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   BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05   

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https://dejure.org/2008,9591
BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05 (https://dejure.org/2008,9591)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05 (https://dejure.org/2008,9591)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 78/05 (https://dejure.org/2008,9591)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 26/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05
    Dabei handelte es sich jedoch nicht um liquides Vermögen, mit dem er die Verbindlichkeiten gegenüber seinen Gläubigern kurzfristig hätte tilgen können (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 26/03).

    Sowohl im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof als auch im Beschwerdeverfahren hat er es - trotz entsprechender gerichtlicher Hinweise - an der hierfür grundsätzlich unerlässlichen umfassenden Darlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse fehlen lassen, namentlich an der Vorlage einer vollständigen - durch Nachweise belegten - Übersicht über die zur Zeit bestehenden Verbindlichkeiten, über erfolgte und für die Zukunft vereinbarte Tilgung und über laufende Einkünfte (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 26/03).

  • BGH, 04.12.2006 - AnwZ (B) 94/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05
    Da die Berücksichtigung des nachträglichen Wegfalls des Vermögensverfalls im Beschwerdeverfahren nur dazu dienen soll, eine Verdoppelung des Verfahrens bei ansonsten zweifelsfrei gegebenen Voraussetzungen für eine sofortige neue Zulassung zu vermeiden, kommt eine entsprechende Aufklärung im Beschwerdeverfahren auch nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2002 - AnwZ (B) 3/01 und 4. Dezember 2006 - AnwZ (B) 94/05 ).
  • BGH, 31.05.2002 - AnwZ (B) 3/01

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05
    Da die Berücksichtigung des nachträglichen Wegfalls des Vermögensverfalls im Beschwerdeverfahren nur dazu dienen soll, eine Verdoppelung des Verfahrens bei ansonsten zweifelsfrei gegebenen Voraussetzungen für eine sofortige neue Zulassung zu vermeiden, kommt eine entsprechende Aufklärung im Beschwerdeverfahren auch nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2002 - AnwZ (B) 3/01 und 4. Dezember 2006 - AnwZ (B) 94/05 ).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05
    Ein Ausnahmefall im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511) liegt ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Tilgung von Forderungen vor Erlass der

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05
    a) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BGH, Beschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 26. November 2002 - AnwZ (B) 28/01, NJW 2003, 577).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05
    a) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BGH, Beschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 26. November 2002 - AnwZ (B) 28/01, NJW 2003, 577).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05
    a) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BGH, Beschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 26. November 2002 - AnwZ (B) 28/01, NJW 2003, 577).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05
    2. Ein nachträglicher zweifelsfreier Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), liegt nicht vor.
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05
    2. Ein nachträglicher zweifelsfreier Wegfall des Widerrufsgrundes, der im gerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356; 84, 149), liegt nicht vor.
  • BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 45/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 78/05
    Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner glaubt, seine Verurteilung sei zu Unrecht erfolgt (BGH, Beschl. v. 26. März 2007 - AnwZ (B) 45/06).
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

  • BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 28/01

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 88/98

    Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 04.07.2014 - AnwZ (Brfg) 23/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher nach dieser Bestimmung auch dann zu entziehen, wenn der Rechtsanwalt ohne Verschulden in die ihn belastende Vermögenslage geraten ist (ständige Senatsrechtsprechung; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271; vom 15. September 2008 - AnwZ (B) 78/05 Rn. 9; vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09 Rn. 10).
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