu Personenkraftwagen als Indiz für Warengleichartigkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1976, 698
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75
    Daß diese Unterschiede - wie es die Annahme einer Warengleichartigkeit voraussetzen würde - von den fachkundigen Abnehmern als unerheblich für die Herkunft der Waren aus demselben Geschäftsbetrieb angesehen werden (vgl. BGH GRUR 1956, 172, 174, 175 - Magirus, insoweit nicht in BGHZ 19, 23), hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.

    Es entspricht einem anerkannten Grundsatz, daß eine Verwechslungsgefahr um so eher zu bejahen sein wird, je verwandter die Warengebiete sind, für die die einander gegenüberstehenden Zeichen geführt werden (BGHZ 19, 23, 26 - Magirus).

  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58

    Kosaken-Kaffee

    Auszug aus BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75
    Für die Verwirkung, die nichts anderes ist als die Ablehnung der Rechtsverfolgung als wider Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB; BGH GRUR 1975, 69, 70 - Marbon), kommt es insoweit nicht darauf an, ob und wann die Klägerin Kenntnis von der Verletzungshandlung erhielt (BGH GRUR 1963, 430, 433 - Erdener Treppchen), sondern umgekehrt darauf, ob bei einer objektiven Beurteilung aus der Sicht des Verletzers (BGH GRUR 1960, 183, 186 - Kosaken-Kaffee), dieser - aufgrund der Art und Weise sowie des Umfangs seines eigenen Hervortretens in der Öffentlichkeit mit der beanstandeten Kennzeichnung - damit rechnen konnte, daß etwaige Verletzte davon Kenntnis erhalten oder jedenfalls erhalten müssen (BGH a.a.O. sowie BGH GRUR 1962, 522, 525 - Ribana).
  • BGH, 28.05.1971 - I ZR 35/70

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr von Warenzeichen - Gesamteindruck durch den

    Auszug aus BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75
    Dem Berufungsgericht kann bei diesem Sachverhalt auch keine Verletzung seiner Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) vorgeworfen werden (vgl. BGH GRUR 1971, 409, 410 - Stallmeister).
  • BGH, 03.04.1963 - Ib ZR 162/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75
    Für die Verwirkung, die nichts anderes ist als die Ablehnung der Rechtsverfolgung als wider Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB; BGH GRUR 1975, 69, 70 - Marbon), kommt es insoweit nicht darauf an, ob und wann die Klägerin Kenntnis von der Verletzungshandlung erhielt (BGH GRUR 1963, 430, 433 - Erdener Treppchen), sondern umgekehrt darauf, ob bei einer objektiven Beurteilung aus der Sicht des Verletzers (BGH GRUR 1960, 183, 186 - Kosaken-Kaffee), dieser - aufgrund der Art und Weise sowie des Umfangs seines eigenen Hervortretens in der Öffentlichkeit mit der beanstandeten Kennzeichnung - damit rechnen konnte, daß etwaige Verletzte davon Kenntnis erhalten oder jedenfalls erhalten müssen (BGH a.a.O. sowie BGH GRUR 1962, 522, 525 - Ribana).
  • BGH, 14.05.1969 - I ZB 7/68

    "Begleitende Marke" in der Textilbranche

    Auszug aus BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75
    Das Berufungsgericht ist zwar mit Recht von dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz ausgegangen, daß Warengleichartigkeit vorliegt, wenn die beiderseitigen Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- und Verkaufsstätte, so enge Berührungspunkte aufweisen, daß beim Durchschnittskäufer die Meinung aufkommen kann, sie stammten aus dem gleichen Geschäftsbetrieb, sofern übereinstimmende oder vermeintlich übereinstimmende Kennzeichen verwendet werden (BGHZ 52, 337, 338, 339 - Dolan).
  • BGH, 31.01.1975 - I ZR 14/74

    Benutzung eines mit einem Importvermerk eingetragenen Warenzeichens durch den

    Auszug aus BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75
    Daran hat sich - entgegen der Meinung der Revision - durch die Einführung des sog. Benutzungszwangs insoweit nichts geändert (vgl. BGH GRUR 1975, 258, 259 - Importvermerk).
  • RG, 30.10.1928 - II 147/28

