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BGH, 14.04.1999 - VII ZR 384/97 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG München I, 08.02.1999 - 29 O 15562/98
Kein Formerfordernis nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG für unwiderrufliche …
Auszug aus BGH, 14.04.1999 - VII ZR 384/97
Eine dritte Ansicht unterscheidet zwischen dem Schriftformerfordernis in § 4 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG und dem Angabeerfordernis in § 4 Abs. 1 Satz 4 VerbrKrG ; die unwiderrufliche Kreditvollmacht müsse regelmäßig nur der Schriftform genügen, nicht aber die Mindestangaben enthalten (…Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, 13. Auflage, RdNr. 16 zu § 4; Steinhauer, EWiR 1999, 277; so auch die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts im vorliegenden Fall). - OLG Karlsruhe, 28.10.1985 - 4 W 75/85
Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung beim Bauherrenmodell
Auszug aus BGH, 14.04.1999 - VII ZR 384/97
Beispielsweise ist nach § 313 Satz 1 BGB die unwiderruflich erteilte Vollmacht zum Abschluß eines Grundstückskaufvertrags notariell zu beurkunden, weil sie bereits eine bindende Verpflichtung zur Veräußerung bzw. zum Erwerb des Grundstücks begründet (BGH, WM 1974, 1229 /1231; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 100 ). - BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus BGH, 14.04.1999 - VII ZR 384/97
Ohne daß es hierauf im gegenwärtigen Verfahrensstadium ankäme, wird die Rückabwicklung dergestalt zu erfolgen haben, daß der Antragssteller von der beabsichtigten Klage) zurückerhält und die Antragsgegnerin den ausbezahlten Nettokredit vom Bauträger erstattet verlangen muß (vgl. BGH, NJW 1996, 3414 m. w. N.).