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BGH, 13.12.1974 - I ZR 73/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Lagervertrages - Inbesitznahme und Aufbewahrung der Lagerware durch den Lagerhalter als Voraussetzung des Lagervertrages - Abschluss eines Lagervertrages und Ausstellung von Namenslagerscheinen nur zum Schein - Voraussetzungen ...
Papierfundstellen
- DB 1975, 831
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.10.1956 - V ZR 177/55
Blankettabtretung einer Briefgrundschuld
Auszug aus BGH, 13.12.1974 - I ZR 73/73
Welcher Auffassung zuzustimmen ist, braucht indessen auch im Streitfall nicht entschieden zu werden, weil Blankoabtretungserklärungen vorliegen, die von der Klägerin, der die der Kreditsicherung dienenden Lagerscheine bereits durch Schreiben der AFC vom 21. Oktober 1970 übersandt worden sind, ohne weiteres hätten ergänzt werden können und damit wirksam geworden wären (vgl. BGHZ 22, 128, 132;… ferner Soergel/Siebert BGB, 10. Aufl., § 398 Rdz. 3). - BGH, 06.03.1956 - I ZR 154/54
Haftungsbegrenzung des Spediteurs
Auszug aus BGH, 13.12.1974 - I ZR 73/73
Soweit die Beklagte schließlich geltend macht, ihre Haftung sei nach § 54 ADSp beschränkt, kann sie keinen Erfolg haben, weil die Berufung auf diese Haftungsbeschränkung nach Treu und Glauben dann versagen muß, wenn leitende Angestellte des Spediteurs oder Lagerhalters ihre beruflichen Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt haben und der Schaden hierdurch eingetreten ist (vgl. BGHZ 20, 164, 167). - BGH, 11.07.1966 - II ZR 153/63
Lagervertrag
Auszug aus BGH, 13.12.1974 - I ZR 73/73
Liegt der Fall aber so, wie es hier nach den rechtsirrtumsfreien Feststellungen des Berufungsgerichts zutrifft, daß das Gut in den Räumen des "Einlagerers" bleiben und der "Lagerhalter" selbst gar nicht berechtigt oder verpflichtet sein soll, irgendeinen Einfluß auf die Erhaltung des Gutes und seine Aufbewahrung auszuüben, dann ist ein Lagervertrag in Wirklichkeit nicht abgeschlossen worden; denn es fehlt dann an der Voraussetzung, daß der Lagerhalter das Gut in Besitz zu nehmen, ihm dauernd Raum und Obhut zu gewähren und es schließlich wieder herauszugeben hat (vgl. BGHZ 46, 43, 50); er ist dann auch nicht mittelbarer Besitzer im Sinne von § 868 BGB, wobei dahingestellt bleiben kann, ob und unter welchen Voraussetzungen die Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses zur Erfüllung der dem Lagerhalter obliegenden Aufbewahrungs- und Obhutspflicht überhaupt genügen kann. - BGH, 07.10.1970 - VIII ZR 218/69
Verlust von Eigentum durch die Übergabe eines Namenslagerscheines mit …
Auszug aus BGH, 13.12.1974 - I ZR 73/73
Soweit das Berufungsgericht die Auffassung vertritt, zur wirksamen Abtretung der Rechte des Einlagerers aus dem Namenslagerschein sei außer der Übergabe des Scheins an den Abtretungsempfänger auch eine schriftliche Abtretungserklärung des Einlagerers mit Nennung des Zessionars auf dem Lagerschein erforderlich, kann es sich nicht auf die Entscheidung BGH LM Nr. 2 zu § 416 BGB = NJW 1970, 2244 berufen.