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   BGH, 15.06.1960 - 4 StR 20/60   

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BGH, 15.06.1960 - 4 StR 20/60 (https://dejure.org/1960,829)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1960 - 4 StR 20/60 (https://dejure.org/1960,829)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1960 - 4 StR 20/60 (https://dejure.org/1960,829)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 374
  • NJW 1960, 1776
  • MDR 1960, 942
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.1971 - 2 StR 600/70

    Umfang der Pflicht eines Richters, die Nichtvereidigung eines Zeugen nach § 48

    Zur gleichlautenden Vorschrift des § 62 StPO (Zeugenvereidigung in Bagatellstrafsachen) hat der Bundesgerichtshof bereits in den Urteilen BGHSt 10, 109 und 14, 374 entschieden, daß der Richter verpflichtet sei, den Verfahrensbeteiligten den Grund für die Nichtvereidigung anzugeben.

    Den Einwand, daß der Begründungszwang sich in Bußgeldsachen zu einem größeren Schutz der Betroffenen auswirke, als er dem Angeklagten in den wesentlich bedeutsameren Strafsachen zuteil werde, hat bereits das Urteil BGHSt 14, 376 f [BGH 15.06.1960 - 4 StR 20/60]ür § 62 StPO mit zutreffender Begründung zurückgewiesen.

  • BGH, 17.12.1965 - 4 StR 502/65

    Begründung der Nichtvereidigung von Zeugen mit dem Hinweis auf § 62

    Dagegen sei die Nichtvereidigung des Zeugen S., wenn man der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 10, 109; 14, 374) f [BGH 15.06.1960 - 4 StR 86/60]olge, ungenügend begründet.

    Bei seiner in BGHSt 10, 109 und 14, 374 niedergelegten Rechtsprechung hat der Senat den Erfolg der erörterten Verfahrensrüge davon abhängig gemacht, ob die Sachlage nicht so eindeutig war, daß die Beteiligten ohne weiteres erkennen konnten, von welchen rechtlichen Voraussetzungen das Gericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist, oder ob nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Verfahrensbeteiligten im Falle einer ordnungsgemäßen Begründung einer Nichtvereidigung noch Anträge gestellt, insbesondere der Angeklagte die Möglichkeit gehabt hätte, in einer für die Sachentscheidung maßgeblichen Art seine Verteidigung einzurichten.

  • BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61

    Rechtsmittel

    Selbst wenn aber hier der aus § 64 StPO entwickelten strengeren Auffassung (BGHSt 10, 109 und 14, 374 [376]) gefolgt würde, so läge im vorliegenden Rechtsstreit einer der Fälle vor, in denen die Sachlage so eindeutig war, daß die Parteien ohne weiteres erkennen konnten, von welcher der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ablehnung das Gericht ausging, so daß die Begründung der Ablehnung durch den Hinweis auf die Gesetzesvorschrift ersetzt wird (BGHSt 10, 109 [113]).
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