Rechtsprechung
   BGH, 14.04.1999 - VII ZR 384/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,22889
BGH, 14.04.1999 - VII ZR 384/97 (https://dejure.org/1999,22889)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1999 - VII ZR 384/97 (https://dejure.org/1999,22889)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1999 - VII ZR 384/97 (https://dejure.org/1999,22889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,22889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 08.02.1999 - 29 O 15562/98

    Kein Formerfordernis nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG für unwiderrufliche

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - VII ZR 384/97
    Eine dritte Ansicht unterscheidet zwischen dem Schriftformerfordernis in § 4 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG und dem Angabeerfordernis in § 4 Abs. 1 Satz 4 VerbrKrG ; die unwiderrufliche Kreditvollmacht müsse regelmäßig nur der Schriftform genügen, nicht aber die Mindestangaben enthalten (Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, 13. Auflage, RdNr. 16 zu § 4; Steinhauer, EWiR 1999, 277; so auch die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts im vorliegenden Fall).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.1985 - 4 W 75/85

    Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung beim Bauherrenmodell

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - VII ZR 384/97
    Beispielsweise ist nach § 313 Satz 1 BGB die unwiderruflich erteilte Vollmacht zum Abschluß eines Grundstückskaufvertrags notariell zu beurkunden, weil sie bereits eine bindende Verpflichtung zur Veräußerung bzw. zum Erwerb des Grundstücks begründet (BGH, WM 1974, 1229 /1231; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 100 ).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - VII ZR 384/97
    Ohne daß es hierauf im gegenwärtigen Verfahrensstadium ankäme, wird die Rückabwicklung dergestalt zu erfolgen haben, daß der Antragssteller von der beabsichtigten Klage) zurückerhält und die Antragsgegnerin den ausbezahlten Nettokredit vom Bauträger erstattet verlangen muß (vgl. BGH, NJW 1996, 3414 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht