Rechtsprechung
BGH, 14.05.2014 - VII ZB 56/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 850a Nr 3 ZPO, § 16d Abs 7 S 1 SGB 2
Pfändungsschutz in der Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit einer Entschädigung für Mehraufwendungen während einer Arbeitsgelegenheit - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zwangsvollstreckung des Gläubigers gegen den Schuldner wegen rückständigen Kindesunterhalts hinsichtlich Pfändbarkeit einer Mehraufwandsentschädigung
- rewis.io
Pfändungsschutz in der Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit einer Entschädigung für Mehraufwendungen während einer Arbeitsgelegenheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zwangsvollstreckung des Gläubigers gegen den Schuldner wegen rückständigen Kindesunterhalts hinsichtlich Pfändbarkeit einer Mehraufwandsentschädigung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Pfändungsschutz für Mehraufwandsentschädigung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 10.08.2012 - 34 M 4810/12
- LG Berlin, 11.09.2012 - 51 T 582/12
- BGH, 14.05.2014 - VII ZB 56/12
Wird zitiert von ...
- LSG Sachsen, 27.10.2016 - L 7 AS 1051/15
Schadensersatz wegen verspäteter Abgabe einer Drittschuldnererklärung; Inhalt und …
Auch ist dem Beschluss des BGH vom 14.05.2015 (VII ZB 56/12, juris) zu entnehmen, dass die Drittschuldnerauskunft des Leistungsträgers nach dem SGB II auch dann, wenn keine "Zusammenrechnung" erfolgen kann bzw. Zahlungsansprüche gegen den Leistungsträger als Drittschuldner entfallen, dennoch nicht ohne berechtigte Interessen des Gläubigers eingeholt wird.