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   BGH, 15.09.1977 - X ZR 60/75   

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https://dejure.org/1977,618
BGH, 15.09.1977 - X ZR 60/75 (https://dejure.org/1977,618)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1977 - X ZR 60/75 (https://dejure.org/1977,618)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1977 - X ZR 60/75 (https://dejure.org/1977,618)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Patentanmeldung - Vorrichtung zum Herstellen von Börsenbügeln im Folgeschnitt - Voraussetzungen für dieVerletzung eines Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 136
  • GRUR 1978, 37
  • DB 1978, 737
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.1957 - I ZR 140/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.09.1977 - X ZR 60/75
    Der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings in dem Urteil vom 30. September 1957 - I ZR 54/57 - (Gemüsehobel) den Standpunkt vertreten, als Durchschnittsfachmann komme, sofern die Herstellung von Geräten der erfindungsgemäßen Gattung üblicherweise in handwerksähnlichen Kleinbetrieben erfolge, der mit praktischen Erfahrungen auf dem einschlägigen Gebiet ausgestattete qualifizierte Handwerker in Betracht, nicht dagegen ein Ingenieur (insoweit in GRUR 1958, 81 nicht abgedruckt).
  • BGH, 30.09.1958 - I ZR 54/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.09.1977 - X ZR 60/75
    Der frühere I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings in dem Urteil vom 30. September 1957 - I ZR 54/57 - (Gemüsehobel) den Standpunkt vertreten, als Durchschnittsfachmann komme, sofern die Herstellung von Geräten der erfindungsgemäßen Gattung üblicherweise in handwerksähnlichen Kleinbetrieben erfolge, der mit praktischen Erfahrungen auf dem einschlägigen Gebiet ausgestattete qualifizierte Handwerker in Betracht, nicht dagegen ein Ingenieur (insoweit in GRUR 1958, 81 nicht abgedruckt).
  • BPatG, 24.07.2012 - 4 Ni 21/10

    Fixationssystem - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fixationssystem" -

    Der maßgebliche Fachmann ist derjenige, dem üblicherweise die Lösung der sich objektiv stellenden Aufgabe übertragen wird (BGH GRUR 1978, 37 - Börsenbügel).
  • BPatG, 14.07.2011 - 3 Ni 1/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Hinsichtlich der Bestimmung des Fachmannes kann nicht darauf abgestellt werden, welche Betriebe erfindungsgemäße Bügeleisen produzieren oder verkaufen und welche Ausbildung die in diesen Betrieben damit betreute Fachkraft zufällig besitzt, sondern nur darauf, auf welchem technischen Gebiet die Erfindung liegt, so dass der maßgebliche Fachmann derjenige ist, dem üblicherweise die Lösung der gestellten Aufgabe übertragen wird (vgl. BGH GRUR 78, 37 - Börsenbügel; BGH GRUR 62, 290 - Brieftaubenreisekabine II; vgl. Schulte, PatG, 8. Auflage, § 4 Rdn. 48).

    Der mit fachkundigen Mitgliedern besetzte Senat besitzt jedoch selbst die erforderliche Sachkunde für die Beurteilung der Frage, wer am Prioritätstag üblicherweise in der gewerblichen Praxis - und losgelöst von den unter Beweis gestellten tatsächlichen Verhältnissen bei der Beklagten - mit der Entwicklung und Weiterentwicklung patentgemäßer Gegenstände befasst war bzw. auf dem hier einschlägigen technischen Gebiet über die Kompetenz verfügte, um mit der Lösung der Aufgabenstellung beauftragt zu werden, die der Lehre des Streitpatents zugrunde liegt (vgl. BGH GRUR 78, 37 f. - Börsenbügel; sowie Schulte, PatG, 8. Aufl., § 4 Rdn. 48).

  • BPatG, 07.02.2012 - 4 Ni 68/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Zulässigkeit - subjektive Rechtskraftwirkung -

    Der zuständige Fachmann ist objektiv nach der technischen Aufgabe der Erfindung zu bestimmen und derjenige, dem üblicherweise die Lösung der gestellten Aufgabe übertragen wird (BGH GRUR 1978, 37 - Börsenbügel; GRUR 1962, 290, 293 - Brieftauben-Reisekabine II; Schulte, PatG, 8. Aufl. (2008), § 4 Rdn. 48).
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