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BGH, 15.06.2021 - 6 StR 233/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit der Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 03.02.2021 - 25 KLs 43/20
- BGH, 15.06.2021 - 6 StR 233/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.12.2020 - 4 StR 398/20
Vergewaltigung (Penetration mit dem Finger als eine dem Beischlaf ähnliche …
Auszug aus BGH, 15.06.2021 - 6 StR 233/21
Der Senat schließt aus, dass die Strafkammer im Rahmen des dann gebotenen Härteausgleichs (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2020 - 4 StR 398/20; vom 10. Juni 2020 - 5 StR 635/19; vom 2. Februar 2021 - 2 StR 392/20) auf eine noch niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte. - BGH, 10.06.2020 - 5 StR 635/19
Versuchsbeginn beim Diebstahl durch Aufhebeln eines Geldautomaten (unmittelbares …
Auszug aus BGH, 15.06.2021 - 6 StR 233/21
Der Senat schließt aus, dass die Strafkammer im Rahmen des dann gebotenen Härteausgleichs (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2020 - 4 StR 398/20; vom 10. Juni 2020 - 5 StR 635/19; vom 2. Februar 2021 - 2 StR 392/20) auf eine noch niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte. - BGH, 02.02.2021 - 2 StR 392/20
Besonders schwere räuberischere Erpressung in Tateinheit mit versuchtem …
Auszug aus BGH, 15.06.2021 - 6 StR 233/21
Der Senat schließt aus, dass die Strafkammer im Rahmen des dann gebotenen Härteausgleichs (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2020 - 4 StR 398/20; vom 10. Juni 2020 - 5 StR 635/19; vom 2. Februar 2021 - 2 StR 392/20) auf eine noch niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte.