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   BGH, 15.05.2007 - X ZR 109/05 (1)   

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https://dejure.org/2007,2495
BGH, 15.05.2007 - X ZR 109/05 (1) (https://dejure.org/2007,2495)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2007 - X ZR 109/05 (1) (https://dejure.org/2007,2495)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - X ZR 109/05 (1) (https://dejure.org/2007,2495)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Grundstücksschenkung im Grundbuch nach dem Beitritt der DDR bei notarieller Beurkundung in der ehemaligen DDR; Anwendbarkeit des bundesdeutschen Rechts auf ein kurz vor Ende der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Bestehen befindliches ...

  • unalex.eu

    Art. 3 EVÜ
    Stillschweigende Rechtswahl - Rechtswahlbewusstsein

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksschenkung und notarielle Beurkundung vor Beitritt; Ein-tragung im Grundbuch nach Beitritt; Rückforderungsrecht des verarmten Schenkers

  • Judicialis

    EGBGB Art. 232 § 1; ; BGB § 528; ; DDR: ZGB § 282 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstücksschenkung in der Übergangszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1463
  • MDR 2007, 1246
  • NJ 2007, 455
  • FamRZ 2007, 1163
  • WM 2007, 1861
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1994 - III ZR 174/92

    Staatshaftung wegen Ausschlusses eines Rechtsanwalts aus einem

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 109/05
    c) Es kann dahingestellt bleiben, ob hinsichtlich der beim Liegenschaftsamt eingetretenen Verzögerung ein für den Schaden der Beklagten kausales rechtswidriges Staatshandeln vorlag, das nach dem anzuwendenden Recht der DDR erforderlich war (§ 1 Abs. 1 Staatshaftungsgesetz v. 12.05.1969 - GBl I S. 34, geändert durch Gesetz v. 14.12.1988 - GBl I S. 329; Art. 232 § 10 EGBGB; BGH, Urt. v. 14.07.1994 - III ZR 174/92, BGHZ 127, 57, 60 ff.).

    Auch auf das Staatshaftungsgesetz der DDR ist der Grundsatz anzuwenden, dass beim Ausgleich staatlichen Unrechts jeweils auf den Schutzzweck der verletzten Amtspflicht oder der getroffenen behördlichen Maßnahmen als Kriterium für die inhaltliche Bestimmung und sachliche Begrenzung der Haftung abzustellen ist (BGHZ 127, 57, 73).

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 109/05
    Ist dies wegen Überlastung des zuständigen Beamten nicht gewährleistet, so haben nicht nur die zuständigen Behörde, sondern auch die übergeordneten Stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen (BGH, Urt. v. 11.01.2007 - III ZR 302/05, NJW 2007, 830).
  • BGH, 28.10.2003 - X ZR 118/02

    Rückforderung einer zu Zeiten der ehemaligen DDR vollzogenen Schenkung

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 109/05
    Es gilt vielmehr das Bürgerliche Gesetzbuch, nach dem das Schuldverhältnis Schenkung von vornherein mit dem Rückforderungsrecht des Schenkers aus § 528 BGB belastet ist (Sen.Urt. v. 28.10.2003 - X ZR 118/02, WM 2004, 337).
  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 878/94

    Schadensersatz bei Berufskrankheit

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 109/05
    aa) Nach Art. 232 § 1 EGBGB ist Voraussetzung für die weitere Anwendung des alten Rechts, dass sich der gesamte Entstehungstatbestand des Schuldverhältnisses - der nach altem Recht zu beurteilen ist (Staudinger/Hönle, BGB (2003), Art. 170 EGBGB Rdn. 12; Staudinger/Rauscher, Art. 232 § 1 EGBGB Rdn. 44) - unter seiner Geltung verwirklicht hat (BAG DtZ 1996, 188 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92

    Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 109/05
    Der Bürger muss darauf vertrauen können, dass sein dem geltenden Recht entsprechendes Handeln von der Rechtsordnung mit allen ursprünglich damit verbundenen Rechtsfolgen anerkannt bleibt (BGH, Beschl. v. 04.12.1992 - BLw 23/92, BGHZ 120, 361, 364 m.w.N.; vgl. auch Heß, Intertemporales Privatrecht, S. 298 f.).
  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 145/92

    Unwirksamkeit eines notariellen Schenkungsvertrages

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 109/05
    Dem entsprechend hat der Bundesgerichtshof für eine Grundstücksschenkung bereits entschieden, dass ein Schenkungsversprechen nach § 282 Abs. 3 ZGB kein Rechtsgeschäft gewesen sei, unabhängig von seiner Form keinerlei Wirksamkeit gehabt habe und Rechte und Pflichten erst mit dem Vollzug einer Schenkung entstanden seien (Urt. v. 05.11.1993 - V ZR 145/92, ZIP 1993, 1905).
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