Rechtsprechung
BGH, 15.06.2010 - XI ZR 129/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen mangelnder grundsätzlicher Bedeutung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen mangelnder grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 03.11.2006 - 2 O 162/06
- OLG Karlsruhe, 20.03.2008 - 19 U 172/06
- BGH, 15.06.2010 - XI ZR 129/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …
Auszug aus BGH, 15.06.2010 - XI ZR 129/08
Eine bloß ergebnisverschiedene Würdigung ähnlicher Sachverhalte durch verschiedene Berufungsgerichte begründet für sich allein keine zulassungsrelevante Divergenz (vgl. Senatsbeschluss vom 16. September 2003 - XI ZR 238/02, WM 2003, 2278). - BGH, 18.12.2007 - XI ZR 76/06
Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichs; Heilung eines in dem Vergleich …
Auszug aus BGH, 15.06.2010 - XI ZR 129/08
Die tatrichterliche Beweiswürdigung enthält keinen revisionsrechtlich relevanten Rechtsfehler (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06, WM 2008, 292, Tz. 20 m.w.N.) und ist in der Revisionsinstanz hinzunehmen.
- OLG München, 09.05.2011 - 19 U 3229/10
Kontokorrentkredit: Verjährung und Verwirkung des Anspruchs auf Rückzahlung …
Die Voraussetzungen der Verwirkung können notwendigerweise nur jeweils nach den konkreten Umständen des Einzelfalles bestimmt werden, so dass insoweit weder grundsätzliche Bedeutung vorliegt noch eine Divergenz zu anderen obergerichtlichen Entscheidungen mit gleichen oder ähnlichen Sachverhalten in Betracht kommt (vgl. Entscheidungen des BGH vom 09.07.2007, Gz. II ZR 95/06, WM 2007, 1885f. (für die Bewertung eines Verhaltens als rechtsmissbräuchlich) und vom 15.06.2010, Gz. XI ZR 129/08 (unterschiedliche Beweiswürdigung)). - OLG München, 11.10.2010 - 19 U 2168/10
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Anspruchsvoraussetzungen bei Schädigung …
Obergerichte begründet keine zulassungsrelevante Divergenz (Beschlüsse des BGH vom 09.07.2007, Gz. II ZR 95/06, und vom 15.06.2010, Gz. XI ZR 129/08).