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   BGH, 14.02.1962 - 2 StR 637/61   

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BGH, 14.02.1962 - 2 StR 637/61 (https://dejure.org/1962,3181)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1962 - 2 StR 637/61 (https://dejure.org/1962,3181)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1962 - 2 StR 637/61 (https://dejure.org/1962,3181)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kind in Tateinheit mit fortgesetzter schwerer Unzucht mit einem Mann

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 24.01.1936 - 1 D 1019/35

    Können mehrere Handlungen, die gegen § 175 StGB. a. F. verstoßen, auch dann im

    Auszug aus BGH, 14.02.1962 - 2 StR 637/61
    Läßt sich die Zahl der strafbaren Handlungen nicht genau ermitteln, wie es vorliegend offenbar der Fall gewesen ist, so darf dem Angeklagten nur die vom Gericht nachgewiesene Mindestzahl zur Last gelegt werden (vgl. u.a. RGSt 70, 145, 150).
  • BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

    Auszug aus BGH, 14.02.1962 - 2 StR 637/61
    Es bedarf auch der näheren Begründung, weshalb das bloße Betrachten des entblößten Geschlechtsteils des Jungen schon den Tatbestand des § 175 StGB oder des § 175 a Nr. 3 StGB erfüllt (vgl. dazu BGHSt 7, 231) Nach der Rechtsprechung ist hierzu zumindest eine gedankliche Beziehung zwischen dem Täter und seinem Opfer notwendig (vgl. dazu auch BGHSt 4, 323, 325) [BGH 22.09.1953 - 2 StR 160/53].
  • BGH, 03.07.1951 - 2 StR 213/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.1962 - 2 StR 637/61
    Jedoch war wegen der Begrenzung des Schuldumfanges alsdann in den Urteilsgründen die Feststellung erforderlich, daß und welche der nachfolgenden Einzelfälle nur den Tatbestand des § 175 StGB verwirklicht haben oder nur das Verbrechen des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB allein darstellen (vgl. dazu BGH - Urteil 2 StR 213/51 v. 3.7.1951).
  • BGH, 11.02.1955 - 2 StR 404/54
    Auszug aus BGH, 14.02.1962 - 2 StR 637/61
    Es bedarf auch der näheren Begründung, weshalb das bloße Betrachten des entblößten Geschlechtsteils des Jungen schon den Tatbestand des § 175 StGB oder des § 175 a Nr. 3 StGB erfüllt (vgl. dazu BGHSt 7, 231) Nach der Rechtsprechung ist hierzu zumindest eine gedankliche Beziehung zwischen dem Täter und seinem Opfer notwendig (vgl. dazu auch BGHSt 4, 323, 325) [BGH 22.09.1953 - 2 StR 160/53].
  • RG, 15.03.1937 - 5 D 152/37

    Das Verbrechen gegen den § 175 a Nr. 3 StGB. kann gegen denselben Minderjährigen

    Auszug aus BGH, 14.02.1962 - 2 StR 637/61
    Hierbei zeigt sich ein weiterer Mangel des Urteils insofern, als in ihm nicht berücksichtigt ist daß der Junge bei den weiteren Unzuchtshandlungen verschiedentlich von sich aus ohne weiteres zur Mitwirkung bereit gewesen ist, so daß er nicht mehr erneut zur Unzucht verführt zu werden brauchte (RGSt 71, 111).
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