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BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Beweis der Unvollständigkeit der Bestätigung - Erheblichkeit eines Sachvortrags - Durch Berufungsgericht zu berücksichtigendes Vorbringen - Wirksamkeit einer Abtretung
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- BGH, 17.10.1985 - I ZR 238/83
Auslegung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens
Auszug aus BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92
Auch bei einem solchen ist der Nachweis nicht ausgeschlossen, daß weitere Absprachen zusätzlich gelten sollen, die in der Bestätigung zwar nicht enthalten sind, ihr aber auch nicht entgegenstehen; jede Partei kann daher den Beweis der Unvollständigkeit der Bestätigung führen (BGHZ 67, 378.381; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1985 - I ZR 238/83 = WM 1986, 168 unter II 1 m.w.Nachw.). - BGH, 08.12.1976 - VIII ZR 108/75
Klagebefugnis des Inhabers eines gepfändeten Herausgabeanspruchs
Auszug aus BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92
Auch bei einem solchen ist der Nachweis nicht ausgeschlossen, daß weitere Absprachen zusätzlich gelten sollen, die in der Bestätigung zwar nicht enthalten sind, ihr aber auch nicht entgegenstehen; jede Partei kann daher den Beweis der Unvollständigkeit der Bestätigung führen (BGHZ 67, 378.381; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1985 - I ZR 238/83 = WM 1986, 168 unter II 1 m.w.Nachw.). - BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71
Versagung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92
In einem Fall, in dem das Erstgericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen als unerheblich behandelt, der Berufungskläger mit seiner Berufung gerade diese Rechtsauffassung angreift und das Berufungsgericht den betreffenden Sachvortrag daraufhin ebenfalls als erheblich ansieht, durfte das Berufungsgericht das - wenn auch nur global - in Bezug genommene übrige Vorbringen des Berufungsklägers nicht unberücksichtigt lassen (BVerfGE 36, 92, 99 f; 60.305, 311; siehe auch BGH, Urteil vom 13. März 1981 - I ZR 65/79 = MDR 1982, 29; Senatsurteil vom 18. September 1985 - VIII ZR 244/84 = WM 1985.1361 unter VI).
- BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 335/81
Vereinbarung eines Gewährleistungsausschluss - Abtretung eines Teilanspruchs - …
Auszug aus BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92
Dabei kann offenbleiben, ob das Berufungsgericht den Erklärungen der Beklagten, wie die Parteien im Revisionsrechtszug meinen, eine konstitutive Wirkung beimessen oder insoweit nur ein bestätigendes Anerkenntnis annehmen wollte, durch das lediglich solche Einwendungen ausgeschlossen werden, die dem Schuldner bei der Abtretung bekannt sind oder mit denen er rechnen muß (Senatsurteil vom 23. März 1983 - VIII ZR 335/81 = NJW 1983, 1903 unter II 2 a m.w.Nachw.;… siehe auch Palandt/Heinrichs, BGB, 52. Aufl., § 404 Rdnr. 7;… MünchKomm-Roth, BGB, 2. Aufl., § 404 Rdnr. 18). - BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79
Notwendigkeit der ausdrücklichen Wiederholung von Beweisangeboten - Folgen der …
Auszug aus BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92
In einem Fall, in dem das Erstgericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen als unerheblich behandelt, der Berufungskläger mit seiner Berufung gerade diese Rechtsauffassung angreift und das Berufungsgericht den betreffenden Sachvortrag daraufhin ebenfalls als erheblich ansieht, durfte das Berufungsgericht das - wenn auch nur global - in Bezug genommene übrige Vorbringen des Berufungsklägers nicht unberücksichtigt lassen (BVerfGE 36, 92, 99 f; 60.305, 311; siehe auch BGH, Urteil vom 13. März 1981 - I ZR 65/79 = MDR 1982, 29; Senatsurteil vom 18. September 1985 - VIII ZR 244/84 = WM 1985.1361 unter VI). - BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84
Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren …
Auszug aus BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92
In einem Fall, in dem das Erstgericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen als unerheblich behandelt, der Berufungskläger mit seiner Berufung gerade diese Rechtsauffassung angreift und das Berufungsgericht den betreffenden Sachvortrag daraufhin ebenfalls als erheblich ansieht, durfte das Berufungsgericht das - wenn auch nur global - in Bezug genommene übrige Vorbringen des Berufungsklägers nicht unberücksichtigt lassen (BVerfGE 36, 92, 99 f; 60.305, 311; siehe auch BGH, Urteil vom 13. März 1981 - I ZR 65/79 = MDR 1982, 29; Senatsurteil vom 18. September 1985 - VIII ZR 244/84 = WM 1985.1361 unter VI).