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   BGH, 15.10.1984 - StbSt (R) 1/84   

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https://dejure.org/1984,2140
BGH, 15.10.1984 - StbSt (R) 1/84 (https://dejure.org/1984,2140)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1984 - StbSt (R) 1/84 (https://dejure.org/1984,2140)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1984 - StbSt (R) 1/84 (https://dejure.org/1984,2140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerberatung; Berufsgerichtliches Verfahren; Anschuldigungsschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 109 Abs. 1 S. 1
    Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens gegen einen Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 54
  • NJW 1985, 1088
  • MDR 1985, 247
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.05.1968 - AnwSt (R) 8/67

    Standespflichten des Rechtsanwalts und Notars

    Auszug aus BGH, 15.10.1984 - StbSt (R) 1/84
    Der Annahme des Eintritts der Verfölgungsverjährung in den Fällen I 2 a und b steht auch nicht entgegen, daß die Fälle I 2 c bis h nicht verjährt sind, im Grundsatz aber im berufsgerichtlichen Verfahren das Gesamtverhalten des Betroffenen als ein einheitliche Berufspflichtverletzung anzusehen ist und es deshalb in der Regel darauf ankommt, wann der Betroffene die letzte Teilhandlung dieses Gesamtkomplexes begangen hat (BGHSt 22, 157, 166).
  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78

    Gesicherte Sachaufklärung

    Auszug aus BGH, 15.10.1984 - StbSt (R) 1/84
    Der Sinn dieser Regelung besteht darin, die grundsätzlichen Bindungen des Berufsgerichts an die Feststellungen des Urteils im Strafverfahren (§ 109 Abs. 3 StBerG) zu sichern und einander widersprechende Entscheidungen im strafgerichtlichen und im berufsgerichtlichen Verfahren zu vermeiden (vgl. BGHSt 28, 178, 181; Gehre, a.a.O. § 109 Rn. 1).
  • BGH, 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65

    Bestrafung leichterer Dienstvergehen - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens

    Auszug aus BGH, 15.10.1984 - StbSt (R) 1/84
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt dann, wenn es sich um mehrere völlig selbständige, in keinem Zusammenhang stehende Verfehlungen handelt (vgl. BGH a.a.O.; BGH LM BDO § 3 Nr. 1 = MDR 1966, 523).
  • RG, 05.10.1917 - IV 374/17

    Ruht die Verjährung der Strafverfolgung während der Geisteskrankheit eines

    Auszug aus BGH, 15.10.1984 - StbSt (R) 1/84
    Dadurch soll der Eintritt der Verjährung in den Fällen verhindert werden, in denen keine Verfolgungshandlung und damit keine Unterbrechung der Verjährung rechtlich möglich ist (BVerfGE 35, 282; RGSt. 52, 36, 37; Mösl LK StGB 9. Aufl. § 69 Rn. 1; Schönke/Schröder/Stree StGB 21. Aufl. § 78 b Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 1 StO 1/14

    Bindung der Feststellungen des Strafurteils im berufsgerichtlichen Verfahren

    Der Sinn dieser Gesetzesbestimmung besteht darin, einander widersprechende Entscheidungen im strafgerichtlichen und im berufsgerichtlichen Verfahren möglichst zu vermeiden (vgl. BGHSt 28, 178, 181; 33, 54 ff.).
  • LG Karlsruhe, 27.07.2009 - StL 3/09

    Berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen eines Steuerberaters; Beginn

    Nur dann, wenn die mehreren Verfehlungen selbständig sind und keinen Zusammenhang aufweisen, ist die 5-jährige Verjährungsfrist für jede Einzelverfehlung gesondert zu berechnen (BGHSt 33, 54, 58).
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