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   BGH, 15.12.1988 - 4 StR 500/88   

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https://dejure.org/1988,6803
BGH, 15.12.1988 - 4 StR 500/88 (https://dejure.org/1988,6803)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1988 - 4 StR 500/88 (https://dejure.org/1988,6803)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1988 - 4 StR 500/88 (https://dejure.org/1988,6803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Tatschilderung eines Zeugen als Aufgabe des Tatrichters - Pflicht eines Tatrichters zur Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Prüfung der Frage der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 8
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - 4 StR 500/88
    Sie macht einen wesentlichen Teil der allein ihm obliegenden Ermittlung des von der Anklage umfaßten geschichtlichen Vorganges aus (BGHSt 3, 52, 53; Herdegen in KK, 2. Aufl. § 244 StPO Rdn. 30 m. w. Nachw.).
  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 469/79

    Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussagen als wesentliches Merkmal

    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - 4 StR 500/88
    Das ist aber anders, wenn der Fall, wie hier, Besonderheiten aufweist (vgl. BGH StV 1983, 359; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79).
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 297/83

    "Vernünftige Zweifel" an der Aussagetüchtigkeit eines Zeugen auf Grund der

    Auszug aus BGH, 15.12.1988 - 4 StR 500/88
    Das ist aber anders, wenn der Fall, wie hier, Besonderheiten aufweist (vgl. BGH StV 1983, 359; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1979 - 4 StR 469/79).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts;

    Sachverständiger Hilfe bedarf der Tatrichter bei schwierigen Beweiswürdigungen wie etwa der Konstellation "Aussage gegen Aussage" oder dann, wenn psychosomatische oder psychopathologische Auffälligkeiten in der Person des Zeugen dessen Aussagetüchtigkeit oder die Glaubhaftigkeit seiner Aussage in Frage stellen (BGH 4 StR 500/88; 4 StR 329/93, jeweils zitiert nach ).
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