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   BGH, 13.02.1952 - II ZR 88/51   

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https://dejure.org/1952,359
BGH, 13.02.1952 - II ZR 88/51 (https://dejure.org/1952,359)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1952 - II ZR 88/51 (https://dejure.org/1952,359)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1952 - II ZR 88/51 (https://dejure.org/1952,359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 126
  • NJW 1952, 502
  • DB 1952, 248
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1951 - I ZR 24/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1952 - II ZR 88/51
    Es erscheint richtig, diesen Grundsatz zur Auslegung der VO Hr 78 heranzuziehen (Urteil des I. Zivilsenats vom 23. November 1951 - I ZR 24/51 -) und ihn auch auf ein Wettbewerbsverbot anzuwenden, das den Verkäufer oder Abgeber einer Firma verpflichtet, dem anderen Teil keine Konkurrenz zu machen.
  • BGH, 05.10.1951 - I ZR 74/50

    Patentvergleich und Dekartellisierung

    Auszug aus BGH, 13.02.1952 - II ZR 88/51
    Angelsächsischem Rechtsdenken, das die VO Nr. 78 gestaltet hat (vgl dazu das Urteil des I. Zivilsenats vom 5.10.51 - I ZR 74/50 - NJW 1952, 101), läßt sich ein.
  • BGH, 13.02.1952 - II ZR 91/51

    Herabsetzung einer Vertragsstrafe

    Wegen des Sachverhältnisses im einzelnen wird auf das Senatsurteil vom heutigen Tage in der Sache II ZR 88/51 verwiesen.
  • BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53

    Patentlizenz und Dekartellierung

    Soweit bei der Anwendung der Dekartellierungsgesetze die "rule of reason" zu beachten ist, wird eine Wettbewerbsbeschränkung nur dann als unangemessen und "unvernünftig" ("unreasonable") anzusehen sein, wenn sie erheblich und wesentlich ("substantial") ist (vgl. hierzu BGHZ 5, 126 [129 f]; Urt des erkennenden Senats vom 23. November 1951 - I ZR 24/51 - in LM AmMilRegG Nr. 56 Art. V Nr. 1 - NJW 1952, 344).
  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54

    - Drahtverschluss -, Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs,

    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, würde eine solche Beschränkung dann anzunehmen sein, wenn die Abmachungen wesentlich (substantially) den Marktablauf stören oder die Freiheit des einzelnen Wettbewerbers ungebührlich beeinträchtigen würden (BGH NJW 1952, 344; BGHZ 5, 126 [129 ff]; 17, 41 [46]).
  • BGH, 14.05.1952 - II ZR 256/51

    Rechtsmittel

    Schon hieraus läßt sich schließen, daß das Gesetz nur wesentliche Einschränkungen des Wettbewerbs verbieten will (BGH Urteil vom 23.11.1951 - I ZR 24/51 - v. 8.2.1952 - I ZR 63/51 - v. 13.2.1952 - II ZR 88/51 -).
  • OLG Stuttgart, 23.09.1977 - 2 U 63/77

    Unterlassungsanspruch bezüglich des Betriebs einer Apotheke auf Grund einer

    So wurde bei der Auseinandersetzung von Gesellschaftern ein 10jähriges Wettbewerbsverbot (BGH a.a.O.), unter besonderen Umständen sogar ein unbefristetes Wettbewerbsverbot (BGHZ 5, 126) für zulässig erachtet.
  • BGH, 06.03.1957 - V ZR 207/55

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch von jeher die Auffassung vertreten worden, daß eine buchstäbliche Anwendung der besatzungsrechtlichen Dekartellisierungsbestimmungen nicht möglich ist, da sie zu völlig unhaltbaren Ergebnissen führen würde; aus der Überschrift der BritMilRegVO Nr. 78 ("Verbot der übermäßigen Konzentration deutscher Wirtschaftskraft"), ihrer Präambel und dem Zusammenhang ihrer Vorschriften geht vielmehr hervor, daß nur solche Einschränkungen des Wettbewerbs verböten sein sollen, die geeignet sind, die allgemeine Marktlage zu beeinflussen (BGHZ 3, 189 [197 ff]; 5, 71 [74]; 5, 126; 19, 130 [133]; NJW 1952, 344; vgl. auch Henn NJW 1957, 205).
  • BGH, 17.12.1956 - II ZR 202/55

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 13. Februar 1952 (BGHZ 5, 129 [BGH 13.02.1952 - II ZR 88/51]) dargelegt, daß gegen ein Wettbewerbsverbot der vorliegenden Art rechtliche Bedenken aus den alliierten Dekartellisierungsvorschriften nicht hergeleitet werden können.
  • BGH, 18.12.1959 - I ZR 127/58

    Rechtsmittel

    Nach den vom Bundesgerichtshof in verschiedenen Entscheidungen (vgl. BGHZ 3, 193; 5, 71 [BGH 07.02.1952 - IV ZR 67/50] ; 5, 126) [BGH 13.02.1952 - II ZR 87/51] zur Auslegung des Artikels V Nr. 9 c 2 entwickelten Rechtsgrundsätzen lassen sich gegen die Rechtswirksamkeit der in den Verträgen der Parteien vereinbarten Wettbewerbsklauseln unter dekartellierungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Bedenken erheben.
  • BGH, 30.05.1952 - II ZR 144/51

    Rechtsmittel

    Das Wettbewerbsverbot verstösst auch nicht gegen die Brit MilReg VO Nr. 78 oder das Amerik MilRegG Nr. 56. Der Senat hat in seinem zum Abdruck bestimmten Urteil vom 13.2.52 - II ZR 88/51 - ausgesprochen, dass darunter nicht Konkurrenzverbote fallen, die schutzwürdigen Interessen dienen und nicht über das hinausgehen, was im öffentlichen Interesse tragbar erscheint.
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