Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1957 - 2 StR 578/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,6047
BGH, 16.01.1957 - 2 StR 578/56 (https://dejure.org/1957,6047)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1957 - 2 StR 578/56 (https://dejure.org/1957,6047)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1957 - 2 StR 578/56 (https://dejure.org/1957,6047)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,6047) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.01.1957 - 2 StR 578/56
    Darauf etwa, daß die Strafkammer den Angeklagten nicht ausreichend befragt habe, kann die Revision keinesfalls gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.01.1957 - 2 StR 578/56
    Dies war zulässig (BGHSt 3, 149, 199).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 16.01.1957 - 2 StR 578/56
    Im übrigen durfte die Strafkammer bei der Strafzumessung verwerten, daß der Angeklagte einen auffallenden Mangel an Reue und einen einsichtslosen Starrsinn gezeigt hat (BGHSt 1, 105; NJW 53, 192, 193).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 16.01.1957 - 2 StR 578/56
    Die Rüge ist unzulässig, weil die Revision nicht die Beweismittel angibt, die die Strafkammer hätte benutzen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus BGH, 16.01.1957 - 2 StR 578/56
    Strafmindernd darf sie dagegen berücksichtigen, falls der Angeklagte, was die Strafkammer noch zu prüfen haben wird, bei seiner Vernehmung und Vereidigung zu Unrecht nicht nach § 55 Abs. 2 StPO belehrt und rechtlich fehlerhaft entgegen § 60 Abs. 3 StPO vereidigt worden ist (BGHSt 8, 186).
  • BGH, 23.09.1952 - 1 StR 750/51

    Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Auszug aus BGH, 16.01.1957 - 2 StR 578/56
    Im übrigen durfte die Strafkammer bei der Strafzumessung verwerten, daß der Angeklagte einen auffallenden Mangel an Reue und einen einsichtslosen Starrsinn gezeigt hat (BGHSt 1, 105; NJW 53, 192, 193).
  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 23/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.01.1957 - 2 StR 578/56
    Darauf, daß eine solche Gefahr wirklich bestand, kommt es hierbei nicht an; auch braucht ihre Abwehr nicht der einzige und auch nicht der Hauptgrund für die falsche Aussage gewesen zu sein (BGHSt 2, 379).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht