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   BGH, 14.11.2023 - 2 StR 292/23   

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https://dejure.org/2023,34236
BGH, 14.11.2023 - 2 StR 292/23 (https://dejure.org/2023,34236)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2023 - 2 StR 292/23 (https://dejure.org/2023,34236)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2023 - 2 StR 292/23 (https://dejure.org/2023,34236)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 635/19

    Versuchsbeginn beim Diebstahl durch Aufhebeln eines Geldautomaten (unmittelbares

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 2 StR 292/23
    Die Strafzumessung betreffend die Fälle 3 und 4 der Urteilsgründe, in denen der Angeklagte wegen Vorbereitung eines Explosionsverbrechens in Tateinheit mit der Verabredung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verurteilt ist (zu den Konkurrenzen vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 438/15, NStZ 2017, 37, 38; vom 10. Juni 2020 - 5 StR 635/19, NStZ 2020, 729, 730), begegnet rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (Sprengstoffe; Aggregatszustand;

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 2 StR 292/23
    Die Strafzumessung betreffend die Fälle 3 und 4 der Urteilsgründe, in denen der Angeklagte wegen Vorbereitung eines Explosionsverbrechens in Tateinheit mit der Verabredung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verurteilt ist (zu den Konkurrenzen vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 438/15, NStZ 2017, 37, 38; vom 10. Juni 2020 - 5 StR 635/19, NStZ 2020, 729, 730), begegnet rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 03.03.2015 - 3 StR 612/14

    Strafrahmenwahl beim (möglichen) Zusammentreffen von minder schwerem Fall (hier:

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 2 StR 292/23
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den allein wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrunds herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2015 - 3 StR 612/14 Rn. 5 ff.; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1083 f.).
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