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   BGH, 14.12.1960 - 2 StR 528/60   

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https://dejure.org/1960,3495
BGH, 14.12.1960 - 2 StR 528/60 (https://dejure.org/1960,3495)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1960 - 2 StR 528/60 (https://dejure.org/1960,3495)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1960 - 2 StR 528/60 (https://dejure.org/1960,3495)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten Unzucht mit Abhängigen - Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten Blutschande - Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Revision - Vernehmung einer Vernehmungsperson trotz Berufung der vernommenen ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 14.12.1960 - 2 StR 528/60
    Wie die Revision selbst anführt, hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 2, 99 ff (= NJW 1952, 356 ff) ausgesprochen und seitdem in ständiger Rechtsprechung (BGHSt 7, 195 [BGH 03.02.1955 - 4 StR 582/54]; 11, 338) [BGH 22.05.1958 - 1 StR 533/57]daran festgehalten, daß über den Inhalt einer Zeugenaussage vor einem Richter Beweis erhoben werden darf, und zwar in der Weise, daß der Richter, vor dem die Auskunftsperson nach Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht Bekundungen gemacht hat, als Zeuge gehört wird.

    Demgemäß steht das Verbot des § 252 StPO, wie schon in der Entscheidung BGHSt 2, 99 gesagt ist, der zeugenschaftlichen Anhörung eines Polizeibeamten nur entgegen, wenn und soweit er Verhörsperson war.

  • BayObLG, 28.11.1951 - RReg. III 433/51

    Zeugenaussage eines Polizisten trotz Zeugnisverweigerungsrechts eines anderen

    Auszug aus BGH, 14.12.1960 - 2 StR 528/60
    Daß die Vernehmung hierüber im Falle späterer Zeugnisverweigerung des Verletzten oder des Anzeigenden zulässig bleibt, ist schon vom Reichsgericht in JW 1935, 2979 ausgesprochen und auch später vom Bundesgerichtshof ausdrücklich bejaht worden (NJW 1956, 1886; vgl. im übrigen auch BayObLG NJW 1952, 517).
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 14.12.1960 - 2 StR 528/60
    Wie die Revision selbst anführt, hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 2, 99 ff (= NJW 1952, 356 ff) ausgesprochen und seitdem in ständiger Rechtsprechung (BGHSt 7, 195 [BGH 03.02.1955 - 4 StR 582/54]; 11, 338) [BGH 22.05.1958 - 1 StR 533/57]daran festgehalten, daß über den Inhalt einer Zeugenaussage vor einem Richter Beweis erhoben werden darf, und zwar in der Weise, daß der Richter, vor dem die Auskunftsperson nach Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht Bekundungen gemacht hat, als Zeuge gehört wird.
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 261/56

    Zulässigkeit des Vorhalts von Niederschriften über vorherige Aussagen eines

    Auszug aus BGH, 14.12.1960 - 2 StR 528/60
    Daß die Vernehmung hierüber im Falle späterer Zeugnisverweigerung des Verletzten oder des Anzeigenden zulässig bleibt, ist schon vom Reichsgericht in JW 1935, 2979 ausgesprochen und auch später vom Bundesgerichtshof ausdrücklich bejaht worden (NJW 1956, 1886; vgl. im übrigen auch BayObLG NJW 1952, 517).
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 14.12.1960 - 2 StR 528/60
    Im übrigen kann ein Angeklagter seine Revision nicht darauf stützen, daß die Belehrung eines Zeugen über das diesem in § 55 Abs. 1 StPO eingeräumte Auskunftsverweigerungsrecht unterblieben ist (BGHSt 11, 213).
  • BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58

    Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist

    Auszug aus BGH, 14.12.1960 - 2 StR 528/60
    Wie die Revision selbst anführt, hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 2, 99 ff (= NJW 1952, 356 ff) ausgesprochen und seitdem in ständiger Rechtsprechung (BGHSt 7, 195 [BGH 03.02.1955 - 4 StR 582/54]; 11, 338) [BGH 22.05.1958 - 1 StR 533/57]daran festgehalten, daß über den Inhalt einer Zeugenaussage vor einem Richter Beweis erhoben werden darf, und zwar in der Weise, daß der Richter, vor dem die Auskunftsperson nach Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht Bekundungen gemacht hat, als Zeuge gehört wird.
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 533/57
    Auszug aus BGH, 14.12.1960 - 2 StR 528/60
    Wie die Revision selbst anführt, hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 2, 99 ff (= NJW 1952, 356 ff) ausgesprochen und seitdem in ständiger Rechtsprechung (BGHSt 7, 195 [BGH 03.02.1955 - 4 StR 582/54]; 11, 338) [BGH 22.05.1958 - 1 StR 533/57]daran festgehalten, daß über den Inhalt einer Zeugenaussage vor einem Richter Beweis erhoben werden darf, und zwar in der Weise, daß der Richter, vor dem die Auskunftsperson nach Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht Bekundungen gemacht hat, als Zeuge gehört wird.
  • BGH, 25.03.1980 - 5 StR 36/80

    Vernehmung einer Verhörsperson nach Inanspruchnahme des

    Soweit der Bundesgerichtshof Äußerungen, die Zeugen vor der Polizei abgegeben hatten, aus dem Anwendungsbereich des § 252 StPO ausgeschieden hat, handelte es sich um Äußerungen, die die Zeugen spontan gemacht hatten, nachdem sie sich von sich aus, also aus freien Stücken, an die Polizei gewandt und um deren Schutz nachgesucht hatten (BGH NJW 1956, 1884; BGH Urteil vom 14. Dezember 1960 - 2 StR 528/60 - ebenso RG JW 1935, 2979 und BayObLG NJW 1952, 517).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung -

    Von dem Verwertungsverbot werden jedoch Äußerungen nicht erfaßt, die ein Zeuge, ohne vernommen zu werden, spontan vor der Polizei gemacht hat, nachdem er sich aus eigener Initiative an die Polizei gewandt und um deren Hilfe nachgesucht hat (BGH NJW 1956, 1886 f.; GA 1970, 153 f.; NStZ 1986, 232; BGH, Urt. vom 14. Dezember 1960 - 2 StR 528/60).
  • BGH, 06.05.1969 - 1 StR 57/69

    Vorwurf der Vornahme unzüchtiger Handlungen an der eigenen Tochter - Umfang des

    Selbst Angaben, die einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren unmittelbar vorangingen, hat der Bundesgerichtshof als verwertbar angesehen (NJW 1956, 1886 Nr. 20 unter Bezugnahme auf die Entscheidungen RG JW 1935, 2979 Nr. 57 und BayObLG 1, 605), insbesondere solche, die Ehefrau und Tochter des Angeklagten gegenüber der Polizei machten, als sie diese um Hilfe angingen (Urteil vom 14. Dezember 1960 - 2 StR 528/60).
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