    Warenzeichenrecht; Schutz gleichartige Waren

    Auszug aus BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75
    Eine Einschränkung dieser gesetzlichen Regelung ist mit dem Wesen des Zeichenrechts unvereinbar; sie liegt weder in dem in Jeder Anmeldung für bestimmte Waren enthaltenen gleichzeitigen Ausschluß anderer (nämlich der nicht angemeldeten) Waren noch in einem ausdrücklichen Ausschluß, wie hier durch den Vermerk "unter Ausschluß von Apparaten und Meßgeräten" (so BGHZ 34, 1, 6 - Mon Chéri im Anschluß an RGZ 122, 207, 209 - Bergmännle).
  • BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72

    Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens nur für einen Teil der Waren des

    Auszug aus BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75
    Die Frage der Verwechslungsgefahr kann nicht nur von dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Warenbezeichnungen, sondern auch davon abhängen, ob die für das Klagezeichen eingetragenen Waren den Waren der angegriffenen Verletzungsform besonders nahestehen oder ob diese für zwar zeichenrechtlich gleichartige, aber doch ihrer Gattung nach andersartige Waren Verwendung findet (BGH GRUR 1974, 84, 87 - Trumpf).
  • BGH, 04.10.1974 - I ZR 75/73

    Anforderungen an die Darlegung eines wertvollen Besitzstandes - Benutzung eines

    Auszug aus BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75
    Für die Verwirkung, die nichts anderes ist als die Ablehnung der Rechtsverfolgung als wider Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB; BGH GRUR 1975, 69, 70 - Marbon), kommt es insoweit nicht darauf an, ob und wann die Klägerin Kenntnis von der Verletzungshandlung erhielt (BGH GRUR 1963, 430, 433 - Erdener Treppchen), sondern umgekehrt darauf, ob bei einer objektiven Beurteilung aus der Sicht des Verletzers (BGH GRUR 1960, 183, 186 - Kosaken-Kaffee), dieser - aufgrund der Art und Weise sowie des Umfangs seines eigenen Hervortretens in der Öffentlichkeit mit der beanstandeten Kennzeichnung - damit rechnen konnte, daß etwaige Verletzte davon Kenntnis erhalten oder jedenfalls erhalten müssen (BGH a.a.O. sowie BGH GRUR 1962, 522, 525 - Ribana).
  • BGH, 15.06.1962 - I ZR 15/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75
    Für die Verwirkung, die nichts anderes ist als die Ablehnung der Rechtsverfolgung als wider Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB; BGH GRUR 1975, 69, 70 - Marbon), kommt es insoweit nicht darauf an, ob und wann die Klägerin Kenntnis von der Verletzungshandlung erhielt (BGH GRUR 1963, 430, 433 - Erdener Treppchen), sondern umgekehrt darauf, ob bei einer objektiven Beurteilung aus der Sicht des Verletzers (BGH GRUR 1960, 183, 186 - Kosaken-Kaffee), dieser - aufgrund der Art und Weise sowie des Umfangs seines eigenen Hervortretens in der Öffentlichkeit mit der beanstandeten Kennzeichnung - damit rechnen konnte, daß etwaige Verletzte davon Kenntnis erhalten oder jedenfalls erhalten müssen (BGH a.a.O. sowie BGH GRUR 1962, 522, 525 - Ribana).
  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 110/59

    Warenzeichen für Exportwaren

  • BPatG, 22.05.2023 - 26 W (pat) 40/20
    Denn die eigene Sachkunde kann sich aus der beruflichen Tätigkeit des Richters als Mitglied eines für den gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Spezialspruchkörpers ergeben (BGH GRUR 2013, 1052 Rdnr. 29 - Einkaufswagen III; GRUR 1976, 698, 699 - MAHAG).
  • BPatG, 01.06.2023 - 26 W (pat) 12/18
    Denn die eigene Sachkunde kann sich aus der beruflichen Tätigkeit des Richters als Mitglied eines für den gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Spezialspruchkörpers ergeben (BGH GRUR 2013, 1052 Rdnr. 29 - Einkaufswagen III; GRUR 1976, 698, 699 - MAHAG).
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