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   BGH, 14.12.2017 - VII ZB 2/17   

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https://dejure.org/2017,55013
BGH, 14.12.2017 - VII ZB 2/17 (https://dejure.org/2017,55013)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2017 - VII ZB 2/17 (https://dejure.org/2017,55013)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - VII ZB 2/17 (https://dejure.org/2017,55013)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zustellung der Vollstreckbarerklärung an den Schuldner als Voraussetzung für eine Sicherungsvollstreckung nach Art. 47 Abs. 2 Brüssel-I-VO; Zweck einer Kostenentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung der Vollstreckbarerklärung an den Schuldner als Voraussetzung für eine Sicherungsvollstreckung nach Art. 47 Abs. 2 Brüssel-I-VO; Zweck einer Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a Abs. 1 ; Brüssel-I-VO Art. 47 Abs. 2
    Zustellung der Vollstreckbarerklärung an den Schuldner als Voraussetzung für eine Sicherungsvollstreckung nach Art. 47 Abs. 2 Brüssel-I-VO; Zweck einer Kostenentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenentscheidung nach beidseitiger Erledigungserklärung - und die ungeklärten Rechtsfragen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 121/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Revisionsverfahrens durch

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - VII ZB 2/17
    Die Parteien haben das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt, so dass über alle bisher entstandenen Kosten des Verfahrens, einschließlich derjenigen der Vorinstanzen, gemäß § 91a Abs. 1 ZPO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes durch Beschluss zu entscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2003 - VII ZR 121/02, BauR 2003, 1075, 1076, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2014 - VII ZB 59/12

    Kostenentscheidung nach summarischer Prüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - VII ZB 2/17
    Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu klären (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZB 59/12 Rn. 2 m.w.N.).
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