Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4697
BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91 (https://dejure.org/1992,4697)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1992 - NotZ 12/91 (https://dejure.org/1992,4697)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1992 - NotZ 12/91 (https://dejure.org/1992,4697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6
    Anforderungen an Notarsbewerber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.08.1987 - NotZ 6/87

    Beurkundung - Fernbeglaubigung - Notar

    Auszug aus BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91
    Die abweichende Auffassung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 22, 32 war auf § 183 FGG a.F. gestützt; sie ist durch die Neuregelung in § 40 BeurkG überholt (OLG Frankfurt DNotZ 1986, 421, 422; OLG Köln DNotZ 1977, 763; OLG Celle NdsRpfl 1986, 199; Tröndle in LK StGB 10. Aufl. § 348 Rdn. 10; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 348 Rdn. 7; vgl. auch BGH DNotZ 1988, 259, 260).

    Die Beurkundungs- und Beglaubigungstätigkeit gehört zum Kernbereich notarieller Amtsausübung, in dem unbedingte Gewissenhaftigkeit zum Schutz des Rechtsverkehrs und des einzelnen Rechtsuchenden besonders gefordert ist (vgl. BGH DNotZ 1988, 259, 260).

    Falschbeurkundung im Amt ist, wie der Bundesgerichtshof wiederholt betont hat, zu den schwersten Dienstvergehen zu rechnen, die ein Notar überhaupt begehen kann (vgl. BGHSt 19, 90, 91; BGH DNotZ 1988, 259, 260).

  • BGH, 09.05.1988 - NotZ 2/88

    Notar - Persönliche Eignung - Anforderung

    Auszug aus BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91
    Danach darf der anzulegende Maßstab wegen der besonderen Bedeutung und Schwierigkeit der Aufgaben, die der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amts zu erfüllen hat, nicht zu milde sein (vgl. BGH DNotZ 1989, 322 = BGHR BNotO § 6 Eignung 1 und DNotZ 1972, 313/314).

    Ausschlaggebend kann stets nur eine an den Besonderheiten des einzelnen Falles ausgerichtete Gesamtwürdigung der Verfehlung, der Persönlichkeit sowie des früheren und des späteren Verhaltens des Bewerbers sein (vgl. BGHR BNotO § 6 Eignung 3; BGH DNotZ 1989, 322, 323; 1985, 500, 501; 1974, 757, 758; BGH, Beschluß vom 17. Februar 1986 - NotZ 8/85).

  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 14/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91
    Vielmehr müssen die mit der Amtsführung verbundenen Pflichten, die den Notar auch dann, wenn er sie neben seiner freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt erfüllt, in die nächste Nachbarschaft zum öffentlichen Dienst rücken, bei der Eignungsbeurteilung nach § 6 Abs. 1 BNotO im Sinne gesteigerter Anforderungen mit berücksichtigt werden (BGHR BNotO § 6 Eignung 3 mit Nachweisen).

    Ausschlaggebend kann stets nur eine an den Besonderheiten des einzelnen Falles ausgerichtete Gesamtwürdigung der Verfehlung, der Persönlichkeit sowie des früheren und des späteren Verhaltens des Bewerbers sein (vgl. BGHR BNotO § 6 Eignung 3; BGH DNotZ 1989, 322, 323; 1985, 500, 501; 1974, 757, 758; BGH, Beschluß vom 17. Februar 1986 - NotZ 8/85).

  • BGH, 02.10.1972 - NotZ 5/71

    Klage auf Bestellung zum Notar - Fehlende persönliche Eignung für das Amt eines

    Auszug aus BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91
    Ausschlaggebend kann stets nur eine an den Besonderheiten des einzelnen Falles ausgerichtete Gesamtwürdigung der Verfehlung, der Persönlichkeit sowie des früheren und des späteren Verhaltens des Bewerbers sein (vgl. BGHR BNotO § 6 Eignung 3; BGH DNotZ 1989, 322, 323; 1985, 500, 501; 1974, 757, 758; BGH, Beschluß vom 17. Februar 1986 - NotZ 8/85).

    Insbesondere steht die infolge Fristablaufs eingetretene Tilgungsreife der Eintragung über die Bestrafung im Bundeszentralregister einer Berücksichtigung der Verfehlungen im vorliegenden Verfahren nicht entgegen (§ 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG ; vgl. BGH DNotZ 1974, 757, 758).

  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 38/87

    Antrag von Horst Mahler im Verfahren auf Wiederzulassung zur Anwaltschaft

    Auszug aus BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91
    Die in der Rechtsprechung zur Wiederzulassung als Rechtsanwalt in der Regel für notwendig erachteten Zeiträume korrekter Berufsausübung (vier bis fünf Jahre in leichteren Fällen, bis zu 15 oder 20 Jahre bei schwerwiegenden Verfehlungen; vgl. BGHR BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 1, 2 und 4, jeweils mit weiteren Nachweisen) können bei Berücksichtigung der Berufsunterschiede keine weitergehende Bedeutung im Notarberufsrecht haben als die einer allgemeinen Orientierung.
  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 49/87

    Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt - Abgabe einer falschen Versicherung an

    Auszug aus BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91
    Die in der Rechtsprechung zur Wiederzulassung als Rechtsanwalt in der Regel für notwendig erachteten Zeiträume korrekter Berufsausübung (vier bis fünf Jahre in leichteren Fällen, bis zu 15 oder 20 Jahre bei schwerwiegenden Verfehlungen; vgl. BGHR BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 1, 2 und 4, jeweils mit weiteren Nachweisen) können bei Berücksichtigung der Berufsunterschiede keine weitergehende Bedeutung im Notarberufsrecht haben als die einer allgemeinen Orientierung.
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 14/89

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91
    Die in der Rechtsprechung zur Wiederzulassung als Rechtsanwalt in der Regel für notwendig erachteten Zeiträume korrekter Berufsausübung (vier bis fünf Jahre in leichteren Fällen, bis zu 15 oder 20 Jahre bei schwerwiegenden Verfehlungen; vgl. BGHR BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 1, 2 und 4, jeweils mit weiteren Nachweisen) können bei Berücksichtigung der Berufsunterschiede keine weitergehende Bedeutung im Notarberufsrecht haben als die einer allgemeinen Orientierung.
  • BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62

    Entfernung aus dem Notaramt auf Zeit. Pflichtverletzungen vor früherem

    Auszug aus BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91
    Falschbeurkundung im Amt ist, wie der Bundesgerichtshof wiederholt betont hat, zu den schwersten Dienstvergehen zu rechnen, die ein Notar überhaupt begehen kann (vgl. BGHSt 19, 90, 91; BGH DNotZ 1988, 259, 260).
  • BGH, 14.10.1985 - NotZ 1/85

    Notarrecht - Zulassung - Eignung

    Auszug aus BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91
    Die nachteilige Berücksichtigung von auffallenden Fehlleistungen als Rechtsanwalt ist aber jedenfalls dann zulässig, wenn u.a. Examensergebnisse, Lebensalter und Zahl der Vorkommnisse die Annahme eines nur gelegentlichen Versagens ausschließen (vgl. BGH DNotZ 1986, 305).
  • BGH, 02.07.1984 - NotZ 1/84

    An die zu fordernden persönlichen Eigenschaften eines Notarbewerbers anzulegender

    Auszug aus BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91
    Ausschlaggebend kann stets nur eine an den Besonderheiten des einzelnen Falles ausgerichtete Gesamtwürdigung der Verfehlung, der Persönlichkeit sowie des früheren und des späteren Verhaltens des Bewerbers sein (vgl. BGHR BNotO § 6 Eignung 3; BGH DNotZ 1989, 322, 323; 1985, 500, 501; 1974, 757, 758; BGH, Beschluß vom 17. Februar 1986 - NotZ 8/85).
  • BGH, 12.11.1984 - NotZ 9/84

    Persönliche Eignung zum Notar - Öffentliches Amt eines Notars - Ehrengerichtliche

  • BGH, 17.02.1986 - NotZ 8/85

    Ablehnung der Bestellung eines Antragstellers zum Notar - Mangel der persönlichen

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

  • BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62

    Blinder kann nicht Notar werden

  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 16/90

    Vorliegen des für einen Feststellungsantrag notwendigen Rechtsschutzbedürfnisses

  • BGH, 05.01.1968 - 4 StR 432/67
  • OLG Frankfurt, 19.04.1985 - 5 Ss 608/84
  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 35/92

    Notwendigkeit des Nachweises ausreichender beruflicher Erfahrung als Anwalt bei

    Erscheint der Einstellungsbehörde nach pflichtgemäßer Prüfung aller Umstände zweifelhaft, ob der Bewerber die erforderlichen Eigenschaften besitzt, darf sie ihn nicht zum Notar bestellen (st. Rspr.: vgl. Senatsbeschluß vom 29. Juli 1991 - NotZ 14/90 = BGHR BNotO § 6 Eignung 3. m.N. sowie zu § 6 Abs. 1 BNotO n.F. Senatsbeschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 12/91, in Juris dokumentiert).

    Die vom Senat zur Bestimmung des Begriffes "Eignung" nach altem Recht entwickelten Grundsätze gelten auch für die Eignung i.S.d. § 6 Abs. 1 BNotO n.F. (Senatsbeschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 12/91, a.a.O.).

  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 28/92

    Notarrecht - Zurückweisung - Antrag - Verwaltungsakt - Begründung

    Zu berücksichtigen wird allerdings maßgeblich auch der Zeitablauf sein (BGHR BNotO § 6 Eignung 1 und 3; BGH, Beschluß vom 13. Juli 1992 - NotZ 12/91).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht