Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4012
BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90 (https://dejure.org/1990,4012)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90 (https://dejure.org/1990,4012)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 6/90 (https://dejure.org/1990,4012)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung hinsichtlich einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des Ehrengerichtshofs - Fristbeginn des § 11 Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bei unzureichenden Angaben des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 11 Abs. 3 § 42 Abs. 1
    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde in Zulassungssachen nach der BRAO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 35/81

    Rechtsbesorgung in abhängiger Stellung

    Auszug aus BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90
    Die nach § 11 Abs. 3 BRAO ergehenden Beschlüsse des Ehrengerichtshofs sind im Katalog dieser Vorschrift nicht genannt und deshalb der Anfechtung grundsätzlich entzogen (Senatsentscheidung vom 3. März 1980 - AnwZ (B) 23/79 - und vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 35/81, insoweit in BGHZ 83, 350 nicht abgedruckt).

    Darin liegt keine endgültige Entscheidung über den Zulassungsantrag (Senatsentscheidungen vom 3. März 1980 - AnwZ (B) 23/79 - und vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 35/81 -, insoweit in BGHZ 83, 350 nicht abgedruckt).

  • BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 23/79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90
    Die nach § 11 Abs. 3 BRAO ergehenden Beschlüsse des Ehrengerichtshofs sind im Katalog dieser Vorschrift nicht genannt und deshalb der Anfechtung grundsätzlich entzogen (Senatsentscheidung vom 3. März 1980 - AnwZ (B) 23/79 - und vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 35/81, insoweit in BGHZ 83, 350 nicht abgedruckt).

    Darin liegt keine endgültige Entscheidung über den Zulassungsantrag (Senatsentscheidungen vom 3. März 1980 - AnwZ (B) 23/79 - und vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 35/81 -, insoweit in BGHZ 83, 350 nicht abgedruckt).

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89

    Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät

    Auszug aus BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90
    In seiner Rechtsprechung zu § 223 BRAO a.F. hat sich der Senat allerdings auf den Standpunkt gestellt, daß Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 1 BRAO dann anfechtbar sind, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher oder ähnlicher Tragweite handelt wie in den in § 42 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198; BGHR BRAO § 223 Rechtsmittel 1 bis 3).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90
    In seiner Rechtsprechung zu § 223 BRAO a.F. hat sich der Senat allerdings auf den Standpunkt gestellt, daß Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 1 BRAO dann anfechtbar sind, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher oder ähnlicher Tragweite handelt wie in den in § 42 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198; BGHR BRAO § 223 Rechtsmittel 1 bis 3).
  • BGH, 22.05.1985 - AnwZ (B) 42/84

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90
    Auf diese Frage kommt es aber nicht an, weil der Ehrengerichtshof den Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Ergebnis sachlich geprüft und sich auf den Standpunkt gestellt hat, daß die Antragsgegnerin den Zulassungsantrag bisher aus - bei Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 94, 364) - zureichenden Gründen nicht beschieden hat.
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90
    Diese somit unzulässige sofortige Beschwerde kann der Senat ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90
    In seiner Rechtsprechung zu § 223 BRAO a.F. hat sich der Senat allerdings auf den Standpunkt gestellt, daß Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 1 BRAO dann anfechtbar sind, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher oder ähnlicher Tragweite handelt wie in den in § 42 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198; BGHR BRAO § 223 Rechtsmittel 1 bis 3).
  • BGH, 13.02.1989 - AnwZ (B) 53/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90
    In seiner Rechtsprechung zu § 223 BRAO a.F. hat sich der Senat allerdings auf den Standpunkt gestellt, daß Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 1 BRAO dann anfechtbar sind, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher oder ähnlicher Tragweite handelt wie in den in § 42 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198; BGHR BRAO § 223 Rechtsmittel 1 bis 3).
  • BGH, 20.07.1964 - AnwZ (B) 5/64

    Anfechtung eines vermeintlich nichtigen Vertretungsverbots

    Auszug aus BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 6/90
    In seiner Rechtsprechung zu § 223 BRAO a.F. hat sich der Senat allerdings auf den Standpunkt gestellt, daß Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 1 BRAO dann anfechtbar sind, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher oder ähnlicher Tragweite handelt wie in den in § 42 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 34, 244, 250; 42, 360, 362 [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64]; 50, 197, 198; BGHR BRAO § 223 Rechtsmittel 1 bis 3).
  • BGH, 17.07.2006 - AnwZ (B) 37/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Gegen eine Entscheidung hierüber ist aber nach § 42 Abs. 1 BRAO die sofortige Beschwerde nicht eröffnet (Senat, Beschl. v. 14. Mai 1990, AnwZ (B) 6/90, veröffentlicht bei juris).
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 26/00

    Anfechtung einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs

    Die nach § 11 Abs. 3 ergehenden Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs sind im Katalog dieser Vorschrift nicht genannt und deshalb der Anfechtung grundsätzlich entzogen (Senatsbeschluß vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 6/90 - vgl. Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl. § 42 Rdn. 1; Henssler/Prütting, BRAO § 42 Rdn. 3).
  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 72/93

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Untätigkeitsklage - Stellung des

    Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Untätigkeitsantrag nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (z.B. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 6/90 - und vom 7. Oktober 1991 - AnwZ (B) 14/91 zu § 11 Abs. 3, § 42 Abs. 1 BRAO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht