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   BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07   

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BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07 (https://dejure.org/2008,11078)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2008 - NotZ 120/07 (https://dejure.org/2008,11078)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2008 - NotZ 120/07 (https://dejure.org/2008,11078)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Bewertung der fachlichen Leistung nach einem Punktesystem zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle; Anforderungen an ein Punktesystem und die darauf beruhende Einordnung der fachlichen Qualifikation der Bewerber in einer Rangskala ...

  • Judicialis

    AVNot 2004 § 17; ; AVNot 2004 § 17 Abs. 2 Nr. 1; ; AVNot 2004 § 17 Abs. 2 Nr. 2; ; AVNot 2004 § 17 Abs. 2 Nr. 3; ; AVNot 2004 § 17 Abs. 2 Nr. 4; ; AVNot 2004 § 17 Abs. 2 Nr. 5; ; A... VNot 2004 § 17 Abs. 2 Nr. 6; ; AVNot 2004 § 17 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 lit. d); ; AVNot 2004 § 17 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 lit. f); ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 1; ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2; ; BNotO § 111 Abs. 4; ; BRAO § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3
    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht/ Bestellung zum Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07
    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß § 17 der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare vom 8. März 2002 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 4. November 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. Rn. 9 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 40/06 -, jeweils zur AVNot 2004; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211 f. Rn. 7, jeweils zu den vergleichbaren Bestimmungen in Hessen).

    (1) Zwar hat der Senat in seiner früheren Rechtsprechung im Rahmen der Gesamtbewertung eine über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs hinausgehende differenzierte Einbeziehung erteilter Leistungsnoten für Klausuren durch die Vergabe von Sonderpunkten wegen der Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen grundsätzlich für nicht zulässig erachtet (Senat, Beschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879, 882 f. und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237, 238 f.), daran aber angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und der Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945) und 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157) nicht mehr uneingeschränkt festgehalten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen mit Blick auf die anzustrebende, über Benotungen zu erreichende objektivierte Leistungsbewertung verneint (BVerfGE aaO 328 f.); gerade Benotungen können die erbrachten fachlichen Leistungen transparenter machen, denen dann gegebenenfalls, wenn sie herausragen, durch Sonderpunkte Rechnung getragen werden kann (BVerfGE 110, 304, 334).

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07
    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß § 17 der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare vom 8. März 2002 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 4. November 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. Rn. 9 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 40/06 -, jeweils zur AVNot 2004; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211 f. Rn. 7, jeweils zu den vergleichbaren Bestimmungen in Hessen).

    Daher ist vor einer endgültigen Auswahl zu prüfen, ob für die jeweiligen Bewerber besondere Umstände ersichtlich sind, die in das an feste Kriterien (Examensnote, Dauer der anwaltlichen Tätigkeit, theoretische Fortbildung, praktische Beurkundungserfahrung) ausgerichtete Punktesystem keinen Eingang gefunden haben, aber dennoch zu berücksichtigen sind, um die Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers zutreffend und vollständig zu erfassen (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - aaO S 394 Rn. 15 und ständig).

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07
    (1) Zwar hat der Senat in seiner früheren Rechtsprechung im Rahmen der Gesamtbewertung eine über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs hinausgehende differenzierte Einbeziehung erteilter Leistungsnoten für Klausuren durch die Vergabe von Sonderpunkten wegen der Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen grundsätzlich für nicht zulässig erachtet (Senat, Beschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879, 882 f. und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237, 238 f.), daran aber angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und der Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945) und 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157) nicht mehr uneingeschränkt festgehalten.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07
    Er hat den ihm durch § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 BNotO bei der Bewerberauswahl zustehenden Beurteilungsspielraum (BGHZ 124, 327, 330 ff.) auf der Grundlage der AVNot 2004 zutreffend angewandt und ausgeschöpft.
  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06

    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07
    (2) Der Senat hat in seinem Beschluss vom 20. November 2006 (NotZ 15/06 -, ZNotP 2007, 70, 73 f. Rn. 37 f.) die Vergabe von fünf Sonderpunkten für drei erfolgreich benotete - etwa zehn Jahre zurückliegende - Klausuren auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Familien- und Erbrechts und des Grundstücksrechts nicht beanstandet.
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07
    (1) Zwar hat der Senat in seiner früheren Rechtsprechung im Rahmen der Gesamtbewertung eine über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs hinausgehende differenzierte Einbeziehung erteilter Leistungsnoten für Klausuren durch die Vergabe von Sonderpunkten wegen der Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen grundsätzlich für nicht zulässig erachtet (Senat, Beschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879, 882 f. und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237, 238 f.), daran aber angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und der Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945) und 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157) nicht mehr uneingeschränkt festgehalten.
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07
    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß § 17 der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare vom 8. März 2002 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 4. November 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. Rn. 9 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 40/06 -, jeweils zur AVNot 2004; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211 f. Rn. 7, jeweils zu den vergleichbaren Bestimmungen in Hessen).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07
    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß § 17 der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare vom 8. März 2002 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 4. November 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. Rn. 9 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 40/06 -, jeweils zur AVNot 2004; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211 f. Rn. 7, jeweils zu den vergleichbaren Bestimmungen in Hessen).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 40/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07
    Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß § 17 der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums über die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare vom 8. März 2002 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten - Fassung vom 4. November 2004 ermittelt (Senat, Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. Rn. 9 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 40/06 -, jeweils zur AVNot 2004; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211 f. Rn. 7, jeweils zu den vergleichbaren Bestimmungen in Hessen).
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07
    (1) Zwar hat der Senat in seiner früheren Rechtsprechung im Rahmen der Gesamtbewertung eine über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs hinausgehende differenzierte Einbeziehung erteilter Leistungsnoten für Klausuren durch die Vergabe von Sonderpunkten wegen der Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen grundsätzlich für nicht zulässig erachtet (Senat, Beschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879, 882 f. und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237, 238 f.), daran aber angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und der Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945) und 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157) nicht mehr uneingeschränkt festgehalten.
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97

    Auswahl der Bewerber um eine Notarstelle nach Leistungsnoten für erfolgreiche

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 16/08

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Er hat den ihm nach § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 BNotO bei der Bewerberauswahl zustehenden Beurteilungsspielraum (vgl. BGHZ 124, 327, 330 ff sowie den denselben Antragsteller betreffenden Beschluss des Senats vom 14. April 2008 - NotZ 120/07 - juris Rn. 3) auf der Grundlage der AVNot 2004 zutreffend angewandt und ausgeschöpft.
  • OLG Köln, 20.02.2009 - 2 VA (Not) 20/08

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Wie der Antragsteller selbst nicht grundsätzlich in Zweifel zieht, bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß § 17 AVNot 2004 beurteilt (BGH Beschluss vom 14.04.2008 - NotZ 120/07).
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