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   BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67   

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https://dejure.org/1968,3142
BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67 (https://dejure.org/1968,3142)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1968 - V ZR 80/67 (https://dejure.org/1968,3142)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1968 - V ZR 80/67 (https://dejure.org/1968,3142)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Besitzrecht aus einem Kaufanwartschaftsvertrag - Formnichtigkeit eines Kaufanwartschaftsvertrages - Berufung auf die Formnichtigkeit eines Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 468
  • DNotZ 1969, 670
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65

    Abschluss eines Baubetreuungsvertrages - Räumung und Herausgabe eines

    Auszug aus BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67
    Die Frage der Formwahrung ist sachlich-rechtlicher Natur, sie betrifft eine rechtsbegründende Tatsache und muß im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung von Amts wegen beachtet werden; dem Richter ist es verwehrt, eine Vereinbarung, deren Dichtigkeit auf Grund von § 125 BGB er für erwiesen hält, gleichwohl so zu behandeln, als ob sie rechtswirksam wäre (BGHZ 29, 7, 12 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57]; Urteil des Senats vom 11. Oktober 1968, V ZR 181/65, S. 12).

    Das wiederum hätte zur Folge, daß der spätere Kaufanwartschaftsvertrag nicht formbedürftig war (Urteile des Senats vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64, WM 1967, 1037, 1038, und vom 11. Oktober 1968, V ZR 181/65, S. 13 f).

  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs.

    Auszug aus BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67
    Auch geht es nicht an, gesetzliche Formvorschriften, die im Interesse der Rechtssicherheit eingehalten werden müssen, aus allgemeinen Billigkeitserwägungen (§ 242 BGB) außer Anwendung zu lassen; Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in besonders liegenden Fällen statthaft, namentlich wenn die Nichtanerkennung des formnichtigen Vertrages zu einem untragbaren Ergebnis führen würde (BGHZ 45, 179, 184 f [BGH 25.02.1966 - V ZR 126/64]; 48, 396, 398 f [BGH 27.10.1967 - V ZR 153/64] m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Auszug aus BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67
    Ergibt die neue mündliche Verhandlung, daß der Kaufanwartschaftsvertrag wegen Formmangels nichtig ist und daß auch kein Anspruch auf Grund der Vorschriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes besteht, so hat der Beklagte möglicherweise eine Schadensersatzforderung aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsabschluß (Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1965, V ZR 53/64, WM 1965, 315 = NJW 1965, 812).
  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67
    Die Frage der Formwahrung ist sachlich-rechtlicher Natur, sie betrifft eine rechtsbegründende Tatsache und muß im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung von Amts wegen beachtet werden; dem Richter ist es verwehrt, eine Vereinbarung, deren Dichtigkeit auf Grund von § 125 BGB er für erwiesen hält, gleichwohl so zu behandeln, als ob sie rechtswirksam wäre (BGHZ 29, 7, 12 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57]; Urteil des Senats vom 11. Oktober 1968, V ZR 181/65, S. 12).
  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64

    Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung

    Auszug aus BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67
    Da der Fehler, der zu seiner Aufhebung führt, die dem Beklagten möglicherweise gebührende, Zug um Zug zu erbringende Gegenleistung betrifft, erhebt sich die Frage, ob das Urteil im übrigen bestehen bleiben kann und die Sache lediglich insoweit, als das Zurückbehaltungsrecht in Betracht kommt, gemäß §§ 564, 565 Abs. 1 ZPO in die Vorinstanz zurückverwiesen werden muß (BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64]; Urteile des erkennenden Senats vom 30. September 1966, V ZR 140/65, WM 1966, 1207, 1210 = NJW 1966, 2356, und vom 24. November 1967, V ZR 4/67, WM 1968, 443, 447).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64

    Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit

    Auszug aus BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67
    Auch geht es nicht an, gesetzliche Formvorschriften, die im Interesse der Rechtssicherheit eingehalten werden müssen, aus allgemeinen Billigkeitserwägungen (§ 242 BGB) außer Anwendung zu lassen; Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in besonders liegenden Fällen statthaft, namentlich wenn die Nichtanerkennung des formnichtigen Vertrages zu einem untragbaren Ergebnis führen würde (BGHZ 45, 179, 184 f [BGH 25.02.1966 - V ZR 126/64]; 48, 396, 398 f [BGH 27.10.1967 - V ZR 153/64] m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.09.1958 - II ZR 342/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67
    Einmal ist die Parteiherrschaft im Zivilprozeß keineswegs unbegrenzt; sie erstreckt sich auf tatsächliches Vorbringen, während der Richter in der Anwendung des Gesetzes auf den festgestellten Sachverhalt frei ist; die Parteien können nicht mittels übereinstimmender Kundgabe von Rechtsansichten eine eigene rechtliche Beurteilung durch das Gericht ausschließen (BGH Urteil vom 29. September 1958, II ZR 342/56, WM 1958, 1391, 1392 = NJW 1958, 1968).
  • BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62

    Zustandekommen eines bindenden Vorvertrages über ein Grundstück trotz Formmangels

    Auszug aus BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67
    Soweit das angefochtene Urteil dem Beklagten vorwirft, er habe sich uneinsichtig verhalten und durch seine Weigerung, die von der Klägerin angestrebten Änderungen der Wohngeldberechnung und der Gesamtkosten als berechtigt anzuerkennen, eine ordnungsmäßige Vertragsabwicklung unmöglich gemacht, verkennt es Inhalt und Umfang der einem Wohnungsbauunternehmen in derartigen Fällen obliegenden Auskunftspflicht (§§ 242, 259 f BGB; vgl. Urteil des Senats vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 677, sowie die bereits angeführten Urteile vom 12. Juli 1967 und 11. Oktober 1968; ferner Mattern, DNotZ 1967, 661, 676 f m.w.Nachw.; Locher, NJW 1968, 2324).
  • BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67

    Anspruch auf Einwilligung in die Löschung einer eingetragenen

    Auszug aus BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67
    Da der Fehler, der zu seiner Aufhebung führt, die dem Beklagten möglicherweise gebührende, Zug um Zug zu erbringende Gegenleistung betrifft, erhebt sich die Frage, ob das Urteil im übrigen bestehen bleiben kann und die Sache lediglich insoweit, als das Zurückbehaltungsrecht in Betracht kommt, gemäß §§ 564, 565 Abs. 1 ZPO in die Vorinstanz zurückverwiesen werden muß (BGHZ 45, 287 [BGH 02.06.1966 - VII ZR 162/64]; Urteile des erkennenden Senats vom 30. September 1966, V ZR 140/65, WM 1966, 1207, 1210 = NJW 1966, 2356, und vom 24. November 1967, V ZR 4/67, WM 1968, 443, 447).
  • BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64

    Geschäftsbesorgungsvertrag eines Wohnungsbauunternehmers zur Beschaffung eines

    Auszug aus BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67
    Das wiederum hätte zur Folge, daß der spätere Kaufanwartschaftsvertrag nicht formbedürftig war (Urteile des Senats vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64, WM 1967, 1037, 1038, und vom 11. Oktober 1968, V ZR 181/65, S. 13 f).
  • BGH, 30.09.1966 - V ZR 140/65

    Abfindung von zur Aufgabe ihrer Pachtstellen gewzungenen Gärtnerhofsiedlern -

  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Ob hierzu auch Einwendungen wie die der Formnichtigkeit nach § 125 Satz 1 BGB zählen können, erscheint fraglich; denn sie zeichnen sich dadurch aus, daß sie im Rechtsstreit von Amts wegen zu beachten sind, also nicht - in welcher Form auch immer - geltend gemacht werden müssen (vgl. Senat, Urt. v. 13. Dezember 1968, V ZR 80/67, LM BGB § 125 Nr. 29).
  • BGH, 20.12.1971 - V ZR 132/69

    Ausbaus der Bundesstraße 8 - Verlegung einer Gasleitung - Gestattung einer

    Nach Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache durch Urteil des erkennenden Senats vom 18. Dezember 1968 (LM BGB § 157 (Ga) Nr. 16 = MDR 1969, 468) hat das Berufungsgericht nach erneuter Verhandlung die Berufung der Klägerin wieder zurückgewiesen.
  • KG, 21.08.2023 - 2 U 26/21

    Härtefallentschädigung bei Direktvermarktung: Schaffung auszugleichender Härte

    Zu Recht hat das Landgericht den klägerischen Anspruch auch unter diesem Gesichtspunkt geprüft, nachdem die Klagepartei die Prüfung des vorgetragenen Sachverhalts im Regelfall gerade nicht auf bestimmte Anspruchsgrundlagen beschränken kann (keine allgemeine Ausschaltungsbefugnis, vgl. MüKo-ZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl. 2020, § 253 Rn. 72; Stein JuS 2016, 122, 123; s.a. BGH, Urteil vom 13.12.1968 - V ZR 80/67 -, Rn. 16 nach juris).
  • BGH, 05.05.1972 - V ZR 69/70

    Verwerfen einer unzulässigen Rechtsbeschwerde - Versagen eines

    Jedenfalls hätte das Berufungsgericht der Frage nachgehen müssen, ob das bloße Bestreiten darauf zurückzuführen ist, daß die Klägerin der Beklagten keine Einsicht in die Unterlagen gewährte und die Beklagte deshalb schuldlos im Ungewissen darüber war, ob alle in Ansatz gebrachten Kosten tatsächlich erwachsen und zu den "Aufwendungen der Verkäuferin für das Wohnungseigentumsrecht" (§ 12 Abs. 2 des Kaufvertrags) zu zählen waren (vgl. Senatsurteile vom 16. Februar 1965 - V ZR 235/62, WM 1965, 674, 677; vom 11. Oktober 1968 - V ZR 181/65 S. 10 und vom 13. Dezember 1968 - V ZR 80/67, WM 1969, 165, 167).
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