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   BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70   

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https://dejure.org/1970,3727
BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70 (https://dejure.org/1970,3727)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1970 - 1 StR 409/70 (https://dejure.org/1970,3727)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1970 - 1 StR 409/70 (https://dejure.org/1970,3727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Meineid - Rechtmäßigkeit des Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte für die Dauer von zwei Jahren - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70
    Vielmehr werden sie durch die Art und den Inhalt des jeweiligen Beweisantrages sowie durch die Umstände des Einzelfalles bestimmt und finden ihr Maß in dem Zweck, durch die Ablehnungsgründe die Beteiligten für ihr weiteres sachgemäßes Prozeßverhalten ausreichend zu unterrichten und dem Revisionsgericht die Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. u.a. BGHSt 2, 284; BGH GA 1957, 85).

    Der Revision ist zwar zuzugeben, daß der Tatrichter bei der Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit der zu beweisenden Tatsache (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) grundsätzlich auch mitzuteilen hat, auf welchen tatsächlichen oder rechtlichen Erwägungen seine Annahme über die Bedeutungslosigkeit beruht (BGHSt 2, 286 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 96/52]; BGH GA 1957, 85).

  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70
    Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat er sich nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen der Hilfe von sachverständigen Personen nur in den Fällen zu bedienen, in denen seine Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sowie etwaige Kenntnisse auf einzelnen besonderen Gebieten des Wissens und der menschlichen Tätigkeit nicht ausreichen (vgl. u.a. BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52; 8, 130; LM StPO § 244 Abs. 4 Nr. 12).

    Bei erwachsenen Zeugen darf sich der Tatrichter, wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, die nötige Sachkunde zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit nur dann nicht zutrauen, wenn die Beweislage - etwa infolge unaufklärbarer Widersprüche mehrerer Zeugen - besonders schwierig ist (vgl. u.a. BGHSt 8, 130 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]).

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70
    Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat er sich nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen der Hilfe von sachverständigen Personen nur in den Fällen zu bedienen, in denen seine Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sowie etwaige Kenntnisse auf einzelnen besonderen Gebieten des Wissens und der menschlichen Tätigkeit nicht ausreichen (vgl. u.a. BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52; 8, 130; LM StPO § 244 Abs. 4 Nr. 12).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70
    Soweit die Revision auch in diesem Zusammenhang auf angebliche Widersprüche hinweist, die aus dem in dem Verhandlungsprotokoll aufgenommenen Ergebnis der Vernehmungen ersichtlich sein sollen, übersieht sie, daß das Revisionsgericht an das Ergebnis der Aussagen der Zeugen und Sachverständigen, wie überhaupt an das Ergebnis der Hauptverhandlung, gebunden ist, wie es der Tatrichter in dem Urteil festgestellt hat, und nicht nachprüfen darf, ob die Feststellungen mit dem übereinstimmen, was die Sitzungsniederschrift über den Inhalt der Aussagen angibt (vgl. BGHSt 21, 149; BGH NJW 1966, 63 Nr. 22, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Auszug aus BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70
    Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat er sich nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen der Hilfe von sachverständigen Personen nur in den Fällen zu bedienen, in denen seine Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sowie etwaige Kenntnisse auf einzelnen besonderen Gebieten des Wissens und der menschlichen Tätigkeit nicht ausreichen (vgl. u.a. BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52; 8, 130; LM StPO § 244 Abs. 4 Nr. 12).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70
    Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat er sich nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen der Hilfe von sachverständigen Personen nur in den Fällen zu bedienen, in denen seine Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sowie etwaige Kenntnisse auf einzelnen besonderen Gebieten des Wissens und der menschlichen Tätigkeit nicht ausreichen (vgl. u.a. BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52; 8, 130; LM StPO § 244 Abs. 4 Nr. 12).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70
    Soweit die Revision auch in diesem Zusammenhang auf angebliche Widersprüche hinweist, die aus dem in dem Verhandlungsprotokoll aufgenommenen Ergebnis der Vernehmungen ersichtlich sein sollen, übersieht sie, daß das Revisionsgericht an das Ergebnis der Aussagen der Zeugen und Sachverständigen, wie überhaupt an das Ergebnis der Hauptverhandlung, gebunden ist, wie es der Tatrichter in dem Urteil festgestellt hat, und nicht nachprüfen darf, ob die Feststellungen mit dem übereinstimmen, was die Sitzungsniederschrift über den Inhalt der Aussagen angibt (vgl. BGHSt 21, 149; BGH NJW 1966, 63 Nr. 22, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70
    Insofern fehlt es an der nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlichen wörtlichen oder doch inhaltlichen Mitteilung des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses (vgl. u.a. BGHSt 3, 213).
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70
    Diesem Gebot besonders sorgfältiger Prüfung, das auch dann besteht, wenn der Zeuge nach § 61 Nr. 2 StPO als Verletzter nicht vereidigt wird (vgl. BGHSt 1, 175), hat das Landgericht ersichtlich Rechnung getragen.
  • BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59

    August Geislhöringer

    Auszug aus BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70
    Das Vereidigungsverbot ist vielmehr in aller Regel als eine Mahnung an den Tatrichter zu betrachten, den Beweiswert der Aussage besonders gewissenhaft zu prüfen (BGHSt 17, 128, 134) [BGH 19.02.1960 - 1 StR 609/59].
  • BGH, 29.06.1965 - 5 StR 223/65

    Ablehnung eines Beweisantrages - Bedeutungslosigkeit einer Beweisbehauptung -

  • BGH, 02.11.1982 - 5 StR 308/82

    Problematik der Vergewaltigung und des sexuellen Mißbrauchs einer behördlich

    Ein Beteiligungsverdacht nach § 60 Nr. 2 StPO schließt nicht aus, daß der Tatrichter den betreffenden Zeugen glaubt (BGHSt 10, 65, 70; BGH Urteil vom 15. September 1970 - 1 StR 409/70, bei Dallinger MDR 1971, 17).
  • BGH, 06.07.1971 - 1 StR 135/71

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens über die Glaubwürdigkeit eines

    Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat er sich nach pflichtgemäßem Ermessen der Hilfe eines Sachverständigen nur in den Fällen zu bedienen, in denen seine Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sowie etwaige Kenntnisse auf einzelnen besonderen Gebieten des Wissens und der menschlichen Tätigkeit nicht ausreichen (BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52; 8, 130; BGH, Urteil vom 15. September 1970 - 1 StR 409/70).
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