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   BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07   

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https://dejure.org/2008,3213
BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07 (https://dejure.org/2008,3213)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07 (https://dejure.org/2008,3213)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07 (https://dejure.org/2008,3213)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall durch den Anwaltsgerichtshof

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 2. Halbsatz; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; ; WiPrO § 20 Abs. 2 Nr. 5; ; WiPrO § 44 Abs. 2

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung - Widerruf wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2009, 156
  • AnwBl 2009, 64
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07
    Diese Ausnahme wird von den Verwaltungsgerichten (BVerwGE 124, 110, 121 ff.) ähnlich ausgelegt wie die korrespondierende Vorschrift der Bundesrechtsanwaltsordnung.

    Das Oberverwaltungsgericht Münster hat allerdings entschieden, dass eine solche Ausnahme dann gegeben ist, wenn der Wirtschaftsprüfer von einem anderen Wirtschaftsprüfer überwacht wird (AnwBl. 2005, 72, 73 bestätigt durch BVerwGE 124, 110 aaO).

    Dieses Vier-Augen-Prinzip ist in § 44 Abs. 2 WiPrO gesetzlich definiert (BVerwGE 124, 110, 124).

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07
    a) Ein solcher Fall liegt nach der Rechtsprechung des Senats ausnahmsweise nur vor, wenn der betroffene Rechtsanwalt seine einzelanwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, seine anwaltliche Tätigkeit nur noch (dazu: Senat, Beschl. v. 17. September 2007, AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67) für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2004, AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560).

    Der angestellte Rechtsanwalt hat nämlich bei Fortbestand seiner Zulassung jederzeit die Möglichkeit, wieder selbstständig in eigener Praxis oder nebenher auf eigene Rechnung tätig zu werden (Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2004, AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511).

    So hat der Bundesfinanzhof unter ähnlichen Voraussetzungen wie der Senat (Beschl. v. 18. Oktober 2004, AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511) eine Gefährdung von Mandanteninteressen verneint (BFHE 169, 286, 289 f.).

  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07
    Ein Einzelanwalt kann aus Urlaubs-, Krankheits- oder dienstlichen Gründen ortsabwesend sein und ist deshalb außerstande, eine effektive Kontrolle des betroffenen Rechtsanwalts zu gewährleisten (Senat, Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560; Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; Beschl. v. 3. Juli 2006, AnwZ (B) 28/05, juris; a. M. Römermann, AnwBl. 2006, 237, 238).

    Ob das den Besonderheiten des Rechtsanwaltsberufs gerecht würde, ist zweifelhaft, weil der Rechtsanwalt dann nicht mehr als unabhängig anzusehen sein könnte (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281) und die Bundesrechtsanwaltsordnung eine solche Form der Berufsausübung - anders als § 44 Abs. 2 WiPrO für Wirtschaftsprüfer - nicht ausdrücklich zulässt.

  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07
    a) Ein solcher Fall liegt nach der Rechtsprechung des Senats ausnahmsweise nur vor, wenn der betroffene Rechtsanwalt seine einzelanwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, seine anwaltliche Tätigkeit nur noch (dazu: Senat, Beschl. v. 17. September 2007, AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67) für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern (Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2004, AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560).

    Ein Einzelanwalt kann aus Urlaubs-, Krankheits- oder dienstlichen Gründen ortsabwesend sein und ist deshalb außerstande, eine effektive Kontrolle des betroffenen Rechtsanwalts zu gewährleisten (Senat, Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560; Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; Beschl. v. 3. Juli 2006, AnwZ (B) 28/05, juris; a. M. Römermann, AnwBl. 2006, 237, 238).

  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07
    (2) Anders kann es in solchen Fällen nur liegen, wenn der betroffene Rechtsanwalt von sich aus mit einem anderen Rechtsanwalt eine effektive Kontrolle vereinbart und auch tatsächlich sicherstellt (Senat, Beschl. v. 25. Juni 2007, AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925, Tz. 9) oder wenn der betroffene Rechtsanwalt Mandantengelder erhalten und gerade auch in bedrängten Verhältnissen von jeglicher Gefährdung freigehalten hat (Senat, Beschl. v. 26. März 2007, AnwZ (B) 23/06, juris).
  • BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02

    Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs genügt für die Annahme eines solchen Ausnahmefalls aber nicht die Eingehung eines Anstellungsverhältnisses (BFHE 204, 563, 570).
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07
    So hat der Bundesfinanzhof unter ähnlichen Voraussetzungen wie der Senat (Beschl. v. 18. Oktober 2004, AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511) eine Gefährdung von Mandanteninteressen verneint (BFHE 169, 286, 289 f.).
  • BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07
    Die Finanzgerichte stellen an den Ausschluss der Gefährdung dieselben Anforderungen wie der Senat (BFH, BFH/NV 2001, 69, 70).
  • BFH, 08.02.2000 - VII B 245/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07
    Entscheidend ist auch bei Steuerberatern, dass eine Gefährdung nach den im konkreten Einzelfall getroffenen Maßnahmen effektiv ausgeschlossen ist (BFH, BFH/NV 2000, 992, 994).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07
    Für eine Widerlegung der Vermutung oder auch nur für eine nachträgliche Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers, die zu berücksichtigen wäre (Senat, BGHZ 75, 356; 84, 149), ist nichts ersichtlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2004 - 4 A 2591/02

    Widerruf der Bestellung als Wirtschaftsprüfer; Unzulässigkeit des Widerrufs der

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

  • BGH, 17.09.2007 - AnwZ (B) 75/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 23/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

  • BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 28/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als "Abteilungsleiter

    dd) Zu Unrecht beruft sich die Klägerin für ihr gegenteiliges Verständnis auf den Senatsbeschluss vom 15. September 2008 (Anwz (B) 67/07, juris).
  • BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 106/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

    Das scheiterte hier aber schon daran, dass in dem Arbeitsvertrag mit Rechtsanwalt K. weder eine selbständige Tätigkeit in eigenem Namen ausgeschlossen (dazu: Senat, Beschlüsse vom 17. September 2007 - AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67 und vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64 f. [m. unzutr.

    Dieses Defizit wird sich normalerweise nur durch eine besondere Beziehung des Einzelanwalts zu dem betroffenen Rechtsanwalt (so in dem Beschluss des Senats vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64 f. zugrunde liegenden Fall), nicht aber schon dadurch ausräumen lassen, dass der Vertreter des Einzelanwalts im Vertretungsfall die Kontrolle übernimmt.

  • BGH, 15.06.2009 - AnwZ (B) 60/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Ausschluss

    Die von der Antragstellerin beschriebenen Umstände erfüllen nicht die strengen Voraussetzungen, unter denen der Senat in besonders gelagerten Einzelfällen einen Ausschluss der (abstrakten) Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden ausnahmsweise angenommen hat (Senat , Beschl. v. 18. Oktober 2004, AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; v. 25. Juni 2007, AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924, 2925 Rn. 8; v. 15. September 2008, AnwZ (B) 67/07, Rn. 5).

    Die Anstellung bei einem Einzelanwalt vermag nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Gefährdung der Rechtsuchenden in der Regel nicht auszuschließen, weil der Einzelanwalt aus Urlaubs-, Krankheits- oder dienstlichen Gründen ortsabwesend und dann außerstande sein kann, den betroffenen Anwalt effektiv zu überwachen (Senat , Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, AnwBl. 2005, 280; v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2005, 281; v. 15. September 2008, AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64 Rn. 9; v. 3. November 2008, AnwZ (B) 2/08, BeckRS 2009, 04224 Rn. 13).

  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 21/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Verzicht auf Widerruf der Zulassung wegen

    Das setzt regelmäßig die Aufgabe einer Tätigkeit als Einzelanwalt und den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät voraus (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560; Beschluss vom 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08), der nach der Organisation der Sozietät (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2008, AnwZ (B) 67/07, aaO), dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2007, AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67) und den getroffenen vertraglichen und tatsächlichen Vorkehrungen einen effektiven Schutz der Interessen der Rechtsuchenden erwarten lässt (BGH, Beschluss vom 9. November 2009, AnwZ (B) 87/08; Beschluss vom 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08).
  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 43/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Senats kann eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden trotz des eingetretenen Vermögensverfalls ausgeschlossen sein, wenn der betroffene Rechtsanwalt seine einzelanwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, seine anwaltliche Tätigkeit nur noch für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet, die eine Gefährdung der Mandanten effektiv verhindern; denn nur so lässt sich die Einhaltung der verabredeten Maßnahmen zum Schutz der Mandanten dauerhaft und nachhaltig sicherstellen (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559 Rn. 10; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64 f. Rn. 5).
  • AGH Baden-Württemberg, 12.02.2010 - AGH 40/09
    Die interne arbeitsvertragliche Absprache, die den Mandanten in der Regel verborgen bleiben dürfte, stellt allein keine Verstöße des Antragstellers gegen die Abmachungen sicher (vgl. hierzu BGH vom 15.09.2008, AnwZ (B) 67/07, Anwaltsblatt 2009, 64).

