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   BGH, 15.06.2010 - XI ZR 129/08   

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https://dejure.org/2010,13690
BGH, 15.06.2010 - XI ZR 129/08 (https://dejure.org/2010,13690)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2010 - XI ZR 129/08 (https://dejure.org/2010,13690)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - XI ZR 129/08 (https://dejure.org/2010,13690)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen mangelnder grundsätzlicher Bedeutung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen mangelnder grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 238/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus BGH, 15.06.2010 - XI ZR 129/08
    Eine bloß ergebnisverschiedene Würdigung ähnlicher Sachverhalte durch verschiedene Berufungsgerichte begründet für sich allein keine zulassungsrelevante Divergenz (vgl. Senatsbeschluss vom 16. September 2003 - XI ZR 238/02, WM 2003, 2278).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 76/06

    Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichs; Heilung eines in dem Vergleich

    Auszug aus BGH, 15.06.2010 - XI ZR 129/08
    Die tatrichterliche Beweiswürdigung enthält keinen revisionsrechtlich relevanten Rechtsfehler (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06, WM 2008, 292, Tz. 20 m.w.N.) und ist in der Revisionsinstanz hinzunehmen.
  • OLG München, 09.05.2011 - 19 U 3229/10

    Kontokorrentkredit: Verjährung und Verwirkung des Anspruchs auf Rückzahlung

    Die Voraussetzungen der Verwirkung können notwendigerweise nur jeweils nach den konkreten Umständen des Einzelfalles bestimmt werden, so dass insoweit weder grundsätzliche Bedeutung vorliegt noch eine Divergenz zu anderen obergerichtlichen Entscheidungen mit gleichen oder ähnlichen Sachverhalten in Betracht kommt (vgl. Entscheidungen des BGH vom 09.07.2007, Gz. II ZR 95/06, WM 2007, 1885f. (für die Bewertung eines Verhaltens als rechtsmissbräuchlich) und vom 15.06.2010, Gz. XI ZR 129/08 (unterschiedliche Beweiswürdigung)).
  • OLG München, 11.10.2010 - 19 U 2168/10

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Anspruchsvoraussetzungen bei Schädigung

    Obergerichte begründet keine zulassungsrelevante Divergenz (Beschlüsse des BGH vom 09.07.2007, Gz. II ZR 95/06, und vom 15.06.2010, Gz. XI ZR 129/08).
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