Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12198
BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92 (https://dejure.org/1993,12198)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1993 - VIII ZR 64/92 (https://dejure.org/1993,12198)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - VIII ZR 64/92 (https://dejure.org/1993,12198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,12198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Beweis der Unvollständigkeit der Bestätigung - Erheblichkeit eines Sachvortrags - Durch Berufungsgericht zu berücksichtigendes Vorbringen - Wirksamkeit einer Abtretung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.1985 - I ZR 238/83

    Auslegung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92
    Auch bei einem solchen ist der Nachweis nicht ausgeschlossen, daß weitere Absprachen zusätzlich gelten sollen, die in der Bestätigung zwar nicht enthalten sind, ihr aber auch nicht entgegenstehen; jede Partei kann daher den Beweis der Unvollständigkeit der Bestätigung führen (BGHZ 67, 378.381; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1985 - I ZR 238/83 = WM 1986, 168 unter II 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.12.1976 - VIII ZR 108/75

    Klagebefugnis des Inhabers eines gepfändeten Herausgabeanspruchs

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92
    Auch bei einem solchen ist der Nachweis nicht ausgeschlossen, daß weitere Absprachen zusätzlich gelten sollen, die in der Bestätigung zwar nicht enthalten sind, ihr aber auch nicht entgegenstehen; jede Partei kann daher den Beweis der Unvollständigkeit der Bestätigung führen (BGHZ 67, 378.381; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1985 - I ZR 238/83 = WM 1986, 168 unter II 1 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92
    In einem Fall, in dem das Erstgericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen als unerheblich behandelt, der Berufungskläger mit seiner Berufung gerade diese Rechtsauffassung angreift und das Berufungsgericht den betreffenden Sachvortrag daraufhin ebenfalls als erheblich ansieht, durfte das Berufungsgericht das - wenn auch nur global - in Bezug genommene übrige Vorbringen des Berufungsklägers nicht unberücksichtigt lassen (BVerfGE 36, 92, 99 f; 60.305, 311; siehe auch BGH, Urteil vom 13. März 1981 - I ZR 65/79 = MDR 1982, 29; Senatsurteil vom 18. September 1985 - VIII ZR 244/84 = WM 1985.1361 unter VI).
  • BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 335/81

    Vereinbarung eines Gewährleistungsausschluss - Abtretung eines Teilanspruchs -

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92
    Dabei kann offenbleiben, ob das Berufungsgericht den Erklärungen der Beklagten, wie die Parteien im Revisionsrechtszug meinen, eine konstitutive Wirkung beimessen oder insoweit nur ein bestätigendes Anerkenntnis annehmen wollte, durch das lediglich solche Einwendungen ausgeschlossen werden, die dem Schuldner bei der Abtretung bekannt sind oder mit denen er rechnen muß (Senatsurteil vom 23. März 1983 - VIII ZR 335/81 = NJW 1983, 1903 unter II 2 a m.w.Nachw.; siehe auch Palandt/Heinrichs, BGB, 52. Aufl., § 404 Rdnr. 7; MünchKomm-Roth, BGB, 2. Aufl., § 404 Rdnr. 18).
  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 65/79

    Notwendigkeit der ausdrücklichen Wiederholung von Beweisangeboten - Folgen der

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92
    In einem Fall, in dem das Erstgericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen als unerheblich behandelt, der Berufungskläger mit seiner Berufung gerade diese Rechtsauffassung angreift und das Berufungsgericht den betreffenden Sachvortrag daraufhin ebenfalls als erheblich ansieht, durfte das Berufungsgericht das - wenn auch nur global - in Bezug genommene übrige Vorbringen des Berufungsklägers nicht unberücksichtigt lassen (BVerfGE 36, 92, 99 f; 60.305, 311; siehe auch BGH, Urteil vom 13. März 1981 - I ZR 65/79 = MDR 1982, 29; Senatsurteil vom 18. September 1985 - VIII ZR 244/84 = WM 1985.1361 unter VI).
  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84

    Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 64/92
    In einem Fall, in dem das Erstgericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen als unerheblich behandelt, der Berufungskläger mit seiner Berufung gerade diese Rechtsauffassung angreift und das Berufungsgericht den betreffenden Sachvortrag daraufhin ebenfalls als erheblich ansieht, durfte das Berufungsgericht das - wenn auch nur global - in Bezug genommene übrige Vorbringen des Berufungsklägers nicht unberücksichtigt lassen (BVerfGE 36, 92, 99 f; 60.305, 311; siehe auch BGH, Urteil vom 13. März 1981 - I ZR 65/79 = MDR 1982, 29; Senatsurteil vom 18. September 1985 - VIII ZR 244/84 = WM 1985.1361 unter VI).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht