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   BGH, 15.12.2011 - IX ZR 87/09   

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https://dejure.org/2011,1229
BGH, 15.12.2011 - IX ZR 87/09 (https://dejure.org/2011,1229)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2011 - IX ZR 87/09 (https://dejure.org/2011,1229)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - IX ZR 87/09 (https://dejure.org/2011,1229)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 AnfG
    Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Bezeichnung der befriedigungsbedürftigen Forderung in der Anfechtungsankündigung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Bezeichnung der befriedigungsbedürftigen Forderung in einer Anfechtungsankündigung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bezeichnung der befriedigungsbedürftigen Forderung in Ankündigung der Gläubigeranfechtung

  • rewis.io

    Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Bezeichnung der befriedigungsbedürftigen Forderung in der Anfechtungsankündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 7 Abs. 2
    Erfordernis einer Bezeichnung der befriedigungsbedürftigen Forderung in einer Anfechtungsankündigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Benennung der befriedigungsbedürftigen Forderung in Anfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an die Anfechtungsankündigung eines Gläubigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 186
  • MDR 2012, 251
  • NZI 2012, 141
  • WM 2012, 191
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist;

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - IX ZR 87/09
    Die Anfechtungsankündigung nach § 7 Abs. 2 AnfG muss die befriedigungsbedürftige Forderung bezeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1986 - IX ZR 11/86, BGHZ 99, 274, 278; Huber, AnfG 10. Aufl. § 7 Rn. 38; Paulus in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2000, § 7 AnfG Rn. 8).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 209/06

    Anforderungen an die Feststellung der Ausübung des Insolvenzanfechtungsrechts im

    Auszug aus BGH, 15.12.2011 - IX ZR 87/09
    Die von der Beschwerde herangezogene Senatsrechtsprechung, wonach die Anfechtung durch den Insolvenzverwalter keiner besonderen Erklärung bedarf (BGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - IX ZR 209/06, WM 2008, 935 Rn. 11), ist für die hier zu entscheidende Frage nicht einschlägig.
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