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   BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59   

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BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59 (https://dejure.org/1960,156)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1960 - VIII ZR 156/59 (https://dejure.org/1960,156)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1960 - VIII ZR 156/59 (https://dejure.org/1960,156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WM 1960, 1125
  • DB 1960, 1124
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 4/54

    Baukostenzuschuß. Rückzahlungspflicht des Erstehers

    Auszug aus BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59
    Nicht rechtsirrtümlich ist auch die Auffassung des Vorderrichters, es sei für die Geltendmachung der Rechte aus dem Mietvertrage gegen die Beklagte als Ersteherin unerheblich, dass die Klägerin von der ihr etwa gegebenen Möglichkeit, ihre Rechte im Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden (§ 57 d ZVG ), keinen Gebrauch gemacht hat; denn diese Nichtanmeldung hat lediglich zur Folge, dass die Ersteherin in ihrem Kündigungsrecht gemäß § 57 a ZVG nicht durch § 57 c ZVG beschränkt ist (BGHZ 15, 296, 299 ff.; 16, 31, 35).

    Er hat ferner ausgesprochen, dass der Ersteher, der das Mietverhältnis nach § 57 a ZVG kündigt, in entsprechender Anwendung von § 555 BGB verpflichtet ist, dem Mieter den noch nicht abgewohnten Teil des Baukostenzuschusses zurückzuzahlen, wenn dieser zum Bau verwendete Mietvorauszahlungen geleistet hat, wobei es sich weder um einen Bereicherungsanspruch noch um einen Schadensersatzanspruch, sondern um die "zur Vertragspflicht ausgestaltete Rückgewähr einer Zahlung handelt, für die die Gegenleistung weggefallen ist" (BGHZ 16, 31, 36).

    Für diese Bereicherungsansprüche haftet aber der Ersteher nicht (BGHZ 16, 31, 35, 36); denn nicht er, sondern nur der ursprüngliche Berechtigte ist der unmittelbar Bereicherte.

    Auch in BGHZ 16, 31, 36 ist die Rückzahlungspflicht, allerdings dort für einen ausdrücklich als abwohnbar bezeichneten Baukostenzuschuss, als die "zur Vertragspflicht ausgestaltete Rückgewähr einer Zahlung, für die die Gegenleistung weggefallen ist", bezeichnet.

  • BGH, 26.11.1954 - V ZR 24/54

    Baukostenzuschuß

    Auszug aus BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59
    Nicht rechtsirrtümlich ist auch die Auffassung des Vorderrichters, es sei für die Geltendmachung der Rechte aus dem Mietvertrage gegen die Beklagte als Ersteherin unerheblich, dass die Klägerin von der ihr etwa gegebenen Möglichkeit, ihre Rechte im Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden (§ 57 d ZVG ), keinen Gebrauch gemacht hat; denn diese Nichtanmeldung hat lediglich zur Folge, dass die Ersteherin in ihrem Kündigungsrecht gemäß § 57 a ZVG nicht durch § 57 c ZVG beschränkt ist (BGHZ 15, 296, 299 ff.; 16, 31, 35).

    a) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Ersteher eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung als Baukostenzuschuss geleistete Mietvorauszahlungen gegen sich gelten lassen müsse (BGHZ 15, 296).

    So betrifft das Urteil vom 26. November 1954 - V ZR 24/54 - (BGHZ 15, 286) einen Vertrag, bei dem neben einem verlorenen Zuschuss (von 15.000- DM) noch ein weiterer (zu verrechnender) Zuschuss (von über 9.000 DM) geleistet worden war; nur letzterer war Gegenstand des Rechtsstreits.

  • BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 54/58

    Rückforderung eines Baukostenzuschusses

    Auszug aus BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59
    Diese Bestimmungen enthalten jedoch keine für das bürgerliche Recht allgemein geltende Begriffsbestimmung eines "verlorenen Baukostenzuschusses", sondern regeln nur, dass Zuschüsse, die unter dem Merkmal der angeführten Vorschriften geleistet sind, als verlorene Baukostenzuschüsse im Sinne dieser Gesetze zu behandeln sind (Urt. des erkennenden Senats vom 12. Februar 1959 - VIII ZR 54/58 -, BGHZ 29, 289).

    In beiden Fällen können Bereicherungsansprüche des Mieters bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Vermieter bestehen (BGHZ 29, 289), aber in der Regel auch nur solche Ansprüche (Urt. v. 11. Juli 1958 - VIII ZR 114/57 -, NJW 1958, 1582 und vom 03. Februar 1959 - VIII ZR 91/58 _ NJW 1959, 872).

    Der erkennende Senat hat auch bereits allgemein ausgesprochen, die Mietparteien könnten das Schicksal eines geleisteten Baukostenzuschusses für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses im voraus durch Vertrag regeln, soweit nicht zwingende mietrechtliche oder mietpreisrechtliche Vorschriften entgegenstehen (Urt. des erkennenden Senats vom 12. Februar 1959 - VIII ZR 54/58 -, WM 1959, 543, insoweit in BGHZ 29, 289 nicht mit abgedruckt).

  • BGH, 25.11.1958 - VIII ZR 151/57
    Auszug aus BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59
    Auch der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung trotz der gegen sie im Schrifttum und Rechtsprechung erhobenen Bedenken (zusammengestellt auf S. 9 des Urteils vom 25. November 1958 - VIII ZR 151/57 - NJW 1959, 380) angeschlossen.

    Ein derartiger Anspruch würde vielmehr nur gegen den Vollstreckungsschuldner, hier die frühere Erbbauberechtigte, gegeben sein (Reinhold/Müller/Dassler/Schiffheuer, ZVG , 90. Aufl., § 57 a Rdn. 5; RGZ 63, 66; RG, Gruchot 60, 853; BGH, Urt. v. 25. November 1958 - VIII ZR 151/57 -, S. 4 = WM 1959, 120; insoweit in NJW 1959, 380 nicht mit abgedruckt).

    In diesem Zusammenhang gewinnen in der Tat die Bedenken der Rechtsprechung und des Schrifttums, die dahin gehen, die Anerkennung von "abwohnbaren" Zuschüssen als den Realgläubigern gegenüber wirksam, bedeute einen Einbruch in die Systematik unserer dinglichen Rechtsordnung (dazu das bereits erwähnte Urteil des erkennenden Senats vom 25. November 1958 - VIII ZR 151/57 -, S. 9 = NJW 1959, 380, 381), noch erheblich mehr an Bedeutung, Die Erzielung angemessener Erlöse in der Zwangsversteigerung, die für die Realgläubiger von ausschlaggebender Bedeutung ist, kann nämlich viel weitgehender in Frage gestellt werden, als durch die Anerkennung ausdrücklicher Abwohn-, Mietvorauszahlungs- und Verrechnungsvereinbarungen, wenn der Ersteher auch als verpflichtet angesehen wird, als "verloren" bezeichnete Zuschüsse zurückzuzahlen.

  • BGH, 03.02.1959 - VIII ZR 91/58
    Auszug aus BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59
    In beiden Fällen können Bereicherungsansprüche des Mieters bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Vermieter bestehen (BGHZ 29, 289), aber in der Regel auch nur solche Ansprüche (Urt. v. 11. Juli 1958 - VIII ZR 114/57 -, NJW 1958, 1582 und vom 03. Februar 1959 - VIII ZR 91/58 _ NJW 1959, 872).
  • BGH, 06.06.1952 - V ZR 79/51

    Mietvorauszahlung. Wirkung im Konkurs

    Auszug aus BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59
    In gleicher Weise zerfiel der Zuschuss, über den sich das Urteil vom 03. Juni 1953 (- VI ZR 223/52 -, LM ZVG § 57 b Nr. 1) in Bestätigung von BGHZ 6, 202 dahin ausgesprochen hat, der Zwangsverwalter müsse als Baukostenzuschuss geleistete Mietvorauszahlungen gegen sich gelten lassen in einem zu verrechnenden und in einem verlorenen Teil, auf den sich der Rechtsstreit nicht erstreckte.
  • RG, 16.03.1906 - III 348/05

    Haftung des Vermieters im Falle der Zwangsversteigerung.

    Auszug aus BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59
    Ein derartiger Anspruch würde vielmehr nur gegen den Vollstreckungsschuldner, hier die frühere Erbbauberechtigte, gegeben sein (Reinhold/Müller/Dassler/Schiffheuer, ZVG , 90. Aufl., § 57 a Rdn. 5; RGZ 63, 66; RG, Gruchot 60, 853; BGH, Urt. v. 25. November 1958 - VIII ZR 151/57 -, S. 4 = WM 1959, 120; insoweit in NJW 1959, 380 nicht mit abgedruckt).
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 114/57
    Auszug aus BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59
    In beiden Fällen können Bereicherungsansprüche des Mieters bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Vermieter bestehen (BGHZ 29, 289), aber in der Regel auch nur solche Ansprüche (Urt. v. 11. Juli 1958 - VIII ZR 114/57 -, NJW 1958, 1582 und vom 03. Februar 1959 - VIII ZR 91/58 _ NJW 1959, 872).
  • BGH, 03.06.1953 - VI ZR 223/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59
    In gleicher Weise zerfiel der Zuschuss, über den sich das Urteil vom 03. Juni 1953 (- VI ZR 223/52 -, LM ZVG § 57 b Nr. 1) in Bestätigung von BGHZ 6, 202 dahin ausgesprochen hat, der Zwangsverwalter müsse als Baukostenzuschuss geleistete Mietvorauszahlungen gegen sich gelten lassen in einem zu verrechnenden und in einem verlorenen Teil, auf den sich der Rechtsstreit nicht erstreckte.
  • BGH, 29.04.2009 - XII ZR 66/07

    Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen; Herausgabeanspruch des Mieters gegen

    Bei einem verlorenen Baukostenzuschuss, um den es sich nach dem Vorbringen der Beklagten handele, komme nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 16, 31, 35 f.; BGH, Urteil vom 14. Juli 1960 - VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125) ein Bereicherungsanspruch nur gegen den früheren Vermieter, nicht aber gegen den Ersteher in Betracht.

    Soweit das Berufungsgericht aber unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1954 (BGHZ 16, 31 ff.) und vom 14. Juli 1960 (VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125 ff.) meint, ein etwaiger Bereicherungsanspruch richte sich nicht gegen den Ersteigerer, sondern gegen den ursprünglichen Vermieter, kann ihm nicht gefolgt werden.

  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 71/07

    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters

    Bei einem verlorenen Baukostenzuschuss, um den es sich nach dem Vorbringen der Beklagten handele, komme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 31, 35 f.; BGH Urteil vom 14. Juli 1960 - VIII ZR 156/59 -WM 1960, 1125) ein Bereicherungsanspruch nur gegen den früheren Vermieter, nicht aber gegen den Ersteher in Betracht.

    Soweit das Berufungsgericht aber unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1954 (BGHZ 16, 31 ff.) und vom 14. Juli 1960 (- VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125 ff.) meint, ein etwaiger Bereicherungsanspruch richte sich nicht gegen den Ersteigerer, sondern gegen den ursprünglichen Vermieter, kann ihm nicht gefolgt werden.

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 122/06

    Sonderkündigungsrecht eines Mietverhältnisses nach § 57a ZVG oder ordentliche

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH können im Hinblick auf die Vereinbarung eines verlorenen Baukostenzuschusses, um den allein es nach dem Vorbringen der Beklagten geht, bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages zwar Bereicherungsansprüche des Mieters gegen den (früheren) Vermieter entstehen, für diese haftet der Ersteher aber nicht, weil nicht er, sondern der Vollstreckungsschuldner bereichert ist (BGHZ 16, 31, 35 f; BGH, WM 1960, 1125, 1128 = ZMR 1961, 101; Stöber, ZVG, 17. Aufl., § 57 b, Anm. 7.10; Scheuer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. V. B, RdNr. 353).
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

    Davon ist der erkennende Senat stets ausgegangen und hat in den von ihm entschiedenen Fällen lediglich unentschieden gelassen, ob der verlorene Baukostenzuschuß dort als verdeckte Mieterhöhung oder als eine Sonderleistung für den langfristigen Mietvertrag zu werten war (Senatsurteile vom 3. Februar 1959 - VIII ZR 91/58 = LM BGB § 818 Abs. 2 Nr. 8 = WM 1959, 538; vom 12. Februar 1959 - VIII ZR 54/58 = BGHZ 29, 289 = WM 1959, 543 und vom 14. Juli 1960 - VIII ZR 156/59 = WM 1960, 1125, 1128).

    In seinen früheren Entscheidungen hatte der erkennende Senat sich stets mit dem Problem der Rückerstattung eines vom Mieter auf einen langjährigen Mietvertrag geleisteten verlorenen Baukostenzuschusses bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zu befassen (Senatsurteile vom 3. Februar 1959, 12. Februar 1959 und vom 14. Juli 1960 a.a.O., vom 21. Januar 1960 - VIII ZR 16/59 = LM BGB § 812 Nr. 41 = WM 1960, 497, vom 7. Oktober 1963 - VIII ZR 139/62 = WM 1963, 1321 und vom 22. Mai 1967 - VIII ZR 25/65 = WM 1967, 750).

  • BFH, 19.05.1988 - V R 102/83

    Verlorene Baukostenzuschüsse als vorausgezahltes Mietentgelt; Mietvorauszahlungen

    b) Ob die von den Mietern vorweg entrichteten Beträge - unbeschadet der Bezeichnung als "verlorene Baukostenzuschüsse" - nach bürgerlich-rechtlicher Abgrenzung sog. abwohnbare Baukostenzuschüsse (und damit vorausgezahlter Mietzins auch nach § 557a BGB) oder verlorene Baukostenzuschüsse sind (weil der Mieter gegen den Vermieter allenfalls Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche, aber kein vertragliches Recht auf Zurückzahlung hat (vgl. BGB-Urteil vom 14. Juli 1960 VIII ZR 156/59, Betriebs-Berater - BB - 1960, 1044; Palandt/Putzo, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 47. Aufl., Einführung vor § 535 Anm. 11), braucht der Senat nicht weiter zu prüfen.
  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 73/07

    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters

    Bei einem verlorenen Baukostenzuschuss, um den es sich nach dem Vorbringen der Beklagten handele, komme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 31, 35 f. ; BGH Urteil vom 14. Juli 1960 - VIII ZR 156/59 -WM 1960, 1125) ein Bereicherungsanspruch nur gegen den früheren Vermieter, nicht aber gegen den Ersteher in Betracht.

