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   BGH, 15.11.1988 - 4 StR 511/88   

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BGH, 15.11.1988 - 4 StR 511/88 (https://dejure.org/1988,10389)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1988 - 4 StR 511/88 (https://dejure.org/1988,10389)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1988 - 4 StR 511/88 (https://dejure.org/1988,10389)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 4 StR 511/88
    Es ist nicht auszuschließen, daß die Strafkammer, worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hinweist, bei der gebotenen Gesamtbetrachtung (BGHSt 29, 370, 372) [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80] der vorliegenden Umstände - u.a. Unbestraftheit, schwierige persönliche sowie wirtschaftliche Situation der Angeklagten, Beeinflussung durch eine ältere, einschlägig vorbestrafte Mittäterin, spontane Tat unter den Voraussetzungen des § 21 StGB, nicht sehr erhebliches Maß von Gewaltanwendung und kein bleibender Schaden - zu einem anderen Ergebnis bei der Prüfung der Frage der Strafaussetzung gelangt wäre.
  • BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87

    Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 4 StR 511/88
    Diese knappe Begründung läßt nicht erkennen, ob sich das Landgericht bei seiner Verneinung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB bewußt war, daß auch Umstände, die für sich allein lediglich durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung und das Gewicht besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen können (BGH NStZ 1983, 118/119; 1984, 360; BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1 und Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 4).
  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82

    Strafaussetzung zur Bewährung - Wertungen des Tatrichters innerhalb eines

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 4 StR 511/88
    Diese knappe Begründung läßt nicht erkennen, ob sich das Landgericht bei seiner Verneinung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB bewußt war, daß auch Umstände, die für sich allein lediglich durchschnittliche und einfache Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung und das Gewicht besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen können (BGH NStZ 1983, 118/119; 1984, 360; BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1 und Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 4).
  • BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86

    Versagung einer Strafaussetzung - Bewährungsstrafe - Vorstrafen - Familiäre

    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 4 StR 511/88
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß auch bei einer Erörterung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB zunächst die Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB zu treffen ist (vgl. Ruß in LK, 10. Aufl. § 56 Rdn. 9 ff.; BGH, Beschluß vom 25. Februar 1986 - 4 StR 56/86).
  • BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88

    Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen

    Dabei können sich "besondere Umstände" auch aus dem Zusammentreffen von Milderungsgründen ergeben, die - einzeln gewertet - nur einfache Strafmilderungsgründe wären (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 1984, 360; BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 1988 - 2 StR 374/88 und 15. November 1988 - 4 StR 511/88).
  • BGH, 22.02.1989 - 2 StR 658/88

    Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Revision

    Strafaussetzung kann nach § 56 Abs. 2 StGB bereits geboten sein, wenn mehrere Umstände vorliegen, von denen jeder für sich allein lediglich als durchschnittlicher, einfacher Milderungsgrund zu bewerten ist, die Umstände durch ihr Zusammentreffen indessen besonderes Gewicht erlangen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschluß vom 11. November 1988 - 4 StR 511/88; Urteil vom 25. Februar 1988 - 4 StR 25/88; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 4).
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