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BGH, 13.03.1958 - 4 StR 29/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 13.03.1958 - 4 StR 29/58
Insoweit wird nicht vorausgesetzt, daß der "andere Mann" mit der Vornahme unzüchtiger Handlungen an seinem Körper einverstanden ist (BGHSt 1, 293, 296) [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]. - BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.03.1958 - 4 StR 29/58
Nach herrschender Ansicht der Rechtsprechung (BGHSt 2 S. 40, 41 [BGH 07.12.1951 - 2 StR 517/51]; 8 [BGH 20.11.1951 - 1 StR 3001/51]S. 1, 8 und 9, 111 ff) sowie des Schrifttums (Bohne, SJZ 1950, 923) setzt der § 175 a Nr. 3 StGB unter anderm voraus, daß, gemäß dem Vorsatz des Täters, der Verführte mit einer seinem Lebensalter entsprechenden inneren Anteilnahme sich an dem unzüchtigen Geschehen beteiligt. - BGH, 20.11.1951 - 1 StR 300/51
Misshandlung deutscher Zivilisten, ermittelt vom kirchenpolitischen Referat der …
Auszug aus BGH, 13.03.1958 - 4 StR 29/58
Nach herrschender Ansicht der Rechtsprechung (BGHSt 2 S. 40, 41 [BGH 07.12.1951 - 2 StR 517/51]; 8 [BGH 20.11.1951 - 1 StR 3001/51]S. 1, 8 und 9, 111 ff) sowie des Schrifttums (Bohne, SJZ 1950, 923) setzt der § 175 a Nr. 3 StGB unter anderm voraus, daß, gemäß dem Vorsatz des Täters, der Verführte mit einer seinem Lebensalter entsprechenden inneren Anteilnahme sich an dem unzüchtigen Geschehen beteiligt.