    Deshalb hat der BGH es als Ausnahme vom Gefährdungstatbestand bei einer überörtlichen Sozietät auch nicht genügen lassen, wenn der Rechtsanwalt nur unter der Aufsicht eines an diesem Standort tätigen Sozietätsmitglieds tätig ist (BGH vom 15.09.2008, AnwZ (B) 67/07, AnwBl 2009, 64).

  • BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 2/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Ein Einzelanwalt kann aus Urlaubs-, Krankheits- oder dienstlichen Gründen ortsabwesend sein und ist deshalb außerstande, eine effektive Kontrolle des betroffenen Rechtsanwalts zu gewährleisten (BGH, Beschl. v. 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07 Tz. 9; Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 13/05, AnwBl. 2006, 280; Beschl. v. 5. Dezember 2005 - AnwZ (B) 14/05, AnwBl. 2006, 281; a. M. Römermann, AnwBl. 2006, 237, 238).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 55/09

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Ein Ausnahmefall, in dem die Interessen der rechtsuchenden Bevölkerung ungeachtet des Vermögensverfalls nicht gefährdet wären (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511, unter II 2 c; vom 25. Juni 2007, aaO, Tz. 9; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64, Tz. 5), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10

    Erlass aus Billigkeitsgründen zum Erhalt der Anwaltszulassung

    Nur so lässt sich die Einhaltung der verabredeten Maßnahmen zum Schutz der Mandanten dauerhaft und nachhaltig sicherstellen (s. BGH, Senat für Anwaltssachen Beschluss v. 15.09.2008, AnwZ (B) 67/07, Anwaltsblatt 2009, 64 f. mwN.).
  • BGH, 11.05.2010 - AnwZ (B) 110/09

    Einwendungen im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof unter dem Gesichtspunkt

    Das setzt indes regelmäßig die Aufgabe einer Tätigkeit als Einzelanwalt und den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einer Anwaltssozietät (Senat, Beschl. v. 5. Dezember 2005, AnwZ (B) 13/05, NJW-RR 2006, 559, 560; Beschl. v. 15. September 2008, AnwZ (B) 67/07, juris = AnwBl. 2009, 64, 65, dort allerdings mit fehlerhaften Entscheidungsdaten; Beschl. v. 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08, juris) voraus, der nach der Organisation der Sozietät (vgl. Senat, Beschl. v. 15. September 2008, AnwZ (B) 67/07, aaO), dem Umfang der Tätigkeitsverpflichtung des Rechtsanwalts gegenüber der Sozietät (vgl. Senat, Beschl. v. 17. September 2007, AnwZ (B) 75/06, AnwBl. 2008, 66, 67) und den getroffenen vertraglichen und tatsächlichen Vorkehrungen einen effektiven Schutz der Interessen der Rechtsuchenden erwarten lässt (Senat; Beschl. v. 9. November 2009, AnwZ (B) 87/08, juris, und v. 8. Februar 2010, AnwZ (B) 67/08, juris).
  • BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 72/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund eines vermuteten

  • BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 28/09

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts im Falle der Eröffnung eines

  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 8/10

    Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung über

  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 87/08

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 46/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 1/10

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 7/10

    Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen den Widerruf seiner Zulassung zur

  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 51/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall aufgrund

  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 2/10

    Widerruf einer Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls und wegen fehlender

  • VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 45/12

    Inkassobüro; Rechtsdienstleistungsregister; ungeordnete Vermögensverhältnisse;

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2014 - 1 AGH 31/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2010 - 1 AGH 33/10

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist wegen Vermögensverfalls eines angestellten

  • FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09

    Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters bei Vorliegen des Vermögensverfalls;

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