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BGH, 12.07.1951 - 4 StR 402/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 12.07.1951 - 4 StR 402/51
Nur soweit das leugnen Schlüsse auf das Mass der Schuld oder den Grad der Gefährlichkeit des Täters gestattet, darf es bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (BGH Urteil vom 10. April 1951 - 1 StR 88/51 -). - BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1951 - 4 StR 402/51
Die wahlweise Feststellung zwischen Allein- und Mittäterschaft ist ebenfalls rechtlich nicht zu beanstanden, weil es sich nur um verschiedene Teilnahmeformen von gleichem Unrechtsgehalt handelt (vgl BGH Urteil vom 19. Dezember 1950 - 2 StR 30/50 -). - BGH, 12.06.1951 - 1 StR 224/51
Auszug aus BGH, 12.07.1951 - 4 StR 402/51
Eine Übertragung der abweichenden Regelung der Fristberechnung in den §§ 20 a Abs. 3 Satz 3 und 245 a Abs. 4 Satz 2 StGB, die erst durch das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher vom 24. November 1933 (RGBl 1, 995) geschaffen worden ist, auf die Rückfallverjährung im Wege sinngemässer Auslegung ist bei Berücksichtigung der Verschiedenheit des gesetzgeberischen Zwecks und der Voraussetzungen dieser Vorschriften aus rechtsstaatlichen Gründen ausgeschlossen (BGH Urteil vom 12. Juni 1951 - 1 StR 224/51 -).
- BGH, 11.09.1958 - 2 StR 323/58
Rechtsmittel
Eine solche wahlweise Feststellung von Alleintäterschaft oder Mittäterschaft ist zulässig, wie schon das Reichsgericht (RGSt 63, 430 mit Nachweisen) und, ihm folgend, der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (4 StR 402/51 - Urteil vom 12.7.1951 - 4 StR 539/52 - Urteil vom 20.11.1952 -) angenommen haben.