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BGH, 15.12.1982 - II ARZ 2/82 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 21.11.1955 - II ARZ 1/55
Gerichtsstandsbestimmung
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - II ARZ 2/82
Damit diese im Bundesgebiet einen Sitz begründen und ordentliche Organe berufen kann, muß zunächst der Bundesgerichtshof in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 2 FGG ein Gericht bestimmen, das für die Bestellung eines Notvorstandes nach § 85 AktG zuständig ist (BGHZ 19, 102).