    Soweit das Berufungsgericht aber unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1954 (BGHZ 16, 31 ff.) und vom 14. Juli 1960 (- VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125 ff.) meint, ein etwaiger Bereicherungsanspruch richte sich nicht gegen den Ersteigerer, sondern gegen den ursprünglichen Vermieter, kann ihm nicht gefolgt werden.

  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 72/07

    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters

    Bei einem verlorenen Baukostenzuschuss, um den es sich nach dem Vorbringen des Beklagten handele, komme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 31, 35 f. ; BGH Urteil vom 14. Juli 1960 - VIII ZR 156/59 -WM 1960, 1125) ein Bereicherungsanspruch nur gegen den früheren Vermieter, nicht aber gegen den Ersteher in Betracht.

    Soweit das Berufungsgericht aber unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1954 (BGHZ 16, 31 ff.) und vom 14. Juli 1960 (- VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125 ff.) meint, ein etwaiger Bereicherungsanspruch richte sich nicht gegen den Ersteigerer, sondern gegen den ursprünglichen Vermieter, kann ihm nicht gefolgt werden.

  • BGH, 29.04.2009 - XII ZR 69/07

    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters

    Bei einem verlorenen Baukostenzuschuss, um den es sich nach dem Vorbringen des Beklagten handele, komme nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 16, 31, 35 f. ; BGH, Urteil vom 14. Juli 1960 - VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125) ein Bereicherungsanspruch nur gegen den früheren Vermieter, nicht aber gegen den Ersteher in Betracht.

    Soweit das Berufungsgericht aber unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1954 (BGHZ 16, 31 ff.) und vom 14. Juli 1960 (VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125 ff.) meint, ein etwaiger Bereicherungsanspruch richte sich nicht gegen den Ersteigerer, sondern gegen den ursprünglichen Vermieter, kann ihm nicht gefolgt werden.

  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 74/07

    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters

    Bei einem verlorenen Baukostenzuschuss, um den es sich nach dem Vorbringen der Beklagten handele, komme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 31, 35 f.; BGH Urteil vom 14. Juli 1960 - VIII ZR 156/59 -WM 1960, 1125) ein Bereicherungsanspruch nur gegen den früheren Vermieter, nicht aber gegen den Ersteher in Betracht.

    Soweit das Berufungsgericht aber unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1954 (BGHZ 16, 31 ff.) und vom 14. Juli 1960 (- VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125 ff.) meint, ein etwaiger Bereicherungsanspruch richte sich nicht gegen den Ersteigerer, sondern gegen den ursprünglichen Vermieter, kann ihm nicht gefolgt werden.

  • BGH, 29.04.2009 - XII ZR 67/07

    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters

    Bei einem verlorenen Baukostenzuschuss, um den es sich nach dem Vorbringen der Beklagten handele, komme nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 16, 31, 35 f. ; BGH, Urteil vom 14. Juli 1960 - VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125) ein Bereicherungsanspruch nur gegen den früheren Vermieter, nicht aber gegen den Ersteher in Betracht.

    Soweit das Berufungsgericht aber unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1954 (BGHZ 16, 31 ff.) und vom 14. Juli 1960 (VIII ZR 156/59 - WM 1960, 1125 ff.) meint, ein etwaiger Bereicherungsanspruch richte sich nicht gegen den Ersteigerer, sondern gegen den ursprünglichen Vermieter, kann ihm nicht gefolgt werden.

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 120/06

    Umfang des Schriftformerfordernisses bei einem Mietvertrag

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 127/06

    Kündigung nach Zwangsversteigerung: Was ist mit Mieterinvestitionen?

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 126/06

    Rechtsfolgen fehlender Schriftform hinsichtlich eines verlorenen

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 123/06

    Rechtsfolgen fehlender Schriftform hinsichtlich eines verlorenen

  • OLG Köln, 15.10.2001 - 13 U 94/99

    Verfahrensrecht; Mietrecht; Schadensersatz wegen Verlust bei Verkauf einer

  • BGH, 20.11.1967 - VIII ZR 92/65

    Verzicht auf den Rückübereignungsanspruch - Verzicht auf die Rückübereignung des

  • BFH, 13.03.1987 - V R 129/75

    Vermietung eines Grundstücks - Steuerfreie Vermietung - Grundstück in unbebautem

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2007 - 10 U 121/06
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