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   BGH, 12.12.1977 - AnwSt (B) 10/77   

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https://dejure.org/1977,6980
BGH, 12.12.1977 - AnwSt (B) 10/77 (https://dejure.org/1977,6980)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1977 - AnwSt (B) 10/77 (https://dejure.org/1977,6980)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1977 - AnwSt (B) 10/77 (https://dejure.org/1977,6980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Ehrengerichtshofes wegen Verhängung eines Berufsverbots und Vertretungsverbots gegen einen Rechtsanwalt - Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Ehrengerichtshofs - Einordnung der Vernehmung ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Auszug aus BGH, 12.12.1977 - AnwSt (B) 10/77
    Aber auch die Beschwerde gegen den Beschluß vom 17. Dezember 1975 ist nicht statthaft, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 19, 4; 20, 68 sowie Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwSt (B) 8/76 -)ausgesprochen hat.
  • BGH, 12.02.1963 - AnwSt (B) 21/62

    Beschwerde im Ehrengerichtsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.1977 - AnwSt (B) 10/77
    Aber auch die Beschwerde gegen den Beschluß vom 17. Dezember 1975 ist nicht statthaft, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 19, 4; 20, 68 sowie Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwSt (B) 8/76 -)ausgesprochen hat.
  • BGH, 17.05.1976 - AnwSt (B) 8/76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1977 - AnwSt (B) 10/77
    Aber auch die Beschwerde gegen den Beschluß vom 17. Dezember 1975 ist nicht statthaft, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 19, 4; 20, 68 sowie Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwSt (B) 8/76 -)ausgesprochen hat.
  • BGH, 05.03.1979 - AnwSt (AR) 12/78

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine ehrengerichtliche

    Ein Beschluß des Ehrengerichtshof steht insoweit einem oberlandesgerichtlichen Beschluß gleich (BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1968 - AnwSt (B) 4/67 - und 12. Dezember 1977 - AnwSt (B) 10/77), so daß die weitere Beschwerde hier nicht gegeben ist.
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